Robin Hood der Spieler
Der 25-jährige Programmierer Jan Petersen entspricht nicht gerade dem klassischen Bild eines vorsätzlichen Straftäters oder Rebellen - seit dem 19. Juni ist er das allerdings: In einem symbolischen Akt verkaufte der Initiativen-Begründer das indizierte Unreal Tournament 2003 an eine 16jährige - verstieß also wissentlich gegen §15, Absatz 1 Ziffer 1 des JuSchG. Auf ein solches "Überlassen oder Zugänglichmachen" von indizierten Trägermedien steht laut Strafvorschriften (§ 27, Absatz 1) bis zu ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe - in diesem Fall voraussichtlich 90 Tagessätze à 50 Euro, also 4500 Euro.
Sich als eigentlich unbescholtener Bürger gegen ein Gesetz zu stellen, klingt tendenziell befremdlich bis verrückt - ist laut Petersen allerdings die einzige Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen. Eine normale Verfassungsbeschwerde würde nämlich mit der Begründung abgeschmettert werden, dass es keine massiven negativen Auswirkungen für den Verbraucher gäbe.
Präzedenzfall gesucht
Wird die bis dato unbescholtene Janine -illegalerweise im Besitz von UT 2003 - jetzt verroht?
Sinn macht das Ganze, wenn man Petersens weiteren Plan betrachtet: Im nun anstehenden Verfahren wird er sich zur Verteidigung auf §18 Absatz 7 ("Medien aus der Liste zu streichen, wenn die Vorrausetzungen für eine Aufnahme nicht mehr vorliegen") berufen. Mithilfe diverser wissenschaftlicher Studien (unter anderem vom renommierten Prof. Dr. Christian Büttner, dem Leiter der Hessischen Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung) und Vergleiche bisheriger Urteilsbegründungen (etwa UT 2003 und Counter-Strike) soll dann bewiesen werden, dass die Vorraussetzungen für eine Indizierung in diesem Fall von Anfang an nicht gegeben waren. Beispielsweise wurde Counter-Strike von der BPjM explizit eine soziale Komponente attestiert - die Spieler würden sich in Clans organisieren und LAN-Parties besuchen. Außerdem stünde der sportliche Wettstreit im Vordergrund, nicht das Auslöschen von Bildschirmleben - und zwar trotz der realitätsnahen Gewaltdarstellung.
Das sind Faktoren, die gleichermaßen auf UT 2003 zutreffen, bei der Betrachtung allerdings offenbar keine Rolle spielten. So wird in der Begründung der Indizierung von "Genugtuung durch Tötungsszenarien" gesprochen, davon, dass "der alleinige Spielzweck von ¿Unreal Tournament 2003' die Ausübung brutalster Gewalt gegen Menschen und menschenähnliche Wesen ist" - schlichtweg eine wahrheitsfremde Aussage. Bittere Fußnote: Die von der BPjM nicht indizierte, englische CS-Version wurde vorher von der USK als "Ab 18" (jetzt "Keine Jugendfreigabe") eingestuft, während UT 2003 in der "Ab 16"-Version geprüft wurde.
Ausblick
Jan Petersen stellt sich nach seinem Vortrag unseren Fragen.
Obwohl er noch keine Prognose zum Ausgang des Verfahrens abgeben kann, bleibt Petersen optimistisch: "Bei einem Freispruch müsste als Konsequenz besagtes Spiel aus der Liste gestrichen werden. Gleichzeitig wäre das Urteil richtungsweisend für andere Spiele, die sich auf dem Index befinden. Erfolgt jedoch eine Verurteilung - die im Übrigen nicht minder wahrscheinlich ist - ergibt sich dann die Möglichkeit, vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen. Nun würde eine Ablehnung der Klage nämlich in der Tat massive Auswirkungen nach sich ziehen, nämlich eine Geld- oder Freiheitsstrafe."
Ein bis zwei Jahre müssen wir uns noch bis zur Urteilsverkündung gedulden, und das, obwohl bewusst Schleswig-Holstein als Klageland gewählt wurde, da dort die Gerichte weniger überlastet sind, als beispielsweise in Hamburg oder Niedersachsen.
Es gibt, wie jeder weiß (hoffe ich doch ^^), grundlegend 3 Wahrnehmungsarten, die da wären die primäre Wirklichkeit (also alles was mit den eigenen 5 Sinnen wahrgenommen wird), die mediale Wirklichkeit (alles was man über ein Medium wahrnimmt zb. Computer) und natürlich noch die wahrgenommene mediale Wirklichkeit (wie der Leser/Spieler/Zuschauer/tec. die medialen Informationen verarbeitet, welche Gefühle und Gedanken er mit ihnen verbindet) ...
Natürlich muss ich hinsichtlich der Auffassung das die primäre Wirklichkeit in kaum einer Weise mit der medialen Wirklichkeit vergleichbar ist zustimmen, aber dennoch sind sie eng miteinander verbunden. Da jeder Computerspieler/Zuschauer/etc. die mediale Wirklichkeit, von persönlichen Faktoren abhängige Weise wahrnimmt, ist folglich die wahrgenommene mediale Wirklichkeit sehr subjektiv.
Problematisch wird die Sache erst dann, wenn der Spieler von der primären Wirklichkeit nichts weiß. Wenn also zum Beispiel Kinder in Computerspielen mit Dingen konfrontiert werden, zu denen sie in ihrer primären Wirklichkeit noch keine direkte Beziehung herstellen konnten. Bleiben sie mit solchen Bildern/Informationen allein, können schwerwiegende Konfusionen entstehen.
Meiner Meinung nach muss also die Gewaltprävention (etwas wofür die "Jugendschutzbestimmungen" auf einen Fall sorgen) nicht bei den gefährdeten Personen an sich, sondern viel eher bei den Erziehungsberechtigten ansetzen. Und zwar in sofern, dass diese Personen während und nach dem Computerspielen die Möglichkeit haben bei anderen Personen mit entsprechenden Primärerfahrungen Rückfragen zu stellen.
Zum Thema: Ich finde es sehr lobenswert, dass sich jemand auf so ein Risiko einlässt nur um ein paar Spiel aus dem Index zu holen. Wie gesagt: Sehr lobenswert. Doch im Grunde genommen vollkommen unnütz, da selbst wenn er mit der Klage durchkäme, es immernoch nicht viel an der Gesamtlage verändern würde. Deutschland hat nun einmal den so ziemlich härtesten Jugendschutz überhaupt und das sicherlich nicht ohne Grund ... nicht das ich gut heiße was die BPjM da verzapft, da ich selbst leidenschaftlicher Gamer bin ( :-D ), aber dennoch sollten sich alle die sich in irgendeiner Form über den Jugendschutz beschweren ma an die eigene Nase fassen und ernsthaft darüber nachdenken in wie fern PC-Spiele auf sie Einfluss nehmen ;-).
mfg Belschiras
ps.: Wer Schreibfehler findet darf sie behalten
In meiner Heimatstadt haben erst letzte Woche drei Jugendliche
mit dem Luftgewehr (Gott sei Dank kein richtiges, großkalibiriges Gewehr) von ihrem Balkon aus auf vorbeifahrende Fahrzeuge geschossen, weil sie das vorher in einem Computerspiel so gemacht haben und "saucool" fanden.
Die Zeitungen schreiben wie oben schon erwänt gerade im Sommerloch jeglichen Scheiß!
RESPEKT an Jan Petersen
Ja, aber du musst auch bedenken, dass die Krieg "spielen" mussten, um zu überleben. Heute spielen wir krieg zum spaß...
Also ich finde, auch wenn ich erst 14 bin, dass die bpjm übertreibt! Als ich in London war, beispielsweiße, bin ich in so einen Gamerladen reingegangen und hab mir die spiele angeschaut. Max Payne z.B. ist dort ab 15 und bei uns indiziert. Es kann doch nicht sein, dass die Tests für so ein Spiel sooo unterschiedlich ausfallen. Aber da sin alle Spiele, die bei uns ab 18,16, oder indiziert sind, ab 15 und max. ab 18. Und teurer waren sie auch nicht wirklich. Die neusten haben so um die 20 Pfund kekostet. Das sind ungefähr 40. Also entwerder die Engländer spinnen oder wir. Ach ja, das mit dem Luftgewehr, das war in Hof? Ich wohn in Bayreuth, das is ne halbe stunde weg... whaaa rette sich wer kann ;-)
Das Spiele Jugendliche zu Gewaltaten animieren usw. ist doch der größte Schwachsinn überhaupt. Habt ihr mal darüber nachgedacht was früher war??? Kinder u. Jugendliche die im Krieg aufgewachsen waren bzw. in den Krieg mussten, die Gewalt nicht in spielen sondern der Realität erlebt haben??? Wenn es nach dem Argument der Politiker ging, hätten diese ja damals alle zu Massenmördern werden müssen! Und hier handelt sich doch nur um Spiele, die mit der Realität überhaupt nichts zu tun haben! Ich bin jedenfalls absolut gegen Verbote, Verbote bringen gar nichts, Aufklärung ist immer besser! Wenn nämlich in Zunkunft alles vom Staat geregelt wird, dann können wir ja gleich eine 2.DDR gründen, da war das nämlich genauso und wenn wir (also die Politiker) so weitermachen ist es hier auch bald so! Da könnte man spöttisch behaupten: Warum wird nicht gleich noch festgelegt zu welcher Uhrzeit die Jugendlichen aufs Klo dürfen!