Ungeahnt abgemahnt - die Folgen illegaler Downloads
Das Rollenspiel Two Worlds kommt von Zuxxez, einer Firma, die seit Earth 2160 Maßnahmen unternimmt, um die Problematik der Raubkopien auf den Tisch zu bringen.
Argumentieren verlängert meist die Dauer der Korrespondenz und Herauswinden endet im Zusammenstoß mit der Störerhaftung, wonach der Anschlussinhaber seinen Internet-Zugang vor illegaler Nutzung zu schützen verpflichtet ist. Diese Rechtsprechung wurde vom Hamburger Landesgericht im April 2006 geprägt. Kläger pflegen sich mit Erfolg darauf zu stützen, sofern keine Ausnahmen greifen. Existierten beispielsweise Benutzerkonten mit individuell eingeschränkten Nutzungsbefugnissen, ließe sich eventuell beweisen, dass der Anschlussinhaber der Vorschrift Folge leistet. Auch die Einrichtung einer Firewall wäre nützlich als Beleg. Hier rutscht die Jurisdiktion aber ins Ungefähre ab. Wie genau eine Firewall zu arbeiten hat, damit sie gerichtliche Beachtung findet, das verschwindet im Paragraphen-Nebel undeutlicher Rechtslagen.
Der Anschlussinhaber ist jedenfalls dran. Dr. Wachs rät, die Anwaltsgebühren zu begleichen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche ist den Abmahnungen für gewöhnlich beigefügt. Man begegnet diesen Vordrucken sicherheitshalber mit Vorsicht: Leichtsinnig gesetzte Unterschriften verpflichten den Beschuldigten womöglich zur Übernahme aller Kosten. Mittels entsprechender Abänderungen lässt sich aber verhindern, dass die Unterlassungserklärung einem Schuldeingeständnis gleichkommt oder andere Fallstricke nach sich zieht. Wessen Tauschbörsen-Transfer ein ehrlicher Unfall war, der verdient den Schutz vor juristischen Tücken. So oder so liegt nahe, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Der agiert natürlich auch nicht umsonst, gäbe als kleineres Übel jedoch die Gewissheit, größeres abzuwenden.
Beim Schadensersatz stehen sich widersprüchliche Aussagen gegenüber. Einige sagen, man müsse prinzipiell zahlen, andere präzisieren und weisen auf das Problem hin, dass nach deutschem Recht nur derjenige zu Ersatzleistungen verpflichtet ist, der die entsprechende Datei zur Verfügung gestellt hat.
Die anfangs erwähnte Schwierigkeit, den wirklich Schuldigen auszumachen, etwa in großen Familien, wo jeder einmal am PC sitzt und surft, - diese Hürde also mag erklären, warum Vorbeimogeln zuweilen gelingt. Dann gehen die ursprünglich Geschädigten, allen voran die Spiele-Industrie, in finanzieller Hinsicht wohl leer aus.
Dirk P. Hassinger von Zuxxez steckt tief in der Materie drin. Vor zwei Jahren machte er von sich reden, indem er probierte, ein Zeichen zu setzen: Earth 2160 kursierte illegal im Internet, manche der Anbieter erhielten dafür die Quittung nachträglich. Es war nicht sein Anliegen, die Sharer hinter Gitter zu bringen. Er wollte aufrütteln, einen Missstand zur Schau tragen in der Hoffnung, die Angesprochenen würden sich besinnen und ein Unrechtsbewusstsein entwickeln. Als Zuxxez später Two Worlds veröffentlichte, bröckelte die Hoffnung.
Das Rollenspiel wollten 25.000 Spieler in der ersten Woche haben, sie gingen dazu in den Laden oder bestellten. Eigentlich ein guter Erfolg, hätten in derselben Zeit nicht etwa 30.000 Quellen zum Download-Diebstahl gesprudelt. Davon gingen circa 1,28 Millionen Zugriffe aus. Wie viele abgeschlossen wurden, lässt sich nicht feststellen. Es werden nicht wenige gewesen sein. Hassinger hat allen Grund zur Schwarzmalerei, er ringt sich die Aussage ab: "Wir verfolgen mit den Abmahnungen im Wesentlichen das Ziel, auf die gegenwärtige Raubkopier-Problematik aufmerksam zu machen. Die Entschädigung durch Ersatzzahlungen ist uns zweitrangig." Es fällt ihm schwer, die Einbußen in eine Zahl zu fassen. Zu viele Eventualitäten, zu viele Variablen. Ein anderer Publisher wurde mit dem Wunsch der Anonymität konkreter: 1.000 Downloads eines Vollpreistitels würden einen Verlust von bis zu 50.000 bis 70.000 Euro anrichten. Der Rest der Befragten hielt sich gegenüber PC Games bedeckt. Über die Gründe lässt sich höchstens spekulieren.
ansonsten find ich's schon nich schlecht, dass man bei raubkopien mal ein bischen mitmischt. finde diese sache mit dem 30-tage-legal-benutzen auch nich schlecht (tu es selber nicht, weiß nich mal ob's das wirklich gibt, aber ich hab gehört, dass es legal sein soll, die spiele für 30 tage zu behalten). das gibt den programmierern den anreiz, langwierigere spiele zu programmieren...
Ein gutes Spiel wie Starcraft 2 ist Pflichtkauf , weil es das Geld wert ist .
Aber wenn ich sehe das Spiele die mittlerweile nur 4 Stunden dauern und nen miesen MP part haben und dafür 50 euro muss man auch nicht spielen.Bei der Filmindustrie ist das ein bisschen anders bzw bei der Musikindustrie , wenn ich sehe das ein paar durchs singen oder bisl Schauspielern 30 Millionen verdienen (macht mittlweile 10 bis 20 % des Filmetas aus dann verstehe ich net warum ich ein so hohen Preis zahlen soll um den Total übertriebenen Lebensstandart zu finanzieren und zusehen wie die sich dann über die kleinen Leute lsutig machen ihre dicken villen an den Stränden bauen damit die normal Bürger nicht dran kommen Tiere schlachten weil sie es sich leisten können und daraus Pelze machen lassen , dann bin ich lieber PIrat aber wie gesagt ich warte bis es im TV läuft :)
http://www.heise.de/newsticker/Keine-Akteneinsicht-fuer-die-Musikindustrie-bei-Filesharing--/meldung/105888
Nebenbei was für die Musik Industrie gilt , gilt auch für die Videospiele und Filmindustrie.
Wenn ich so ne Klage kriegen würde sollen die es mal versuchen als Student hat man genug Leute die sich mit dem Zeug auskennen :) .
Nein aber normal dürfen die das nicht mehr auch wenn ein Straftat sein sollte , man kann aus der IP adresse nicht den Namen des verantwortlich rausfinden nur eine IP die keine Aussage Kraft hat daher wenn allein 2 Leute im Haus wohnen und beide würden sagen ich war das nicht mürde die Industrie nur sinnlos Geld in das Juristische system der Kanzleien hauen , wie schon gesagt die wollen nur Angst machen und darauf Geld verdienen zu einer Anklage würde es nie kommen ,weil die wissen das sie mit der IP adresse und den restlichen Daten nicht gewinnen können.
Aber ehrlich ich lade mir mittlerweile auch nix mehr aus dem Netz , wenn ich nen Spiel haben will leihe ich es mir aus ( die meisten Spiele kriegt man schon in 2 Tagen durch), bei Filmen geht man auch in die Videothek und guckt sich den einmal an naja und wenn man den haben will kriegt man das heute auch ohne Internet hin ohne p2p netzwerke un ich sage mal ich zahle pro Tag nur 50 cent also 50 cent bis 1 euro sollte jeder haben.
zuerst muss ich mal erwähnen, dass ich den artikel wirklich sehr interessant finde und der inhalt auf mich typisch deutsch wirkt.
nun aber habe ich mir auch mal einige gedanken zu dem thema gemacht und und möchte euch an meinen geistigen ergüssen teilhaben lassen.
der schutz von urheberrechtilichem material ist absolut in ordnung und notwendig, jedoch ist die art und weise, wie dieses in deutschland gehandhabt absolut falsch. wie sionon bereits erwähnte gibt es häufig wirlich nur schwarz und weiss, dass es bei filesharing und internetsicherheit aber eine grauzone gibt, darüber WILL man sich scheinbar keine gedanken machen.
ich bin kein befürworter des filesharing urheberrechtlich geschützer daten, jedoch gibt es nun einmal auch die möglich beim filesharing an dateien zu geraten, die gar nicht diejenigen sind, die sie zu sein scheinen. wenn ich mir beispielsweise eine freie linux-distribution oder openoffice per filesharing "herunterladen" würde und letztendlich feststellen müsste, dass ich in wirklichkeit das spiel xy heruntergeladen habe, hätte ich nach deutschem recht sicherlich eine straftat begangen, da ich während des runterladens der auch gleichzetig bereits heruntergeladene teile wieder hochlade. um dieses zu vermeiden, müssten wir sicherlich alle hellseher sein. sicherlich gibt es die möglichkeit des leechens, wobei man nur herunter-, aber nicht hochläd, was aber dem filesharing-gedanken widerspricht und das FS sicherlich auf dauer tötet. aber was wäre denn wenn ich eine datei erstellen würde, die nur nullen enthält, sie nach einem bekannten spiel benennen würde und zum upload freigeben würde ?
zum thema internetsicherheit würde ich anführen, dass sicherlich jeder nutzer auf ein hohes maß an sicherheit wert legt, dass jedoch aber selbst softwareriesen wie bspw. microsoft, die einen noch höheren bedarf an sicherheit haben dürften, schon oft genug ziel von hackern wurden. wie soll ich als einzelperson denn sicherstellen (sicherheit betrifft nicht nur das wlan), dass mich niemand hackt und meine online zugangsdaten herausfindet. dieser jemand (sofern beim gleichen anbieter wie ich) könnte sich dann mit meinen daten an seinem computer in meinem namen anmelden. die gespeicherte ip würde dann auf mich verweisen, OHNE dass ich wissentlich eingeloggt war. solange benutzer nicht die sturktur und funktion des betriebssystems und der software kennen, wie sollten sie denn dann ihren pc sicher machen? ferner werden andauernd sicherheitslücken in betriebssystemen gefunden, für die der anwender nunmal nichts kann, denn der pc läuft ohne betriebssystem nunmal nur recht eingeschränkt ^^. viele würden es nicht einmal merken, wenn jemand auf ihren pc zugreift. man könnte also sagen, dass sie mit ihrem pc nicht umgehen können. IRONIE: würde es eien führerschein für pc's geben, hätten ihn sicherlich nur sehr wenige leute, aber dann könnte man den lappen kassieren, wenn jemand mist baut. wer nicht autofahren kann, darf vom gesetz her ja auch nicht fahren ^^
spass bei seite und ein paar abschließende worte:
die provider sagen uns, dass wir für die sicherheit unserer pc's verantwortlich sind und das BKA fordert online-durchsuchungen vermeintlicher terroristen ... paradox, paradoxer, deutschland ...
so weit ...
@sionon zum thema verbreitung von fersehserien: http://www.internetrecht-...