USK und Jugendschutz: Ist das schon Zensur?

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USK und Jugendschutz: Ist das schon Zensur?
Quelle: USK

Warum die USK nicht zensiert und man auch im Allgemeinen nicht wirklich von Zensur sprechen kann, klären wir in unserem Report zum Thema Jugendschutz.

Selbstzweckhafte Gewalt

Ob die Gewalt in einem Spiel nun verrohend wirkt, also den Nutzer angesichts brutaler Darstellungen abstumpft oder ihn gar zur Gewalt aufruft, wird innerhalb der Gremien und Behörden oft an der Selbstzweckhaftigkeit festgemacht. Ob Gewalt aber selbstzweckhaft ist oder nicht, lässt großen Interpretationsspielraum, der Fragezeichen aufwirft.

Laut USK und Bundeszentrale liegt selbstzweckhafte Gewalt dann vor, wenn sie außerhalb jedes Kontextes stattfindet und keine Zweckmäßigkeit erfüllt. Einen Zombie zu eliminieren, damit der die eigene Spielfigur nicht tötet, erfüllt einen Zweck. Auf dem Boden liegende, nur vermeintlich besiegte Zombies zu zerstückeln, damit sie einem nicht in den Rücken fallen, ebenfalls. Eine Spielfigur, die definitiv nicht mehr aufsteht, post mortem zu verstümmeln, erfüllt allerdings keinen Zweck. Und genau das ist der springende Punkt bei Dead Island, Dead Island 2 (jetzt kaufen 14,90 € / 14,99 € ), Dying Light 2 und seinem indizierten Vorgänger. In allen schlägt man auf etwas Toten am Boden ein, aber manchmal findet diese Gewalt nur aus voyeuristischen Gründen statt. Und das, befürchtet man, könnte die Mitleidsfähigkeit Minderjähriger herabsetzen.

Die jeweils zweiten Teile der Zombie-Schnetzler verzichten deshalb auf dieses Feature, aber nur in der deutschen Version, nachdem die USK eine Alterskennzeichnung für die Originalversionen ablehnen musste.

Dynamische Tag- und Nachtwechsel gibt es nicht. Quelle: Deep Silver Dass Dead Island von der Indizierungsliste gestrichen wurde, kann nicht als Präzedenzfall angesehen werden, um in Zukunft Post-Mortem-Verstümmelung in Spielen durchgehen zu lassen. Tatsächlich hat es Dead Island nämlich nur ganz knapp von der Liste runtergeschafft, die deutschen Behörden sehen diese Art von Gewalt immer noch als extrem problematisch an.

Über die Hälfte des zuständigen Gremiums hat sich für einen Verbleib von Dead Island auf Liste A ausgesprochen. Für die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit, damit ein Titel indiziert bleibt, fehlte letztlich nur eine Stimme.

Zur Listenstreichung hat am Ende geführt, dass Dead Island auf einer exotischen Insel spielt, die nur wenig zu tun hat mit der Lebensrealität eines deutschen Jugendlichen. Weiterhin sind der Comiclook der Figuren und die veraltete Grafik Faktoren, dank denen Minderjährige gut differenzieren können.

Zuletzt ist es in Dead Island unmöglich, menschliche Charaktere zu töten und es gibt gewaltfreie Nebenhandlungen, die das Geschehen auflockern. Amüsant mutet die ebenfalls genannte Begründung an, dass es sich bei Gewalt im Falle von Dead Island um Notwehr handele, da man von den Zombies stets angegriffen wird.

Dass der indizierte Zombie-Parcours-Shooter weiterhin auf der Liste A verbleibt, liegt also nicht nur an der selbstzweckhaften Gewalt, sondern auch daran, wie sich das Spiel im Gesamteindruck präsentiert.

Eine nicht allzu exotische Umgebung, die Brutalität und Nachdrücklichkeit der Nahkampfangriffe, die Menschenähnlichkeit und vergleichsweise realistische Darstellung der Zombies sowie die detailreiche Darstellung der Tötungen haben die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz dazu bewogen, den Antrag auf Listenstreichung im Februar 2022 abzulehnen.

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    • Kommentare (39)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Pizzakaese Spiele-Novize/Novizin
        Zitat von 1xok
        Überwachung ist aber ein ganz böses Wort.
        Ja Entschuldigung. Die Wortwahl des Wortes war schlecht. Aber ich denke das du weist was ich meine.
      • Von Pizzakaese Spiele-Novize/Novizin
        Zitat von 1xok
        Überwachung ist aber ein ganz böses Wort.
        Ja Entschuldigung. Die Wortwahl des Wortes war schlecht. Aber ich denke das du weist was ich meine.
      • Von 1xok Mitglied
        Zitat von Pizzakaese
        Ich denke mal für =>18 Titel muss eine ganz andere Überwachung/Lösung mal her.
        Überwachung ist aber ein ganz böses Wort.

        In Deutschland könnte man einfach die Giropay-ID verwenden, siehe:
        [Ins Forum, um diesen Inhalt zu sehen]

        Derzeit gibt es gar keine Kontrolle.
      • Von Pizzakaese Spiele-Novize/Novizin
        Zitat von 1xok
        Aber dadurch würde Valve trotzdem weniger verkaufen und dem Jugendschutz würde das wahrscheinlich nicht reichen, obwohl Jugendliche dadurch wesentlich besser geschützt wären als mit der jetzigen Lösung.
        Ich denke mal für =>18 Titel muss eine ganz andere Überwachung/Lösung mal her.
        Damals haben wir im Laden auch alles kaufen können, oder Mammi Pappi oder der ältere Freund/in usw.
        Das Thema ist doch schon älter als Steam&Co.
        Das wirkliche Problem, Kinder können nicht wählen, also interessiert es nicht wirklich die Politik. Hauptsache der Rubel rollt.
        Wobei, der Staat sollte sich das mit dem Rubeln mal überlegen, weil die Big Firmen haben ja alle Ihre Briefkasten Steueroasen.
      • Von 1xok Mitglied
        Zitat von Worrel
        Also bei Lidl gibt's die ab13:
        Danke für die Info, das wusste ich nicht.
        Zitat von Worrel
        Die Gesetzgebung bei physischen Spielepackungen lautet ja: ein u18 darf ab18 Titel nicht kaufen - aber wenn er das von seinen Eltern genehmigt bekommt, darf er das spielen.
        Ein kontinuierlicher Alterscheck bei jedem Spielstart ist auch völliger Overkill:
        Ja, klar. Nur Du weißt ja wie viele Jugendschützer und Politiker abgehen, wenn sie mal Blut geleckt haben. Valve und andere scheuen daher wirksame Altersverifikation wie der Teufel das Weihwasser. Ich würde mir eine einmalige optionale Altersverifikation wünschen. Danach ist der Account als "erwachsen" markiert und kann alles sehen und kaufen, was er will. Gleichzeitig könnte jeder Account jedes Spiel als Geschenk erhalten. Eltern könnten Spiele wie GTA V dann für ihre minderjährigen Kinder kaufen.

        Aber dadurch würde Valve trotzdem weniger verkaufen und dem Jugendschutz würde das wahrscheinlich nicht reichen, obwohl Jugendliche dadurch wesentlich besser geschützt wären als mit der jetzigen Lösung.

        Zitat von Worrel
        Nope, die wissen nur, was du ihnen als Daten gibst und was sie als Daten abgreifen können.
        Sicher ist das vieles, aber nicht alles.
        Sagen wir mal, es ist mehr als genug.
      • Von Worrel Mitglied
        Zitat von 1xok
        Bei Steam Karten ab 18, weil im Shop ohne Altersverifikation Spiele ab 18 angeboten werden. Das gleiche gilt auch für die Playstation und andere Shops ohne Alterskontrolle. Da funktioniert das System.
        Also bei Lidl gibt's die ab13:
        [Ins Forum, um diesen Inhalt zu sehen]
        Zitat von 1xok
        Mit einer wirksamen Alterskontrolle z.B. über Giropay würde ihm das gar nichts helfen. Er könnte dann die in seiner Bibliothek befindlichen Spiele eventuell nicht mal mehr starten.
        Die Gesetzgebung bei physischen Spielepackungen lautet ja: ein u18 darf ab18 Titel nicht kaufen - aber wenn er das von seinen Eltern genehmigt bekommt, darf er das spielen.
        Ein kontinuierlicher Alterscheck bei jedem Spielstart ist auch völliger Overkill: es reicht doch eigentlich konzeptionell völlig, einmal pro Account beim Überschreiten von relevanten Altersgrenzen seinen Perso vorzuzeigen (nicht: den Perso zu speichern!), so daß in der Datenbank abgehakt werden kann: "ist älter als X" und schon kann man den Wert jederzeit im Shop aus der DB abfragen und dementsprechend Titel im Shop ausblenden.
        Zitat von 1xok
        Doch wissen die. Alleine schon wg. PATRIOT Act. Sobald Du da mal via Karte oder Paypal bezahlt hast, wissen die alles über Dich.
        Nope, die wissen nur, was du ihnen als Daten gibst und was sie als Daten abgreifen können.
        Sicher ist das vieles, aber nicht alles.
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