Interview: Dr. Alexander Wachs zur Rechtslage beim Filesharing

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PC Games: Können nur Personen abgemahnt werden, die Dateien anderen Usern zum Download zugänglich machen? Oder sind auch jene zu belangen, die herunterladen?

Dr. Wachs: "Nach derzeitiger Rechtslage können nur diejenigen abgemahnt werden, die Dateien anderen zur Verfügung stellen. Fast alle Filesharing-Programme basieren aber auf dem Prinzip, dass das, was runtergeladen wird, auch gleichzeitig zur Verfügung gestellt wird."

PC Games: Die Mahnung geht immer an den Anschlussinhaber. Der ist sich häufig keiner Schuld bewusst. Beispielsweise deshalb, weil seine Kinder unbeaufsichtigt am Rechner sitzen. Was kann der Anschlussinhaber tun, um sich vor Rechtsverletzungen zu schützen?

Dr. Wachs: "Da ist die Rechtsprechung etwas schwammig. Es soll wohl ausreichen, wenn der Anschlussinhaber mit mehreren Benutzerkonten und abgestuften Admin-Rechten arbeitet, sodass die Installation eines Filesharing-Programms unmöglich wird. Weiterhin fordert die Rechtsprechung, dass bei vorhandenen Routern die Ports geschlossen werden, über welche Filesharing-Programme mit dem Internet verbunden sind. Wenn der Anschlussinhaber nicht die notwendigen technischen Kenntnisse besitzt, um dies selber durchzuführen, dann muss er dazu einen IT-Fachmann beauftragen."

PC Games: Warum werden strafrechtliche Verfahren in aller Regelmäßigkeit eingestellt?

Dr. Wachs: "Zum einen ist es in Mehr-Personen-Haushalten relativ schwierig nachzuweisen, wer denn zur fraglichen Zeit den PC genutzt hat, und zum anderen ist zumindest das 'Zur-Verfügung-Stellen weniger Dateien‘ für viele Staatsanwaltschaften nicht verfolgungswürdig. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die Staatsanwaltschaften wissen, dass die Industrie ohnehin kostenpflichtig abmahnen wird. In vielen Einstellungsmitteilungen wird sogar gesondert darauf hingewiesen, dass die Angelegenheit nur strafrechtlich nicht weiterverfolgt wird, aber ein zivilrechtliches Nachspiel kommen wird."

PC Games: Wie kommt es, dass diverse Anwaltskanzleien derzeit vermehrt abmahnen?

Dr. Wachs: "Es ist tatsächlich auffällig, dass sich viele Anwälte im Moment auf diesen Bereich stürzen. Mit Abmahnungen gerade im Bereich bis 500 Euro lässt sich viel Geld verdienen, weil die Abgemahnten den Gang zum eigenen Anwalt - aus Furcht vor den weiteren Kosten - scheuen und lieber in den sauren Apfel beißen, weil sie denken, dass die Angelegenheit damit erledigt ist, und die Kosten gerade noch so tragbar sind. Dabei wird aber übersehen, dass ein in der Problematik versierter Anwalt oft zumindest die Kosten seiner Beauftragung wieder einspart."

PC Games: Es vergeht kein Monat, in dem nicht von einem Fall zu lesen ist, der die Herausgabe von datenrechtlich geschützten Adressen bei Internet-Service-Providern behandelt. Jetzt mal Klartext: Wann darf und muss ein Provider die personenbezogenen Daten, die zur entsprechenden IP gehören, herausgeben?

Dr. Wachs: "Der Provider muss die Daten herausgeben, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt. In letzter Zeit haben sich aber einige Staatsanwaltschaften geweigert, die Daten bei den Internet-Providern anzufordern. Und zwar unter anderem deswegen, weil die Staatsanwaltschaften nur begrenzte Ressourcen haben und mit diesen haushalten müssen. Der erhebliche Aufwand der Nachfrage von Tausenden IP-Adressen stand in diesen Fällen der nur geringen Wahrscheinlichkeit von strafrechtlichen Verurteilungen gegenüber."

PC Games: Sie besaßen früher einen C-64. Hatten Sie nur Originale?

Dr. Wachs: "Nein. Ich habe öfter mit meinen zwei besten Freunden zusammengelegt und wir haben ein Spiel gekauft. Wenn wir das kopieren konnten, konnte das jeder spielen. In den meisten Fällen waren bei den von uns bevorzugten Spielen aber Papier-Drehschreiben als Kopierschutz beigelegt. Diese Drehscheiben enthielten, richtig in Position gebracht, ein Passwort. Wir sind regelmäßig daran gescheitert, diesen Kopierschutz abzumalen oder sonst wie nachzubasteln, sodass dann doch immer nur der spielen konnte, der auch das Original besaß. Ich bin relativ schnell dazu übergegangen, mir die Spiele selber zu kaufen. Auf diese Weise konnte ich mir zwar weniger leisten, mich aber intensiver mit dem Titel beschäftigen. So halte ich das bis heute."

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    • Kommentare (3)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von sandman2003 Spiele-Kenner/in
        AW: Filehoster sicher?

        wie siehts eigentlich mit TVrips aus?

        sprich lost folgen und ähnliches?

        ist das auch illegal?

        und warum werden sich eigentlich noch spiele runtergeladen.. videothek ausleihen und wenns gefällt kaufen und wenn nich dann nich...

        bzw die demo oder beta austesten...

        QW: ET hat mir aufs verrecken nicht gefallen in der demo und in der beta, als dass ich 50 öcken dafür zahle...

        und vorher wollt ichs UNBEDINGT haben ;-)

        naja spiele werden immer mehr schrott.. wer sich das neue MoH kauft gehört auch geschlagen^^ 50 euro für son mist... und dann meistens noch geschnittene versionen^^ usw...
      • Von sandman2003 Spiele-Kenner/in
        AW: Filehoster sicher?

        wie siehts eigentlich mit TVrips aus?

        sprich lost folgen und ähnliches?

        ist das auch illegal?

        und warum werden sich eigentlich noch spiele runtergeladen.. videothek ausleihen und wenns gefällt kaufen und wenn nich dann nich...

        bzw die demo oder beta austesten...

        QW: ET hat mir aufs verrecken nicht gefallen in der demo und in der beta, als dass ich 50 öcken dafür zahle...

        und vorher wollt ichs UNBEDINGT haben ;-)

        naja spiele werden immer mehr schrott.. wer sich das neue MoH kauft gehört auch geschlagen^^ 50 euro für son mist... und dann meistens noch geschnittene versionen^^ usw...
      • Von Herbboy Mitglied
        AW: Filehoster sicher?

        Zitat von Respectortata am 23.10.2007 15:19
        Dr. Wachs: "Nach derzeitiger Rechtslage können nur diejenigen abgemahnt werden, die Dateien anderen zur Verfügung stellen. Fast alle Filesharing-Programme basieren aber auf dem Prinzip, dass das, was runtergeladen wird, auch gleichzeitig zur Verfügung gestellt wird."

        Das heißt doch im Klartext wer über Filehoster läd, kann nicht belangt werden, da man dort die Datei ja nicht gleichzeitig zur Verfügung stellt.
        ja, nach heutiger lage wäre der REINE download nicht strafbar.

        allerdings sollen die gesetze dementsprechend angepasst werden, zB wenn du auf einer russischen seite kostenlos die top100 runterladen kannst, dann muss selbst der naivste doof wissen, dass die künstler davon rein gar nix haben und es nicht legal sein kann. im moment fehlt aber die rechtliche grundlage, der downloader dafür zu bestrafen - soll sich aber ändern.

        und was ohnehin o.k. ist: songs weitergeben an direkte freunde, wenn man selber das original hat.
      • Von Respectortata Anwärter/in
        Filehoster sicher?

        Dr. Wachs: "Nach derzeitiger Rechtslage können nur diejenigen abgemahnt werden, die Dateien anderen zur Verfügung stellen. Fast alle Filesharing-Programme basieren aber auf dem Prinzip, dass das, was runtergeladen wird, auch gleichzeitig zur Verfügung gestellt wird."

        Das heißt doch im Klartext wer über Filehoster läd, kann nicht belangt werden, da man dort die Datei ja nicht gleichzeitig zur Verfügung stellt.
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