Das freie Wort, Deutschland-Edition - Kolumne von Lukas Schmid

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Das freie Wort, Deutschland-Edition - Kolumne von Lukas Schmid
Quelle: PC Games Hardware

Lukas Schmid denkt über das merkwürdige Schreibverbot nach, dem Spiele-Journalisten hinsichtlich indizierter Titel unterworfen sind.

Hatred also. Keine Sorge, das ist jetzt nicht der einhundertsiebenundachzigste Artikel zum spielbaren Amoklauf – Trailer absurd, Gewalt unnötig, das hatten wir schon alles. Das Spiel, beziehungsweise die Diskussion darüber, soll viel eher als Ausgangspunkt für ein anderes Thema dienen, das angesichts der Aufregung um Hatred wieder einmal Relevanz erlangt.

Die Sache ist nämlich die: Wir Redakteure können uns über Hatred aufregen, darüber diskutieren, kurz: sagen, was wir dazu denken. Die Frage ist nur, wie lange noch, denn eine Indizierung des Spiels in Deutschland dürfte so sicher sein wie das Amen in der Kirche. Für uns Spiele-Redakteure ist das gleichbedeutend mit: Schicht im Schacht, eine Erwähnung des Spiele-Titels ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Begründet wird das mit dem Werbeeffekt, der sich für den verbotenen Titel durch eine Beschäftigung mit ihm angeblich ergeben würde. Das gilt gemeinhin sogar für negative Kolumnen oder schlechte Bewertungen in Spieletests.

Das ist auf so vielen Ebenen falsch und ungerechtfertigt, dass es fast körperlich schmerzt. Wir Spiele-Journalisten, beziehungsweise unsere Arbeit und die Medien, für die wir schreiben, werden, drastisch formuliert, durch diese Ansicht auf Dienstleister im Sinne der Werbeindustrie reduziert. Immerhin wird uns indirekt die generelle Befähigung abgesprochen, anders als in werbender Absicht über Spiele zu berichten. Ein Kommentar wie dieser hier? Werbung! Eine gut recherchierte Reportage zu einem Videospiele-bezogenen Thema? Werbung! Eine Vorschau oder ein Test zu einem Spiel? Doppel- und Dreifachwerbung! Da darf es kaum verwundern, dass viele Trolle im Internet unserem Berufsstand von Haus aus eine Tendenz zur Käuflichkeit nachsagen. Warum sollen sie Wertschätzung unserer Arbeit gegenüber verspüren, wenn diese allgemein kaum vorhanden zu sein scheint? Anstatt uns als das, was wir sind wahrzunehmen – Kritiker, die eine Kaufberatung anhand eines objektiv und professionell zustande gekommenen Urteils über ein Produkt abgeben – werden wir auf eine Stufe gestellt mit Werbekatalog-Schreibern von Elektrofachmärkten. Nicht schön. Während Videospiele nach einer leidigen Debatte zumindest langsam als Kunst wahrgenommen werden, steckt die Anerkennung gegenüber Spiele-Kritikern anscheinend nach wie vor in der Phase der Killerspiele und Vorurteile über pickelige Nerds in Mamas Keller fest.

Man stelle sich vor, Film- oder Literaturkritikern würden bei ihrer Berichterstattung ähnlich restriktive Beschränkungen auferlegt. Natürlich, auch illegale Filme und Schriften dürfen nicht beworben werden, aber die Diskussion über solche Werke ist uneingeschränkt möglich. Und was wäre, würde man hier ein Verbot versuchen? Der Aufschrei wäre groß – mit Recht. Auf die ebenfalls fragwürdige Indizierung von Werken und Zensur von Inhalten (abseits von strafrechtlich relevanten Material) soll an dieser Stelle gar nicht eingegangen werden – das Thema der Ungleichbehandlung etwa bezüglich der Abbildung von Hakenkreuzen in Filmen versus Spielen wurde auch auf unserer Homepage schon lang und breit diskutiert. Der Umstand jedoch, nicht einmal über die Causa reden zu dürfen, ist gegenüber der restlichen Medienlandschaft einmalig. Regelmäßigen Hörern der Podcasts zu PC Games, Play4 und Co. dürfte die Absurdität "weggepiepter" Namen indizierter Spiele bekannt sein. Und das, obwohl wir auf unseren Online-Plattformen ohnehin schon vergleichsweise weitaus mehr wagen als in den gedruckten Magazinen, da eine Korrektur hier wesentlich schneller möglich ist. Ein wegen indizierten Materials zurückgezogenes Print-Produkt hingegen ist ein Risiko, welches sich weder wir noch unsere Mitbewerber leisten können.

Ich gebe zu, hinsichtlich der genauen rechtlichen Hintergründe bezüglich des uns Spielejournalisten auferlegten Sprech- und Schreibverbots bin ich zu wenig mit dem Thema vertraut. So es keine fest geregelte gesetzliche Grundlage dafür geben sollte, so ist es auf jeden Fall Usus und ein Zuwiderhandeln wird grundsätzlich mit Unverständnis und dem nachfolgenden Hinweis, dass man doch diesen und jenen Spieletitel nicht erwähnen könne, quittiert. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob die Erwähnung tatsächlich in werblicher Absicht passiert oder nicht; Eine kritische und sachliche Auseinandersetzung mit Hatred etwa, wie sie Simon Fistrich in seinem Kommentar geleistet hat, wird nach einer Indizierung des Spiels höchstwahrscheinlich nicht mehr möglich sein. Ob nun alleine durch gesellschaftliche Konventionen oder auch gesetzliche Maßnahmen: Uns wird schlicht und ergreifend der Mund verboten. Gerade als Österreicher, der ich solche eklatanten Beschränkungen bis vor meinem Umzug nicht kannte, stößt mir diese Situation sauer auf.

Unserer Arbeit als Journalisten gewissenhaft nachzugehen, ist unter solchen Umständen nicht möglich und ein Umdenken unabdingbar, denn wie unsere Kollegen aus anderen Sparten auch erledigen wir unsere Arbeit pflichtbewusst und mit bestem Wissen und Gewissen. Natürlich, unsere Themen haben nicht dieselbe Relevanz wie etwa die Ausschreitungen in und um Syrien; niemand käme hier aber auf die Idee, die Berichterstattung über das Voranschreiten der IS mit der Begründung zu unterbinden, dass man dadurch zu viel Werbung für die Terrormiliz machen würde. Oder, etwas weniger drastisch: Niemand würde versuchen, eine Diskussion über den NS-Propagandafilm Jud Süß zu verbieten. Solche Konventionen sind nur uns Spieleredakteuren vorbehalten, die wir uns dadurch in die Rolle von Journalisten zweiter Klasse gedrängt fühlen.

So etwas nennt man willentliche Beschränkung der Meinungsfreiheit. Und so etwas ist einer westlichen Demokratie unter keinen Umständen würdig.

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    • Kommentare (48)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Bonkic Mitglied
        sag doch auch mal was dazu lukas! :-]
      • Von Bonkic Mitglied
        sag doch auch mal was dazu lukas! :-]
      • Von Bonkic Mitglied
        Zitat von Bonkic
        ein deutscher entwickler wollte es sogar mal drauf ankommen lassen, war irgendein nachkriegs-adventure iirc.
        hab aber schon lange nichts mehr davon gehört und schätze, dass die sache im sande verlaufen ist.
        dummerweise kann ich mich auch nicht mehr an den namen erinnern. ich such mal, wenn ich zeit hab...
        habs gefunden!
        es war generation zero von realitiy twist.

        pressemitteilung:
        Zitat
        Hakenkreuze in Computerspielen: Debatte auf Bundesebene angestoßen

        Münchner Spieleentwickler fordert für sein neues Spiel Rechtssicherheit bei der Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen in Computerspielen. Bundestagsabgeordneter Jimmy Schulz (FDP) will Diskussion auf die Tagesordnung setzen.


        Hakenkreuze in Computerspielen: Debatte auf Bundesebene angestoßen « Reality Twist GmbH

        leider ist das ganze schon vier jahre her.
        deshalb hab ich nachgefragt, wie der stand der dinge ist.

        netterweise wurde mir auch ziemlich direkt geantwortet:

        @bastigruenwald (reality twist) "Wie gesagt: Es ist nicht vollständig tot, aber natürlich gehen finanzierte Projekte vor. :)"

        auf meine nachfrage, ob man da evtl. was mit crowdfunding machen könnte, kam dies:

        "Bei Adventures funktionieren beim Crowdfunding fast immer nur klassische Brands gut. Aber wer weiß: Vielleicht!"

      • Von Lightbringer667 Spiele-Kenner/in
        Naja, diese Zensur ist ja im Grunde selbstauferlegt. Natürlich dürft ihr indizierte Titel erwähnen, wenigstens so langen sie nicht einem allgemeinen Verkaufsverbot unterliegen. Die deutsche Spielepresse, vor allem die Printmedien scheuen sich nur davor, aus der Angst heraus, dass die alleinige Nennung eines Titels als Werbung ausgelegt werden könnte, was wiederum verboten wäre.
        Niemand lässt es drauf ankommen und alle scheuen die Kosten und mühen die ein eventueller Rechtsstreit nach sich ziehen würde. Anstatt darüber zu lamentieren, solltet ihr vllt sogar zusammen mit der Konkurrenz versuchen diese Selbstzensur abzuschaffen. Ihr als Medien schaffende habt das in der Hand. Aber von jammern allein wird es nicht besser.
      • Von enigma82 NPC
        Zitat von Worrel
        dh: ein Zettel an der Suche/Verkaufe Pinnwand im örtlichen Supermarkt wäre auch mit einem "nur an Ü18" Zusatz ebenfalls nicht erlaubt?
        Das wäre wohl ein Grenzfall. Die Frage ist, ob das (bei beschlagnahmten Filmen) schon als "öffentliches Zugänglichmachen" oder "Anpreisen" im Sinne von § 131 StGB gilt. Ein Händler darf das auf keinen Fall, bei Privatperonen ist das wohl eher ne Grauzone, Urteile gibts dazu afaik nicht. Ganz sicher nicht unter § 131 StGB fällt jedenfalls die Erwähnung eines beschlagnahmten oder indizierten Titels in einem journalistischen Artikel. Das wäre auch nicht jugendgefährdend. Solange der Tenor des Artikels jedenfalls nicht werbend oder anpreisend ist, ist das nicht jugendgefährdend oder gar strafbar, es sei denn es werden zum Beispiel in einem Video die brutalsten Szenen oder Bilder gezeigt. Ein Artikel über die Situation des Jugendschutzes in Deutschland darf zum Beispiel auf jeden Fall beschlagnahmte oder indizierte Titel nennen. Eine Top10 Liste mit den brutalsten Spielen ever, in der sich dann beschlagnahmte Titel finden, wäre wohl schon problematischer, dann kann die Ausgabe des Magazins tatsächlich selbst als jugendgefährdend gewertet und indiziert werden. So dramatisch wie es der Autor der Kolumne beschreibt, dass man indizierte Titel als Spielejournalist selbst in objektiven Artikel auf gar keinen Fall nennen darf, ist die Situation jedenfalls nicht. Die seriöse Berichterstattung über Indizierungen ist von der Pressefreiheit geschützt und überwiegt den Jugendschutz. Bei werbenden Artikeln tritt die Pressefreiheit dagegen hinter den Jugendschutz zurück. Ich kann aber verstehen, dass die Spielezeitschriften da lieber kein Risiko eingehen wollen. Juristisch unbedingt notwendig ist die Nichtnennung von indizierten Titeln selbst in objektiven Artikeln aber nicht.

        Zitat von Worrel
        Wieso sollte es sich nicht lohnen? Afaik bekommt man doch bei Erfolg sämtliche Gerichtskosten erstattet?
        Wenn du gewinnst, ja. Bis zum Urteil musst du aber erstmal alles auslegen und die Anwaltskosten werden auch nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren erstattet. Wenn du nen guten Anwalt nimmst wird der in der Regel mehr berechnen und darauf bleibst du sitzen. Das lohnt sich für ein einzelnes Spiel im Wert von um die 40 Euro wohl eher nicht, es sei denn es geht ums Prinzip ;)
      • Von Worrel Mitglied
        Zitat von enigma82
        "Jud Süß" ist tatsächlich verboten, weil Volksverhetzung.
        Wobei der Film ja als historisches Zeitdokument eigentlich genauso wie "Mein Kampf" für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht gehört.

        Zitat
        Nein, weil es sich dabei um öffentliche Verkäufe handelt, ...
        dh: ein Zettel an der Suche/Verkaufe Pinnwand im örtlichen Supermarkt wäre auch mit einem "nur an Ü18" Zusatz ebenfalls nicht erlaubt?

        Zitat
        Beschlagnahmt werden kann vieles, das entscheidet ein einzelner Zollbeamter, das heißt nicht, dass er damit auch Recht hat. Zumindest dürften deine Chancen sehr groß sein, das Spiel zur Not auf dem Klageweg doch zu bekommen (ob sich das lohnt ist ne andere Frage).
        Wieso sollte es sich nicht lohnen? Afaik bekommt man doch bei Erfolg sämtliche Gerichtskosten erstattet?

        Zitat
        Ich frage mich schon seit Jahren, warum die deutschen Spielemagazine nicht nen gemeinsamen Pool bilden, in dem sie jeden Monat ein paar hundert Euro einzahlen (sollte auch bei deren knappem Budget machbar sein, oder?) und dann mit nem Fachanwalt für Medienrecht (ist nicht mein Rechtsgebiet, also keine Werbung :D) bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, um Spiele eindeutig als Kunst definieren zu lassen. Die Erfolgsaussichten sind wie gesagt sehr hoch. Und das wäre wesentlich effektiver, als in Kolumnen rumzujammern, sorry.
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