[02/06/2010] § 2 Art. 1 VSGB: Videospielcharaktere haben das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit und gehören deshalb mit ebendieser ausgestattet - Klischeehafte NPCs und gesichtslose Helden sind von gestern. Starke Persönlichkeiten mit tiefen Charakterprofilen sind ein Muss!