Die umstrittensten Freigaben der USK

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Starcraft Quelle: Blizzard Entertainment Starcraft Die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) ist ein Gremium zur unabhängigen Vergabe von Altersempfehlungen für Computer- und Videospiele. Dabei hält sie sich an eine Vielzahl von Grundsätzen. Flächendeckend sind die Kennzeichnungen der USK absolut nachvollziehbar, trotzdem scheinen sich einige Spiele durch den Wertungskatalog gemogelt zu haben. Wir präsentieren Ihnen die umstrittensten Einstufungen, die die USK in der Vergangenheit vergeben hat. Ob zu hoch, zu niedrig, völlig unangebracht oder heiß diskutiert - nicht jede Alterskennzeichnung erhält uneingeschränkte Zustimmung.

Starcraft Quelle: http://www.pcgameshardware.de Starcraft Starcraft
Marines zerplatzen, schreien und in einer Zwischensequenz reißt es einem Darsteller die Haut vom Gesicht, ähnlich einer bekannten Szene aus dem Film Aliens. Der Science-Fiction-Grafikstil wirkt zwar "besänftigend", eine Altersempfehlung ab 16 Jahren hielten wir aber ebenfalls für nachvollziehbar. Die USK erteilte dem Spiel die Freigabe "ab 12 Jahren".

Undercover: Operation Wintersonne
Unsere Eindrücke: Blutverschmierte Leichen und ein tödlicher Schuss am Ende des Spiels - Undercover gehört eigentlich nicht in Kinderhände. Nichtsdestotrotz ist das Adventure ab 6 Jahren freigegeben.

Clive Barker's Jericho Quelle: PC Games Hardware Clive Barker's Jericho Clive Barker's Jericho
In einem zweiten Gutachten erteilte die USK dem Grusel-Shooter "keine Jugendfreigabe". In der ersten Überprüfung verweigerte die Kontrollinstanz eine Alterskennzeichnung. Der Indizierungsantrag wurde jedoch von der BPjM überraschend abgelehnt, trotz zerplatzenden Köpfen, abgetrennten Gliedmaßen und vulgärer Sprache. PC Games meint: Eine Indizierung wäre durchaus gerechtfertigt. Wie sehen Sie den Sachverhalt?

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    • Kommentare (38)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Zubunapy Spiele-Kenner/in
        Zitat von Iceman am 10.04.2008 13:28

        Grade in diesem Fall finde ich das sehr seltsam, eben wegen der angesprochenen Assoziation "Großer Explosionspilz -> Atombombe".
        Ich bleibe mal beim Beispiel C&C3, okay?
        Dort wird lange Zeit von der Tiberiumwaffe gesprochen und erst ganz zum Schluss wird sie dann eingesetzt, oder auch nicht. Ich kann sicherlich nur für mich selbst sprechen, aber als die Waffe dann feuerbereit war, habe ich sie auch genutzt und nicht eine Sekunde gedacht, ich hätte da ne Atombombe geworfen. Sry, aber so denke ich. Mag schon sein, dass viele bei einer dicken Explosion sofort an eine Atomare Waffe denken, ich konnte diesen Bezug aber nicht herstellen. Erst hier wurde es mir bewusst, dass es mal eine A-Bombe gewesen sein könnte.
      • Von Zubunapy Spiele-Kenner/in
        Zitat von Iceman am 10.04.2008 13:28

        Grade in diesem Fall finde ich das sehr seltsam, eben wegen der angesprochenen Assoziation "Großer Explosionspilz -> Atombombe".
        Ich bleibe mal beim Beispiel C&C3, okay?
        Dort wird lange Zeit von der Tiberiumwaffe gesprochen und erst ganz zum Schluss wird sie dann eingesetzt, oder auch nicht. Ich kann sicherlich nur für mich selbst sprechen, aber als die Waffe dann feuerbereit war, habe ich sie auch genutzt und nicht eine Sekunde gedacht, ich hätte da ne Atombombe geworfen. Sry, aber so denke ich. Mag schon sein, dass viele bei einer dicken Explosion sofort an eine Atomare Waffe denken, ich konnte diesen Bezug aber nicht herstellen. Erst hier wurde es mir bewusst, dass es mal eine A-Bombe gewesen sein könnte.
      • Von ShotgunJimmy Gelegenheitsspieler/in
        Zitat von Solon25 am 10.04.2008 12:12
        [Ins Forum, um diesen Inhalt zu sehen]wie mein vorredner schon sagte, dass ist nun wirklich nicht die aufgabe des händlers oder staates, zumal man in solchen fällen wirklich nichts machen kann!
        das ist fahrlässiges handeln, der erziehungsberechtigen!
        schwarze scharfe gibt es überall!
      • Von Iceman Spiele-Kenner/in
        Zitat von Zubunapy am 09.04.2008 21:25

        Dochdoch. Eine Indiziierung verhindert die Werbung des Spieles. Werbung ist MIR zwar egal, aber einige hier scheinen darauf zu reagieren.
        Das Problem ist das damit einhergehende Ausstellungsverbot, wodurch das Spiel nicht mehr offen bei Händlern stehen darf. Das ist für die Umsatzeinbrüche verantwortlich, Werbung wird für Spiele ja sowieso nicht ganz so viel gemacht.

        Zitat von Zubunapy am 09.04.2008 21:25
        Dass das nicht funktioniert, dürfte aber hinreichend bekannt sein...
        Mit diesem Argument könnte man gleich den gesamten Jugendschutz abschaffen, denn im Endeffekt funktioniert er grundsätzlich nicht. Aus dem Internet herunterladen kann man nunmal alles, auch wenn es hier indiziert ist.

        Zitat von Zubunapy am 09.04.2008 21:25
        Wie gesagt geht es darum, wie der Name verpackt wird. Wenn es im Spiel als Atombombe beworben wird und diese als die ultimative Waffe zum Beenden eines Krieges gilt (und somit als gut eingestuft wird), dann ist das sehr bedenklich. Wenn aber eine Waffe nur einer Atombombe ähnelt, und das auch nur, wenn man genau hinschaut, dann ist die Assoziation eine ganz andere. Ohne deinen Tipp wäre mir die mögliche A-Bombe in C&C3 nie aufgefallen, ehrlich.
        Grade in diesem Fall finde ich das sehr seltsam, eben wegen der angesprochenen Assoziation "Großer Explosionspilz -> Atombombe".
      • Von CyclopGraz Hobby-Spieler/in
        Zitat von Solon25 am 10.04.2008 12:12
        [Ins Forum, um diesen Inhalt zu sehen]Und selbst wenn, in meinen Augen ist das die Angelegenheit des Vaters. Tatsache ist, das der Händler das Spiel nicht an einen Minderjährigen herauszugeben hat. Was ein volljähriger, zumal ein Elternteil mit dem Spiel macht ist nun wirklich nicht Sache des Händlers oder auch des Staates sondern in diesem Fall ein Ausdruck des Erziehungsrechts.

        Wenn der Vater der Meinung ist, seinem Kind soetwas zumuten zu müssen, ist das absolut sein Bier.

        Ob das jetzt gut oder schlecht ist sei dahingestellt.

        Würde man die Medienkompetenz der Eltern fördern, was sehr viel Sinnvoller wäre als das ewige Geheul aus den Niederungen des Boulevards, würden solche krassen Fälle wohl nicht mehr vorkommen und ein reiferer 16 oder 17-Jähriger könnte auch unter Umständen ein ab 18 Spiel spielen und vor allem müsste man sich als Volljähriger nicht damit herumschlagen entweder nur Zensierte Titel zu bekommen oder sich einen Unzumutbaren Aufwand antun zu müssen um doch noch zu seinem Bürgerrecht zu kommen.

        Jedes Prinzip einer Zensur ist meiner Meinung nach ein krasser Widerspruch zu den Spielregeln eines Demokratischen Staates. Jugendlichen und Kindern bestimmte Medien zu versagen ist eine Sache, aber erwachsene Bürger zu gängeln passt in meinen Augen besser in eine Diktatur als in einen Rechtsstaat westeuropäischen Zuschnitts.

        Außerdem möchte ich meine große Enttäuschung darüber zum Ausdruck bringen, dass die Redaktion der PCGames das Instrument der Zensur nicht entschieden zurückweist sondern im betreffenden Artikel sogar verklausuliert Gutheißt. Aber offenbar ist auch hier erst Feuer am Dach wenn den Journalisten verboten wird ohne vorherige Prüfung durch USK und BPJM zu publizieren. Aber dann dürfte es wohl zu spät sein.

        Das Deutsche System des Jugendschutzes ist ein in seiner Form in Europa einzigartiger Anachronismus und sollte von einer Qualitativ hochwertigen Zeitschrift in dieser Form nicht unterstützt werden.

        MFG Florian
      • Von Bonkic Mitglied
        Zitat von System am 09.04.2008 15:36
        Eine Indizierung wäre durchaus gerechtfertigt. Wie sehen Sie den Sachverhalt?
        ich finds durchaus ein wenig kurios, dass die pcgames das mittel der indizierung plötzlich so ohne weiteres als adäquat erachtet, oder wie soll ich das verstehen?
        das überrascht mich jetzt schon ein wenig. :-o
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