[12/10/2012] § 8 Art. 1 Der Vertrieb von DLC's ist an die Zurverfügungstellung von tatsächlichem Inhalt geknüpft. - Nicht jedes DLC-Paket trägt die Bezeichnung von Zusatzinhalt zurecht. Manchmal kann man sich nur wundern, für welchen Schund man Geld hinblättern soll. Beispiel: The Elder Scrolls 4: Oblivion und die nutzlose