USK und Jugendschutz: Ist das schon Zensur?

39
Special Antonia Dreßler - Autorin Als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügen 14,99 €
USK und Jugendschutz: Ist das schon Zensur?
Quelle: USK

Warum die USK nicht zensiert und man auch im Allgemeinen nicht wirklich von Zensur sprechen kann, klären wir in unserem Report zum Thema Jugendschutz.

Stellt das vorliegende Gremium fest, dass es unter der aktuellen Voraussetzung keine Kennzeichnung vergeben kann, so wird dies an die Entwickler zurückgemeldet. Dann wird oft eine neue Version des Spiels eingereicht. Dass die USK damit für Zensur sorgt, ist aber Quatsch. Es ist zwar tatsächlich so, dass die Weigerung der USK, eine Altersfreigabe zu vergeben, überhaupt erst die Möglichkeit eröffnet, dass ein Spiel in Deutschland indiziert wird. Eine Indizierung vorzunehmen, liegt aber gar nicht im Ermessen der USK. Ihr ist es nämlich gar nicht erlaubt, eine Kennzeichnung zu vergeben, wenn der Verdacht besteht, dass ein Titel möglicherweise Indizierungskriterien enthält. Was diese Kriterien sind, bestimmt die USK nicht selbst, sondern die nächste, zuständige Behörde: die Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz - kurz BZKJ. Vielen ist sie noch unter ihrem alten Kürzel bekannt. Nämlich der BPjM.

Das A und B der Indizierung

Um zu verstehen, warum es welche Indizierungskriterien gibt, ist es wichtig zu wissen, was Indizierung eigentlich bedeutet. Ein Spiel wird dann indiziert, wenn es als gefährdend für die Entwicklung von Jugendlichen und Kindern eingeschätzt wird.

Ist das der Fall, landet der Titel entweder auf Liste A oder B. Auf Liste A geführte Trägermedien dürfen laut Paragraf 15 des Jugendschutzgesetzes nicht für Minderjährige zugänglich gemacht oder an Orten beworben werden, zu denen unter 18-jährige Zugang haben.

Empfohlener redaktioneller Inhalt [EMBED_URL] An dieser Stelle findest du externe Inhalte von [PLATTFORM]. Zum Schutz deiner persönlichen Daten werden externe Einbindungen erst angezeigt, wenn du dies durch Klick auf "Alle externen Inhalte laden" bestätigst: Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit werden personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Externe Inhalte Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Als volljährige Person darf man indizierte Titel jederzeit kaufen, da sie im Laden aber nicht ausliegen dürfen, muss man dafür bei Ladenbesitzern oder der Kasse gezielt fragen. Um das zu umgehen, kaufen viele Gamer solche Titel im Ausland, zum Beispiel in Österreich. Dort können entsprechende Spiele in deutscher Fassung einfach online per Versandhandel bestellt werden.

Ganz so legal, wie das einige Websites anpreisen, ist das aber nicht. Absatz 5 im genannten Paragrafen 15 des Jugendschutzgesetzes sagt deutlich, dass indizierte Titel nicht über den Versandhandel eingeführt werden dürfen. Dagegen spricht derzeit einzig eine Aussage von Frau Ursula von der Leyen aus dem Jahre 2009, in der sie davon sprach, dass die Einfuhr solcher Titel legal sei.

Die Wahrheit liegt wie immer irgendwo dazwischen. Auf unsere Nachfrage bei der Kanzlei Hoesmann, spezialisiert auf Medien-, Urheber - und Wirtschaftsrecht, teilte man uns mit, dass es sich um eine rechtliche Grauzone handelt, wenn man indizierte Spiele aus dem Ausland erwirbt.

Das ist zwar nicht wirklich illegal, aber eindeutig legal ist eine solche Einfuhr auch nicht. Das bedeutet für einen volljährigen Käufer, dass er sich rechtlich nicht strafbar macht, wenn er Spiele aus Österreich bezieht.

Allerdings darf und wird der Zoll entsprechende Pakete einbehalten, wenn sie ihm bei Stichproben unterkommen. Dagegen kann man sich als Käufer nicht schützen, man trägt daher ein finanzielles Risiko bei einem solchen Kauf. Der Trost: Solche Kontrollen kommen selten vor.

Wichtig ist, dass man solche Spiele im Nachhinein nicht über Plattformen wie Ebay verkaufen darf, wenn man sie wieder loswerden wollte. Der rechtliche Graubereich beschränkt sich ausschließlich auf den privaten Gebrauch der entsprechenden Medien, wie Rechtsanwalt Hoesmann uns noch auf den Weg mitgab.

39
    • Kommentare (39)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Pizzakaese Spiele-Novize/Novizin
        Zitat von 1xok
        Überwachung ist aber ein ganz böses Wort.
        Ja Entschuldigung. Die Wortwahl des Wortes war schlecht. Aber ich denke das du weist was ich meine.
      • Von Pizzakaese Spiele-Novize/Novizin
        Zitat von 1xok
        Überwachung ist aber ein ganz böses Wort.
        Ja Entschuldigung. Die Wortwahl des Wortes war schlecht. Aber ich denke das du weist was ich meine.
      • Von 1xok Mitglied
        Zitat von Pizzakaese
        Ich denke mal für =>18 Titel muss eine ganz andere Überwachung/Lösung mal her.
        Überwachung ist aber ein ganz böses Wort.

        In Deutschland könnte man einfach die Giropay-ID verwenden, siehe:
        [Ins Forum, um diesen Inhalt zu sehen]

        Derzeit gibt es gar keine Kontrolle.
      • Von Pizzakaese Spiele-Novize/Novizin
        Zitat von 1xok
        Aber dadurch würde Valve trotzdem weniger verkaufen und dem Jugendschutz würde das wahrscheinlich nicht reichen, obwohl Jugendliche dadurch wesentlich besser geschützt wären als mit der jetzigen Lösung.
        Ich denke mal für =>18 Titel muss eine ganz andere Überwachung/Lösung mal her.
        Damals haben wir im Laden auch alles kaufen können, oder Mammi Pappi oder der ältere Freund/in usw.
        Das Thema ist doch schon älter als Steam&Co.
        Das wirkliche Problem, Kinder können nicht wählen, also interessiert es nicht wirklich die Politik. Hauptsache der Rubel rollt.
        Wobei, der Staat sollte sich das mit dem Rubeln mal überlegen, weil die Big Firmen haben ja alle Ihre Briefkasten Steueroasen.
      • Von 1xok Mitglied
        Zitat von Worrel
        Also bei Lidl gibt's die ab13:
        Danke für die Info, das wusste ich nicht.
        Zitat von Worrel
        Die Gesetzgebung bei physischen Spielepackungen lautet ja: ein u18 darf ab18 Titel nicht kaufen - aber wenn er das von seinen Eltern genehmigt bekommt, darf er das spielen.
        Ein kontinuierlicher Alterscheck bei jedem Spielstart ist auch völliger Overkill:
        Ja, klar. Nur Du weißt ja wie viele Jugendschützer und Politiker abgehen, wenn sie mal Blut geleckt haben. Valve und andere scheuen daher wirksame Altersverifikation wie der Teufel das Weihwasser. Ich würde mir eine einmalige optionale Altersverifikation wünschen. Danach ist der Account als "erwachsen" markiert und kann alles sehen und kaufen, was er will. Gleichzeitig könnte jeder Account jedes Spiel als Geschenk erhalten. Eltern könnten Spiele wie GTA V dann für ihre minderjährigen Kinder kaufen.

        Aber dadurch würde Valve trotzdem weniger verkaufen und dem Jugendschutz würde das wahrscheinlich nicht reichen, obwohl Jugendliche dadurch wesentlich besser geschützt wären als mit der jetzigen Lösung.

        Zitat von Worrel
        Nope, die wissen nur, was du ihnen als Daten gibst und was sie als Daten abgreifen können.
        Sicher ist das vieles, aber nicht alles.
        Sagen wir mal, es ist mehr als genug.
      • Von Worrel Mitglied
        Zitat von 1xok
        Bei Steam Karten ab 18, weil im Shop ohne Altersverifikation Spiele ab 18 angeboten werden. Das gleiche gilt auch für die Playstation und andere Shops ohne Alterskontrolle. Da funktioniert das System.
        Also bei Lidl gibt's die ab13:
        [Ins Forum, um diesen Inhalt zu sehen]
        Zitat von 1xok
        Mit einer wirksamen Alterskontrolle z.B. über Giropay würde ihm das gar nichts helfen. Er könnte dann die in seiner Bibliothek befindlichen Spiele eventuell nicht mal mehr starten.
        Die Gesetzgebung bei physischen Spielepackungen lautet ja: ein u18 darf ab18 Titel nicht kaufen - aber wenn er das von seinen Eltern genehmigt bekommt, darf er das spielen.
        Ein kontinuierlicher Alterscheck bei jedem Spielstart ist auch völliger Overkill: es reicht doch eigentlich konzeptionell völlig, einmal pro Account beim Überschreiten von relevanten Altersgrenzen seinen Perso vorzuzeigen (nicht: den Perso zu speichern!), so daß in der Datenbank abgehakt werden kann: "ist älter als X" und schon kann man den Wert jederzeit im Shop aus der DB abfragen und dementsprechend Titel im Shop ausblenden.
        Zitat von 1xok
        Doch wissen die. Alleine schon wg. PATRIOT Act. Sobald Du da mal via Karte oder Paypal bezahlt hast, wissen die alles über Dich.
        Nope, die wissen nur, was du ihnen als Daten gibst und was sie als Daten abgreifen können.
        Sicher ist das vieles, aber nicht alles.
      Direkt zum Diskussionsende
  • Print / Abo
    Apps
    PC Games 07/2026 PCGH Magazin 07/2026 play5 07/2026 N-Zone 07/2026 Linux Magazin 07/2026 LinuxUser 07/2026 Raspberry Pi Geek 07/2026
    PC Games PC Games Hardware Linux Magazin Raspberry Pi Geek Computec Kiosk