Report: Hinter den Kulissen der USK
Der Jugendschutz spielt in Deutschland bei Computer-Spielen eine wichtige Rolle. Wir haben uns bei der USK das Verfahren zeigen lassen und berichten in dieser Reportage von der täglichen Arbeit der Prüfer, den Kriterien und vielem mehr.
Von außen wirkt der Sitz der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle oder USK unscheinbar und reiht sich mit dem Klingelschild zwischen Handelsvertretungen einiger osteuropäischer Länder ein – sobald man aus dem Fahrstuhl steigt, fühlt man sich aber direkt wie in einer Spieleredaktion. Lebensgroße Ikonen wie Lara Croft stehen als Deko in den Ecken, an den Wänden hängen Plakate und Artworks zu aktuellen Titeln oder Klassikern. Angesichts des Sichterraumes, in dem tatsächlich gezockt wird, kann man schon mal neidisch werden und sich auch für die Redaktion Sitzsäcke und ein Kuschelsofa wünschen.
Am schwersten aber konnten wir uns bei unserem Besuch zum Tag der offenen Tür vom Archiv losreißen. Seit 1994 sammelt die USK alle Einreichungen – und auch wenn von den neueren Titeln nur ein Teil vor Ort untergebracht werden kann, reihen sich gleich mehrere Regale voll mit Meilensteinen der Spielegeschichte aneinander. In einigen der Schachteln klappern noch die Disketten, wenn man sie zwischen Doom und Day of the Tentacle hervorzieht. Von Aktenmief und verbiesterten Zensurgurus keine Spur, aber immerhin soll der Öffentlichkeit auch ein positiver Eindruck vermittelt werden – gegen den man sich auch tatsächlich nur schwer wehren kann.
Wer spielt das eigentlich alles?
Quelle: PC Games
Die Ruhe weg: Auch während unseres Besuchs ließen sich die sogenannten "Sichter" nicht weiter von uns stören und prüften aktuelle PC- und Konsolen-Titel auf Herz und Nieren.
Gerade bei den Sichtern kommt der Drang auf, sich dazuzuhocken. Wer über 18 ist, sich mit PC- und Videospielen auskennt und im Raum Berlin wohnt, kann hier ehrenamtlich Spiele zocken, die meist erst ein gutes Stück später auf den Markt kommen. Das bedeutet in diesem Fall aber, wirklich alles durchzuspielen, alle Ecken zu erkunden und alle möglichen Lösungen durchzuarbeiten und vor allem auszutesten, wie fies Spieler oder Spiel dabei werden können. Da das nicht bei jedem Spiel ein Genuss ist, dürfen die Sichter auch Wunschlisten erstellen.
Ein Whiteboard verrät, dass das Team derzeit mit Sichtern beider Geschlechter besetzt ist und dass ein Mitglied extrem auf Japan-RPGs steht, während andere sich Metal Gear Solid, Adventures oder Space-Sims vorgemerkt haben. Eine zweite, kleinere Liste deutet darauf hin, dass hier auf Metacritic-Werte gewettet wird. Die Stimmung ist generell entspannt, auch im Beisein neugieriger Gamer und Journalisten, die beim Sichten von X Rebirth über die Schulter schauen.
Selbstkontrolle statt Zensur
Die USK ist zwar seit 2003 eine Pflichtstation für alle Publisher, die ihre Spiele in Deutschland veröffentlichen wollen, die Einrichtung selber ist aber eine GmbH mit Anteilseignern aus der Spielebranche. Ihr aktueller Stellenwert ist ebenfalls der Branche zuzuschreiben, die zunächst rein freiwillige Kennzeichnung wurde von der Industrie als hilfreich angesehen und immer stärker in Anspruch genommen, bis sie infolge des politischen Drucks nach dem Amoklauf in Erfurt 2002 und dem unverwüstlichen Killerspiel-Vorwurf vorgeschrieben wurde und mehr oder minder als Schutzsiegel verwendet wird. Denn hat ein Spiel erst mal eine USK-Wertung erhalten, kann es nicht mehr auf dem Index landen. Gerade diese Schutzfunktion der Bewertung steht immer mal wieder im Fokus von Politikern und anderweitigen Jugendschützern, denen die Urteile zu lasch ausfallen.
Will ein Publisher also ein PC- oder Konsolen-Spiel auf dem deutschen Markt herausbringen, muss er ein USK-Siegel beantragen. Ohne die Bewertung droht die Gefahr der Indizierung – und wird diese ausgesprochen, darf der Titel nicht mehr beworben werden und weder in Läden in der Auslage noch bei Online-Händlern offen angeboten werden.Ich wünsche mir mehr Bewusstsein der Publisher.
- Felix Falk, Geschäftsführer USK
Wer also besser nicht auf den deutschen Markt verzichtet, stellt bei der USK einen Antrag auf Bewertung; wenn man spät dran ist, kann ein Eilverfahren sogar in sieben Tagen abgewickelt werden. Die Voraussetzung ist dabei natürlich, dass das Spiel schon inhaltsgleich mit der fertigen Version ist. Ist die Version noch zu verbuggt, um sie überhaupt vollständig zu spielen, kann das Verfahren noch nicht anlaufen.
Alle Top-Titel müssen natürlich unter die Lupe genommen werden, aber Ponyhof-Simulatoren oder der tausendste Bejeweled-Klon werden schon mal schneller durchgewunken, ohne dass jede Ecke nach blutigen Details, nackten Tatsachen oder überzogener Gewalt durchsucht wird. Auch Versionen desselben Spiels auf anderen Plattformen können, wenn sie inhaltsgleich sind, schnell abgehandelt werden und kein Sichter muss denselben Titel auf PC und auch noch auf allen Konsolen durchhecheln, um das Spiel vorführen zu können.
Wovor wird die Jugend geschützt?
Quelle: PC Games
Felix Falk ist der Geschäftsführer der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (kurz: USK). Er plädiert im PC-Games-Interview auch für mehr Bewusstsein der Publisher für die Bedeutung ihrer Produkte.
Die Beurteilungen der USK beruhen auf den Traditionen und den gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzes in Deutschland. Während einerseits mancher behauptet, dass ein 16-Jähriger doch schon reif genug sei für die meisten ab 18 freigegebenen Inhalte, sind andere bei brutalen Szenen oder sexuellen Inhalten schockiert, dass so was nicht direkt auf dem Index landet. Fakt ist, dass die USK keine pädagogischen Urteile fällt. Es geht nicht darum, mit dem mahnenden Zeigefinger Geschmacklosigkeiten abzuschmettern und die Branche zu ‚erziehen'. Es geht ausschließlich darum, ob ein Kind oder ein Jugendlicher durch ein Spiel negativ beeinflusst werden kann.
Ob ein Sechsjähriger zum Beispiel von einem Titel Albträume bekommen kann, ob die Nerven überreizt werden, weil es keine Ruhepausen gibt, und ob die Inhalte tatsächlich so schockierend sind, dass sie die gesunde emotionale Entwicklung eines Jugendlichen stark beeinflussen können. Daher ist es auch wichtig, in welchem Umfeld sich Kinder und Jugendliche generell bewegen.
In diesem Artikel
Der Eindruck, dass immer gewalthaltigere Spiele mit einem Siegel versehen oder gar ab 16 freigegeben werden, hat auch damit zu tun, dass Jugendliche inzwischen deutlich mehr Medienkompetenz aufweisen als noch in den Neunzigern und sich generell einiges in ihrem Umgang mit Spielen verändert hat – was vor 15 Jahren noch ein Schockmoment gewesen wäre oder zu realistisch gewirkt hätte, verblasst deutlich gegenüber den heutigen Möglichkeiten, sowohl was Realismus als auch was Erreichbarkeit von Inhalten angeht.

"Zitat" :
Eine „USK 21“ ist nicht notwendig, bzw. würde sie nichts ändern, denn Spiele ohne USK-Kennzeichen oder auch indizierte Spiele dürfen ja legal an Erwachsene abgegeben werden, solange sie nicht in Deutschland per Gerichtsurteil eingezogen oder beschlagnahmt sind.
Allerdings besteht für ungekennzeichnete Spiele kein Rechtsschutz vor Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), wie ihn ein USK-Kennzeichen gewährleistet. Über Indizierungen entscheidet nach Veröffentlichung auf Antrag einer Jugendbehörde o.Ä. die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (www.bundespruefstelle.de).
Deshalb will sich der Handel mit ungekennzeichneten Spielen oft nicht belasten: Indizierte Medien dürfen nicht offen im Regal stehen und nicht beworben werden. Sie dürften jedoch „unterm Ladentisch“ auf Nachfrage volljähriger Personen an sie abgegeben werden (wenn nicht ein Gerichtsurteil über ein Gesamtverbot des Vorrätighaltens des Produkts droht, siehe oben).
Wenn durch die USK nach Prüfung kein Kennzeichen erteilt wird (weil eine Indizierungsvermutung besteht), kann der Anbieter zweimal in Berufung gehen. Steht die finale Nichtkennzeichnung fest, kann er es ohne Kennzeichen veröffentlichen (nur für Erwachsene), er kann eine veränderte Version einreichen oder er veröffentlicht nicht in Deutschland
Ok, §131 des Strafgesetzbuches bezieht sich auf Grausamkeiten gegen Menschen oder menschenähnlicher Wesen.
Aber Brutalität gegen modellierte Polygone würde ich nicht als menschenähnliche Wesen bezeichnen, dafür sehen und verhalten sich bei den meisten Spielen die Charaktere viel zu ähnlich als das wir sie als "Wesen" bezeichnen können.
Ach und wenn wir schon bei Bulletstorm sind, dort ist das gesamte Setting so "Over the Top", wodurch man die Brutalität nicht so ernst nehmen kann.
Da ist im Konstrast ein GTA 5/ The Last of Us aufgrund des Settings merklich grausamer.
Postal 2 z.b. ist auch ungeschnitten ab 18 ...
Auf das Fehlen der Symbole kann ich ja noch grummelnd verzichten.
Erstens bedeuten sie mir eh nichts, zweitens wird das Spiel dadurch kein bisschen "authentischer".
Über Steam gekauft, muss sich der Ösi (wie es sich gehört) mit einem "reinen deutschen" Spiel begnügen.
Die originale Sprachausgabe ist nicht erhältlich. Wieviel bei der Vertonung geschnitten worden ist... keine Ahnung. :-)
Aber egal woher du eine US oder UK 100% Uncut Version bezogen hast, an VPN wirst du, auf dem PC in D,
wohl nicht vorbeikommen...