[29/08/2012] § 10 Art. 1 VSGB: Jeder Zocker hat Anspruch auf die Funktionstüchtigkeit seiner erworbenen Spiele. Von Bug-Patches ist im Rahmen dessen Abstand zu nehmen. - Oft genug kommt man sich nach dem offiziellen Release nicht wie ein Kunde, sondern wie ein Alpha-Tester vor und nach so manchem Hotfix oder Patch laufen die Spiele schlechter als zuvor. Ein Zustand der unvertretbar ist.