USK und Jugendschutz: Ist das schon Zensur?

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USK und Jugendschutz: Ist das schon Zensur?
Quelle: USK

Wie der deutsche Jugendschutz bei Videospielen funktioniert, warum die USK nicht zensiert und man auch im Allgemeinen nicht wirklich von Zensur sprechen kann, klären wir in unserem Report zum Thema Jugendschutz im deutschen Spielemarkt.

Immer, wenn ein besonders brutales Spiel auf dem Markt kommt, rechnen Gamer hierzulande mit einer Indizierung, also einer Art offenem Verkaufsverbot. Entwickler entsprechender Spiele umgehen das damit, indem sie in Deutschland eine geschnittene Fassung ihres Werks anbieten, in der manche Features nicht vorkommen. Das sorgt nicht selten für Empörung, und wer den Kritikern ein Ohr leiht, hört stets den Begriff "Zensur". Aktuell ist das der Fall bei Dead Island 2 von Deep Silver. Die deutsche Version unterscheidet sich von den restlichen europäischen Fassungen insofern, als man besiegten Gegner hierzulande nicht weiteren Schaden zufügen kann. Genauso war es bei Dying Light 2 von Techland. Auch im Hinblick auf Alterseinschränkung machten beide Entwickler eine ähnliche Reise durch. Der erste Teil wurde indiziert, der zweite Teil entging diesem Schicksal knapp - und zwar in beiden Fällen aus dem gleichen Grund: selbstzweckhafte Gewalt.

Der markante Unterschied zwischen Techlands und Deep Silvers Erfahrung mit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle und deutschen Behörden ist, dass das erste Dead Island inzwischen nicht mehr indiziert ist, der geistige Zwilling aber schon.

Das wirkt auf den ersten Blick willkürlich. Kein Wunder, denn der Vorgang einer Spieleindizierung ist dem deutschen Beamtentum angemessen verklausuliert und bürokratisiert.

Dazu kommt, dass man den Begriff Indizierung zwar schon oft gehört hat, was aber die genauen Folgen sind, das bleibt meist unklar. Aus diesem Grund haben wir uns sowohl bei der USK, der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und den ständigen Vertretern der Obersten Landesjugendbehörden schlaugemacht.

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So arbeitet die USK

Fangen wir einfach ganz von vorn an: Bevor ein Spiel in Deutschland verkauft werden kann, braucht es eine Alterskennzeichnung, das ist vom Gesetz in manchen Fällen wie dem Versandhandel so vorgeschrieben, zum anderen vertreiben Händler in der Regel auch nur Produkte mit Kennzeichnung, um sich selbst zu schützen.

Will ein Entwickler seine Titel hierzulande anbieten, muss er sich vorher an die USK wenden, die in Übereinstimmung und Zusammenarbeit mit Behörden und der Industrie selbst das passende Siegel vergibt.

Laut Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK, kommen Testmuster im Regelfall drei bis vier Monate vor dem offiziellen Release im Berliner Büro der USK an, wo sie im Anschluss gesichtet werden.

"Sichten" beschreibt das Verfahren, mit dem die entsprechende Alterskennzeichnung für ein Spiel ermittelt wird. Zuerst spielt ein sogenannter Sichter den Titel mindestens einmal komplett durch. Das sind zumeist Studenten, die sich nebenbei etwas dazuverdienen und sich mit Videospielen auskennen.

Entsprechend der Genrepräferenzen spielen Sichter die Titel, mit denen sie auch im Privatleben etwas anfangen können. Dabei herrscht natürlich absolute Schweigepflicht -stolz berichtet man uns, dass in 29 Jahren USK noch nie ein Leak durch die Unterhaltung Selbstkontrolle verursacht wurde.

Die Sichter klopfen die eingereichten Titel ab und versuchen unter anderem herauszufinden, wie "schlimm" sie sich verhalten können. Der düsterste Pfad ist im Regelfall auch der, der für die Bemessung des Mindestalters herangezogen wird. Im Falle von Red Dead Redemption 2 richtet sich der Blick also darauf, ob und wie viele Zivilisten man auf die Eisenbahngleise schnallen kann, statt auf die Moral des Protagonisten.

Ist der Sichter mit seiner Einschätzung fertig, präsentiert er einem Prüfgremium die Inhalte des Spiels. Eine eigene Bewertung oder Empfehlung darf der Tester aber nicht abgeben, sondern muss sich nüchtern an die Fakten im Spiel halten. Das Entscheidergremium besteht aus einem Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden, die innerhalb der Länder für den Jugendschutz verantwortlich sind und vier weiteren Personen. Bei diesen handelt es sich um Jugendsachverständige, also Personen, die Erfahrung in der Mediennutzung und Medienerfahrung von Jugendlichen haben.

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    • Kommentare (39)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Pizzakaese Spiele-Novize/Novizin
        Zitat von 1xok
        Überwachung ist aber ein ganz böses Wort.
        Ja Entschuldigung. Die Wortwahl des Wortes war schlecht. Aber ich denke das du weist was ich meine.
      • Von Pizzakaese Spiele-Novize/Novizin
        Zitat von 1xok
        Überwachung ist aber ein ganz böses Wort.
        Ja Entschuldigung. Die Wortwahl des Wortes war schlecht. Aber ich denke das du weist was ich meine.
      • Von 1xok Mitglied
        Zitat von Pizzakaese
        Ich denke mal für =>18 Titel muss eine ganz andere Überwachung/Lösung mal her.
        Überwachung ist aber ein ganz böses Wort.

        In Deutschland könnte man einfach die Giropay-ID verwenden, siehe:
        [Ins Forum, um diesen Inhalt zu sehen]

        Derzeit gibt es gar keine Kontrolle.
      • Von Pizzakaese Spiele-Novize/Novizin
        Zitat von 1xok
        Aber dadurch würde Valve trotzdem weniger verkaufen und dem Jugendschutz würde das wahrscheinlich nicht reichen, obwohl Jugendliche dadurch wesentlich besser geschützt wären als mit der jetzigen Lösung.
        Ich denke mal für =>18 Titel muss eine ganz andere Überwachung/Lösung mal her.
        Damals haben wir im Laden auch alles kaufen können, oder Mammi Pappi oder der ältere Freund/in usw.
        Das Thema ist doch schon älter als Steam&Co.
        Das wirkliche Problem, Kinder können nicht wählen, also interessiert es nicht wirklich die Politik. Hauptsache der Rubel rollt.
        Wobei, der Staat sollte sich das mit dem Rubeln mal überlegen, weil die Big Firmen haben ja alle Ihre Briefkasten Steueroasen.
      • Von 1xok Mitglied
        Zitat von Worrel
        Also bei Lidl gibt's die ab13:
        Danke für die Info, das wusste ich nicht.
        Zitat von Worrel
        Die Gesetzgebung bei physischen Spielepackungen lautet ja: ein u18 darf ab18 Titel nicht kaufen - aber wenn er das von seinen Eltern genehmigt bekommt, darf er das spielen.
        Ein kontinuierlicher Alterscheck bei jedem Spielstart ist auch völliger Overkill:
        Ja, klar. Nur Du weißt ja wie viele Jugendschützer und Politiker abgehen, wenn sie mal Blut geleckt haben. Valve und andere scheuen daher wirksame Altersverifikation wie der Teufel das Weihwasser. Ich würde mir eine einmalige optionale Altersverifikation wünschen. Danach ist der Account als "erwachsen" markiert und kann alles sehen und kaufen, was er will. Gleichzeitig könnte jeder Account jedes Spiel als Geschenk erhalten. Eltern könnten Spiele wie GTA V dann für ihre minderjährigen Kinder kaufen.

        Aber dadurch würde Valve trotzdem weniger verkaufen und dem Jugendschutz würde das wahrscheinlich nicht reichen, obwohl Jugendliche dadurch wesentlich besser geschützt wären als mit der jetzigen Lösung.

        Zitat von Worrel
        Nope, die wissen nur, was du ihnen als Daten gibst und was sie als Daten abgreifen können.
        Sicher ist das vieles, aber nicht alles.
        Sagen wir mal, es ist mehr als genug.
      • Von Worrel Mitglied
        Zitat von 1xok
        Bei Steam Karten ab 18, weil im Shop ohne Altersverifikation Spiele ab 18 angeboten werden. Das gleiche gilt auch für die Playstation und andere Shops ohne Alterskontrolle. Da funktioniert das System.
        Also bei Lidl gibt's die ab13:
        [Ins Forum, um diesen Inhalt zu sehen]
        Zitat von 1xok
        Mit einer wirksamen Alterskontrolle z.B. über Giropay würde ihm das gar nichts helfen. Er könnte dann die in seiner Bibliothek befindlichen Spiele eventuell nicht mal mehr starten.
        Die Gesetzgebung bei physischen Spielepackungen lautet ja: ein u18 darf ab18 Titel nicht kaufen - aber wenn er das von seinen Eltern genehmigt bekommt, darf er das spielen.
        Ein kontinuierlicher Alterscheck bei jedem Spielstart ist auch völliger Overkill: es reicht doch eigentlich konzeptionell völlig, einmal pro Account beim Überschreiten von relevanten Altersgrenzen seinen Perso vorzuzeigen (nicht: den Perso zu speichern!), so daß in der Datenbank abgehakt werden kann: "ist älter als X" und schon kann man den Wert jederzeit im Shop aus der DB abfragen und dementsprechend Titel im Shop ausblenden.
        Zitat von 1xok
        Doch wissen die. Alleine schon wg. PATRIOT Act. Sobald Du da mal via Karte oder Paypal bezahlt hast, wissen die alles über Dich.
        Nope, die wissen nur, was du ihnen als Daten gibst und was sie als Daten abgreifen können.
        Sicher ist das vieles, aber nicht alles.
      Direkt zum Diskussionsende
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