PC Games fragt, Politiker antworten - Teil 3: SPD
Jörg Tauss ist Beauftrager für Neue Medien der SPD-Bundestagsfraktion.
Nachdem CDU/CSU und PDS hier in unserer Special-Sektion bereits deutliche Worte zum Thema "Spiele" gesprochen haben, ist nun die Antwort der SPD gefolgt. Unseren Fragen stellte sich Jörg Tauss, der Beauftrage für Neue Medien der SPD-Bundestagsfraktion:
PC Games: Die BPjS hat Counter-Strike - auch und gerade nach Erfurt - nicht indiziert, es also nicht mit weitreichenden Abgabeverboten belegt. Teilen Sie diese Einschätzung?
Tauss (SPD): "Die Bundesprüfstelle entscheidet selbstverständlich in eigener unabhängiger Verantwortung und ist daher - anders als es etwa die CSU und Bayern gefordert hatten - zurecht nicht an Weisungen oder Ähnliches gebunden. Die Entscheidung - und insbesondere die Entscheidungsbegründung - trägt allerdings durchaus den besonderen Entstehungsbedingungen und der jugendkulturellen Bedeutung des Spiels Rechnung. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass viele sogenannte Ego-Shooter gerade aus den USA gewaltverherrlichende oder die Menschenwürde beeinträchtigende Elemente enthalten, von strafrechtlich relevanten Inhalten ganz zu schweigen. Leider ist das Netz-Spiel Counter Strike in der Debatte um die Ursachen des Erfurter Amoklaufes etwas vorschnell mit problematischen Ego-Shootern in einen Topf geworfen worden. Gerade bei diesem Spiel spricht daher eine Abwägung des relativ geringen Gefährdungspotenzials mit der enormen kulturellen Bedeutung dieses Online-Netzspiels für circa 6 Millionen überwiegend jugendlichen Gamern durchaus für die Entscheidung der BPjS."
PC Games: Welche Haltung nimmt Ihre Partei im Hinblick auf Action-Spiele wie Counter-Strike ein?
Tauss (SPD): "Dass Ego-Shooter ein manchmal schwieriges Genre sind, steht außer Frage. Dennoch sollte die einfache Tatsache akzeptiert werden, dass dieses Genre nicht nur eine wachsende Fangemeinde hat, sondern vor allem die Anlage dieser Spiele durchaus auch positive Aspekte der jugendlichen Kompetenzentwicklung fördert - eben unter anderem die senso-motorische Koordination, strategische Planung und Kooperation in Gruppen usw., wie die BPjS bei Counter-Strike ja ausdrücklich bestätigt hat. Es ist daher - unabhängig davon, ob man persönlich diesen Spielen positiv oder negativ gegenübersteht - eine Spielegattung wie andere auch und sollte nicht pauschal diskriminiert werden. Daher muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob und inwieweit ein Ego-Shooter gesetzliche Grenzen überschreitet oder vor allem für welche Altersklasse er freigegeben werden kann. Hier leistet übrigens die USK seit Jahren eine hervorragende Arbeit, die im neuen Jugendschutzgesetz eine explizite Berücksichtigung gefunden hat. Es war ja bisher in der Praxis sogar so, dass die USK als erstes auf eventuell problematische Spiele oder Inhalte aufmerksam gemacht hat."
PC Games: Sind aus Ihrer Sicht weitere Verschärfungen des kürzlich verabschiedeten Jugendschutzgesetzes erforderlich?
Tauss (SPD): "Das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) fasst die bisher getrennten Regelungen des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS) zusammen. Ferner wird es den gemeinsamen Eckpunkten zum Jugendmedienschutz von Bund und Ländern folgend um Regelungen für neuere Entwicklungen im Bereich elektronischer Medien und Online-Angebote erweitert. Es stellt den ersten Schritt dar, den gewandelten Anforderungen eines Kinder- und Jugendschutzes, besonders angesichts der Entwicklungen in den neuen Medien, Rechnung zu tragen. Denn auch der Jugendschutz leidet an den zersplitterten Zuständigkeiten und problematischen Begriffsbestimmungen der derzeitigen deutschen Medienordnung, so dass bisher weder von einer übereinstimmenden Beurteilung entsprechender Entscheidungsgegenstände noch von der einheitlichen Anwendung der Regelungen gesprochen werden konnte.
Nach der Verabschiedung des JuSchG durch Bundestag und Bundesrat müssen nun die Länder die konkreten Strukturen der Selbstkontrolle und Medienaufsicht in einem zweiten Schritt im Rahmen eines Jugendmediendienste-Staatsvertrags (JMStV) untereinander vereinbaren und regeln. Beide Regelungen stellen dann eine einheitliche Rechtsgrundlage für den materiellen Jugendschutz in den Online-Medien bei einer vereinheitlichten Aufsichtsstruktur dar. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch nicht absehbar, zur Zeit gehen wir vom Frühjahr 2003 aus. Beide Schritte gemeinsam stellen für einen modernen Jugendmedienschutz einen großen Fortschritt dar.
In der Tat können wir an einem Gesetz, dass erst noch gemeinsam mit dem JMStV in Kraft treten muss, derzeit natürlich keinen Korrekturbedarf erkennen - wie auch. Denn erst dann wird es darauf ankommen, mit den neuen Regelungen Erfahrungen in der praktischen Anwendung zu sammeln um zügig erste Aussagen über ihre Angemessenheit und Effektivität, von der wir überzeugt sind, treffen zu können. Daher ist eine Überprüfung des JuSchG nach drei Jahren nicht nur sinnvoll, sondern auch vorgesehen."
PC Games: Computer- und Videospiele gelten - anders als Filme und Musik - nicht als "Kulturgüter", wenngleich beispielsweise hinsichtlich der Inszenierung keine Unterschiede erkennbar sind. Wie ist Ihre Haltung zu diesem Thema? Halten Sie eine Änderung im 21. Jahrhundert für sinnvoll?
Tauss (SPD): "Da die Verbreitung, Nutzung und auch Bedeutung von Computer- und Videospielen nicht nur in der Jugendkultur, sondern auch in der Arbeits- wie Freizeitwelt Erwachsener im digitalen Zeitalter weiter zunehmen wird, wird es im 21. Jahrhundert sicherlich darauf hinauslaufen. Insbesondere Online-Spiele und ihre besonderen Spielkonzepte könnten u.E. bereits heute ohne Weiteres zu den Kulturgütern gezählt werden."
PC Games: Millionen von Menschen in Deutschland widmen sich in ihrer Freizeit mit Begeisterung Computer- und Videospielen. Nennen Sie uns bitte einen Grund, warum diese Menschen am 22. September ihre Stimme Ihrer Partei geben sollten.
Tauss (SPD): "Mit der SPD wird es kein generelles Verbot eines Spielegenres geben, wie es Teile der Union fordern. Wir werden uns weiterhin für eine unabhängige BPjS bzw. BPjM (Medien) einsetzen, damit jeder Einzelfall geprüft wird und es zu keiner generellen Diskriminierung von Spielen sowie den Spielerinnen und Spieler kommt."

Um das ganze zu verstehen braucht man sich nur von bestimmten Ansichten, Vorstellungen, Werten befreien, die hier aber nicht woanders gültig sind. Setze dich mal mit dem Buddhismus auseinander, denn das Gleiche wirst du dort auch sehen. Deren Ziel ist es sich selbst so weit wie möglich zu entwickeln, von schlechten Werten zu befreien...Es ist ein geistiger Weg, deren Ziel es ist zur Erleuchtung oder zur Wahrheit zu kommen... Bin zwar kein Buddhist, aber das weiss ich wenigstens.
Oder man kann auch ins Ausland fahren und in der Familien sich mal angucken, wie dort das Leben aussieht, maan wird heftige Unterschiede entdecken und anfangen seine eigene Werte in Frage zu stellen und sich endlich damit auseinander setzen, statt sie einfach blind zu übernehmen.
Tja, egentlich war das Thema SPd, aber nun sind wir wieder auf einem anderen Thema *ggg*
Der Vergleich mit dem Bund hinkt. Ab 18 darf man nämlich nicht nur zum Bund, sondern eben auch theoretisch ALLE spiele erwerben ;-)
Damit sind die 18er Games für Kinder und Jugendliche nicht geeignet.
Dass es trotzdem noch Schnittmaßnahmen gibt, das ist nur auf die Publisher zurückzuführen, welche möglichst risikofrei ( keine Indizierung / kein Verbot ) Spiele für den deutschen Markt veröffentlichen wollen.
Und es geht bei Erziehung nicht nur darum, was nach dem Kopf der Eltern aus einem Kind werden soll. Aber Gespräch in der Familie über Gewalt sind immer noch besser als Gewalt ohne jegliche Reflektion tagtäglich erleben zu müssen / dürfen / können. Ausnahmen bestätigen auch hier nur die Regel. Und die Grundlagen für spätere Konfliktbewältigungs - Strategien werden nicht erst dann gelegt, wenn man selber entscheiden kann was man will, sondern weitaus früher :-)
Im übrigen ist es klar, dass paar Spielchen nicht in Kinderhände gehören, aber was ist ein Kind? Hängt das vom alter ab,ob jemand Max Payne oder Quake 3 spielen darf? Wohl nicht, Warum darf ein 17jähriger kein Q3 spielen, wenn er ein Jahr später in der Realität in der Bundeswehr zum töten trainiert wird (schöner Spruch von der PDS)? Also diese Einschränkungen sind auch bekloppt, ich persönlich kenne so manche 15jährige, denen könne ich ohne schlechten Gewissen Killerspiele anvertrauen. Denn die sind einfach genug reif dazu zu verstehen, dass es nich die Realität ist.
Und Stichwort Eltern:. Echt, wenn ich auf meine Eltern gehört hätte, wäre ich sicherlich in meinem Leben nicht so weit, sei es geistig oder materiell. Dafür sind die zu blöd. Wenn die Eltern z uviel Macht über die Erziehung haben, dann hängt das zu sehr vpom Glück ab, ob man sich zu etwas entwickelt oder eben nicht. Das hat uns die Vergangenheit gezeigt (mein Vater ist Arzt, also habe ich eine sichere Zukunft).
Nö,jeder ist für sich selbst verantwortlich, jeder sollte so früh wie möglich gleiche Aufstiegs und Weiterbildungsmöglichkeiten bekommen.
Wie man merkt prallen hier konservative und liberale Ansichten aufeinander ;-)
Dies schliesst Integrationen von anderen Rassen und Kulturen ebenso ein wie ein harmonisches Zusammenleben unterschiedlicher Generationen von Menschen, sprich alt und jung.
Das eine 60 jährige Oma nach dem Amoklauf von Erfurt geschockt war, dass alte Menschen, die mit PC's, online Spielen usw. ohnehin nichts am Hut haben hier aufgebracht reagierten, das ist kein Wunder.
Das neue Jugendschutzgesetz versucht, auch mit blick auf die Spieler, eine Brücke zu schlagen. Einen funktionierenden Jugendschutz auf der einen Seite und die Beruhigung, dass Gewaltspiele nicht in Kinderhände kommen auf der andern.
Und das sollte man unterstützen. Ein SoF 2 ist definitiv NICHTS für ein Kind ! Auch Max Payne sollte nicht in Kinderhände gelangen und etliche andere Spiele sind ebenfalls nicht für eine bestimmte Klientel geeignet. Leider sieht das die ausgeschlossene Altersgruppe anders.
War immer so, wird immer so sein. Aus diesem Grund ist es nötig, dass Eltern wieder mehr Erziehung übernehmen und Diskussionen als Basis für Medienkompetenz in der Familie geführt werden.
Und jeder Mensch hat das Recht seine Meinung zu ändern. Auch ein Bundeskanzler darf sich äussern und genauso darf er sehen, dass er falsch gelegen hat. Da ist nichts zum kotzen oder sonstwas.
Verbote sind keine Lösung und das haben die Damen und Herren der SPD wohl erkannt. Aufklärung ist wichtiger als Verbot. Denn durch Verbote weckt man nur Interesse. Die verbotenen Früchte sind die süßesten, war schon in der Bibel so.
Grüße
Die Bundesrepublik ist ja eine Demokratie, und in einer Demokratie regiert ja schließlich das Folk! :-)
Und die Politiker sind dazu da um die Meinung und die Ziele der Bürger anzunehmen und durchzusetzen. Und wie wir hier festgestellt haben funktionirt das "Übernehmen" der Bürgerlichen Meinung schon mal erfreulich gut, ob das "durchsetzen" auch so schön funktionieren wird muss sich wohl noch herausstellen.