[20/02/2011] § 3 Art. 1 VSGB: Funktionalität und Bedienkomfort in Videospielen stehen unter dem besonderen Schutze der virtuellen Gaming-Ordnung - Blizzard hat vorgemacht, wie gutes Gameplay und -design aussehen kann. Wirre und unpraktische Menüs oder fehlende Grundfeatures wie eine Vergleichsfunktion für das Inventar gehören sich heutzutage nicht mehr.