USK und Jugendschutz: Ist das schon Zensur?

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USK und Jugendschutz: Ist das schon Zensur?
Quelle: USK

Warum die USK nicht zensiert und man auch im Allgemeinen nicht wirklich von Zensur sprechen kann, klären wir in unserem Report zum Thema Jugendschutz.

Während es bei der Indizierung mit Aufnahme in Liste A nur darum geht, ob ein Spiel jugendgefährdend ist, bedeutet eine Aufnahme in Liste B, dass die Behörden von einem strafrechtlich relevanten Inhalt ausgehen. Aber auch hier gilt: Der Verkauf an Volljährige ist immer noch zulässig, denn die Beschlagnahmung eines Trägermediums darf die indizierende Behörde gar nicht aussprechen. Erst wenn das zuständige Amtsgericht beschließt, dass ein Medium tatsächlich gegen einen relevanten Paragrafen des Strafgesetzbuchs verstößt, darf ein Spiel in Deutschland überhaupt nicht mehr verkauft werden.

Strafrechtliche Inhalte sind unter anderem Gewalt- und Kriegsverherrlichung, Aufruf zu Straftaten oder bestimmte pornografische Inhalte. Der Besitz von beschlagnahmten Spielen ist aber nicht illegal: wenn man sich ein Spiel vor dem Richterspruch kauft, muss man nicht mit Strafen rechnen. Die einzige Ausnahme gilt für kinderpornografische Inhalte nach §184b des Jugendschutzgesetzes, die unter allen Umständen verboten sind.

Spruchpraxen und Indizierungsverfahren

Um zu entscheiden, ob ein Medium tatsächlich jugendgefährdend ist und somit die Entwicklung zu einer gemeinschaftsfähigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeit verhindern kann, gibt es festgelegte Kriterien. Die sind aber nicht in Stein gemeißelt, sondern hängen stets mit der aktuellen Medienlage zusammen und dem Stand der Medienwirkungsforschung.

Die Indizierungskriterien werden im Kreise der Verantwortlichen "Spruchpraxen" genannt, was unterstreicht, dass es sich dabei um die Art und Weise handelt, wie mit bestimmten Inhalten umgegangen wird, ohne, dass es eine klare Grenze gibt, wann indiziert wird und wann nicht.

Online kann man auf der Seite der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz offen einsehen, welche Kriterien zu einer Indizierung führen. Neben gesetzlich geregelten Fallgruppen, wie Aufruf zu Verbrechen oder Nahelegung von Selbstjustiz, gibt es auch Spruchpraxen, die von der Rechtsprechung festgelegt sind, ohne tatsächlich in einem Gesetzestext vorzukommen. Dazu gehören unter anderem die Verherrlichung von Drogen- und Alkoholkonsum, Nahelegung von selbstverletzendem Verhalten und die Verletzung der Menschenwürde.

Eine Nahaufnahme von einem Dokument, in dem es um Jugendschutz geht. Quelle: USK

Konkreter Fall Mortal Kombat X

Die größte Diskussionsgrundlage bietet der Tatbestand der Gewaltverherrlichung, Verrohung und Anreiz zu Gewalttätigkeit. Von Spielern wird häufig hinterfragt, warum die Gewaltdarstellung in einem Titel nun schlimmer sein soll als in einem anderen Spiel.

So erlaubt es Hogwarts Legacy mit einer Kennzeichnung ab 12 Jahren, menschliche Gegner einzufrieren und anschließend in Crushed Ice zu verwandeln. Man darf sie auch mit dem Genick voran in den Boden zu rammen. Mortal Kombat X hingegen entging nur knapp einer Indizierung und war der erste Teil der Serie, der in deutschen Läden öffentlich verkauft werden durfte.

Das hat natürlich Gründe und hängt zum einen damit zusammen, dass man Jugendlichen immer mehr Medienkompetenz zuspricht. Es liegt aber auch daran, dass sich die Spruchpraxen und die Arbeit der BZKJ an Präzedenzfällen orientiert. Im Fall von Mortal Kombat X existierte bereits vor dem Hauptspiel eine Demo für die Gamescom, die ohne Fatalities beziehungsweise Finisher auskam.

Für diese Version des Spiels vergab die USK eine 18er-Wertung und stufte das Spiel somit als nicht jugendgefährdend ein. Die Indizierungsprüfstelle war der Ansicht, dass das Einfügen der Finisher-Moves das restliche Gameplay nicht gravierend genug änderte, um eine Jugendgefährdung feststellen zu können.

In die Überlegungen floss natürlich ein, dass die brutalen Finisher der Grund für die Beliebtheit von Mortal Kombat sind.

Gegen eine Indizierung sprach, dass Spieler sich aber vor allem über die erfolgreiche Eingabe einer komplizierten Tastenfolge freuten und nicht über den Gewaltexzess auf dem Bildschirm. Die X-Ray-Moves fielen als Indizierungskriterium weg, weil vorher in Sniper Elite V2 die Röntgenansicht als nicht indizierungsrelevant eingestuft wurde.

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    • Kommentare (39)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Pizzakaese Spiele-Novize/Novizin
        Zitat von 1xok
        Überwachung ist aber ein ganz böses Wort.
        Ja Entschuldigung. Die Wortwahl des Wortes war schlecht. Aber ich denke das du weist was ich meine.
      • Von Pizzakaese Spiele-Novize/Novizin
        Zitat von 1xok
        Überwachung ist aber ein ganz böses Wort.
        Ja Entschuldigung. Die Wortwahl des Wortes war schlecht. Aber ich denke das du weist was ich meine.
      • Von 1xok Mitglied
        Zitat von Pizzakaese
        Ich denke mal für =>18 Titel muss eine ganz andere Überwachung/Lösung mal her.
        Überwachung ist aber ein ganz böses Wort.

        In Deutschland könnte man einfach die Giropay-ID verwenden, siehe:
        [Ins Forum, um diesen Inhalt zu sehen]

        Derzeit gibt es gar keine Kontrolle.
      • Von Pizzakaese Spiele-Novize/Novizin
        Zitat von 1xok
        Aber dadurch würde Valve trotzdem weniger verkaufen und dem Jugendschutz würde das wahrscheinlich nicht reichen, obwohl Jugendliche dadurch wesentlich besser geschützt wären als mit der jetzigen Lösung.
        Ich denke mal für =>18 Titel muss eine ganz andere Überwachung/Lösung mal her.
        Damals haben wir im Laden auch alles kaufen können, oder Mammi Pappi oder der ältere Freund/in usw.
        Das Thema ist doch schon älter als Steam&Co.
        Das wirkliche Problem, Kinder können nicht wählen, also interessiert es nicht wirklich die Politik. Hauptsache der Rubel rollt.
        Wobei, der Staat sollte sich das mit dem Rubeln mal überlegen, weil die Big Firmen haben ja alle Ihre Briefkasten Steueroasen.
      • Von 1xok Mitglied
        Zitat von Worrel
        Also bei Lidl gibt's die ab13:
        Danke für die Info, das wusste ich nicht.
        Zitat von Worrel
        Die Gesetzgebung bei physischen Spielepackungen lautet ja: ein u18 darf ab18 Titel nicht kaufen - aber wenn er das von seinen Eltern genehmigt bekommt, darf er das spielen.
        Ein kontinuierlicher Alterscheck bei jedem Spielstart ist auch völliger Overkill:
        Ja, klar. Nur Du weißt ja wie viele Jugendschützer und Politiker abgehen, wenn sie mal Blut geleckt haben. Valve und andere scheuen daher wirksame Altersverifikation wie der Teufel das Weihwasser. Ich würde mir eine einmalige optionale Altersverifikation wünschen. Danach ist der Account als "erwachsen" markiert und kann alles sehen und kaufen, was er will. Gleichzeitig könnte jeder Account jedes Spiel als Geschenk erhalten. Eltern könnten Spiele wie GTA V dann für ihre minderjährigen Kinder kaufen.

        Aber dadurch würde Valve trotzdem weniger verkaufen und dem Jugendschutz würde das wahrscheinlich nicht reichen, obwohl Jugendliche dadurch wesentlich besser geschützt wären als mit der jetzigen Lösung.

        Zitat von Worrel
        Nope, die wissen nur, was du ihnen als Daten gibst und was sie als Daten abgreifen können.
        Sicher ist das vieles, aber nicht alles.
        Sagen wir mal, es ist mehr als genug.
      • Von Worrel Mitglied
        Zitat von 1xok
        Bei Steam Karten ab 18, weil im Shop ohne Altersverifikation Spiele ab 18 angeboten werden. Das gleiche gilt auch für die Playstation und andere Shops ohne Alterskontrolle. Da funktioniert das System.
        Also bei Lidl gibt's die ab13:
        [Ins Forum, um diesen Inhalt zu sehen]
        Zitat von 1xok
        Mit einer wirksamen Alterskontrolle z.B. über Giropay würde ihm das gar nichts helfen. Er könnte dann die in seiner Bibliothek befindlichen Spiele eventuell nicht mal mehr starten.
        Die Gesetzgebung bei physischen Spielepackungen lautet ja: ein u18 darf ab18 Titel nicht kaufen - aber wenn er das von seinen Eltern genehmigt bekommt, darf er das spielen.
        Ein kontinuierlicher Alterscheck bei jedem Spielstart ist auch völliger Overkill: es reicht doch eigentlich konzeptionell völlig, einmal pro Account beim Überschreiten von relevanten Altersgrenzen seinen Perso vorzuzeigen (nicht: den Perso zu speichern!), so daß in der Datenbank abgehakt werden kann: "ist älter als X" und schon kann man den Wert jederzeit im Shop aus der DB abfragen und dementsprechend Titel im Shop ausblenden.
        Zitat von 1xok
        Doch wissen die. Alleine schon wg. PATRIOT Act. Sobald Du da mal via Karte oder Paypal bezahlt hast, wissen die alles über Dich.
        Nope, die wissen nur, was du ihnen als Daten gibst und was sie als Daten abgreifen können.
        Sicher ist das vieles, aber nicht alles.
      Direkt zum Diskussionsende
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