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"Der bayerische Landtag könnte verhindern, dass Herr Beckstein verfolgt wird"

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News Sebastian Thöing - Registrierte Benutzer

"Der bayerische Landtag könnte verhindern, dass Herr Beckstein verfolgt wird" Quelle: PCGames Wie geht es weiter, nachdem ein PC ACTION-Leser den Bayerischen Innenminister Dr. Günther Beckstein angezeigt hat? Wie berichtet (Link unten), hatte der 44-jährige Kölner dem Politiker vorgeworfen, er habe im Zuge der "Killerspiele"-Debatte Millionen Computerspieler mit Kinderschändern und Psychopathen gleichgestellt und somit beleidigt. Harald Fränkel von unseren Kollegen der PC Action sprach mit Dr. Andreas Lober, Anwalt der Frankfurter Kanzlei Schulte/Riesenkampff (www.schulte-lawyers.de), der selbst passionierter Spieler ist und seine Doktorarbeit über das Thema Indizierung schrieb.

PC ACTION: Wie läuft ein Strafanzeige-Verfahren überhaupt ab?

Dr. Andreas Lober: Zunächst ermitteln die Strafverfolgungsbehörden. Die Leitung eines Ermittlungsverfahrens liegt bei der Staatsanwaltschaft, diese wird von der Polizei unterstützt. In der Regel wird die Feststellung des Sachverhaltes größtenteils von der Polizei erledigt, um die rechtlichen Fragen kümmert sich dann schwerpunktmäßig die Staatsanwaltschaft. Vorliegend liegen die Fakten relativ klar auf dem Tisch, in der Hauptsache geht es um die rechtliche Würdigung. Abhängig davon, wie groß der Tatverdacht ist, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein oder erhebt Anklage.

PC ACTION: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Anklage erhoben wird?

Dr. Andreas Lober: Eher gering.

PC ACTION: Warum?

Dr. Andreas Lober: Beleidigung und üble Nachrede nimmt die Rechtsprechung eher selten an, wenn eine herabsetzende Äußerung auf eine große Personengruppe abzielt, aber die Details sind hier sehr komplex. Hinzu kommt, dass die Gerichte recht tolerant sind bei Meinungsäußerungen in der politischen Auseinandersetzung, wenn nicht gerade extremistische Positionen vertreten werden. Auch der Volksverhetzungsparagraph wird zwar gerne einmal bemüht; verurteilt werden aber meist nur politische Extremisten, deren Positionen weit krasser sind als die von Herrn Beckstein. Äußerungen wie "Soldaten sind potenzielle Mörder" sind beispielsweise von einigen Juristen als zulässig, von anderen als unzulässig angesehen worden. Außerdem könnte der Bayerische Landtag verhindern, dass Herr Beckstein verfolgt wird. Wenigstens für die Dauer der laufenden Wahlperiode.

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Das komplette Interview finden Sie bei den Kollegen der PC Action!

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    • Kommentare (85)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Yaso_Kuuhl Spiele-Novize/Novizin
        AW: News -

        Zitat von GordenShumway900 am 11.03.2007 20:28
        ich dachte das man wenigstens hier mal normal diskutieren kann ohne das einer sinnlos anfängt rumzuflamen oder zu sticheln aber naja von sowas wird man anscheinent nie verschont. :-o
        aber lest euch mal diese beiden links durch sind zwar andere begriffe aber das grundprinzip ist gleich leider scheitert sowas wie dort beschrieben an der uneinigkeit der leute.

        http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2367524.html

        http://www.gomopa.net/Finanzforum/Gesetze/Sammelklagen-auch-in-Deutschland-moeglich.html

        achja ;)

        Strafantrag: BG und ER

        Anklage: SchöffenG und GeschworenenG

        Klage: Zivilverfahren

        soviel dazu.

        werd jetzt diese disskusion verlassen da sie eh sinnlos ist.
        aber manche sollten vorher mal googlen bevor sie was schreiben.

        gorden
        Eigentlich wollte ich ja nicht mehr antworten, aber ich bin halt inkonsequent:

        Es ist ja schön, dass du wenigstens weißt, wie man google bedient.

        Aber um mal zum Thema zurückzukommen. Herr Beckstein ist angezeigt worden, also sind wir, wie du google vielleicht entnehmen kannst, im Bereich des Strafrechts. Die von dir gefundenen Quellen beziehen sich aber aufs Zivilrecht. Wenn mehr Leute dasselbe machen, was der PCA-Leser getan hat, bringt es also nichts.

        Außerdem solltest du dir die Seiten nochmal gründlich durchlesen, weil die Grundprinzipien völlig verschieden sind. Die Möglichkeiten im deutschen Recht sind nicht mit denen im amerikanischen Recht zu vergleichen. Das wird ganz klar gesagt.

        Ich weiß auch nicht, was die Sammelklagen damit zu tun haben sollen, dass die Gerichte übermäßig beschäftigt werden, wie du es bei deinem ersten Post erträumst. Haupteffekt einer Sammelklage ist es doch, dass gerade WENIGER Prozesse geführt werden sollen.

        Kleiner Tipp: So wie du schreibst, kann man dich einfach nicht für voll nehmen. Versuchs mal mit vernünftigem Deutsch und hör auf wie ein Kleinkind zu argumentieren.
      • Von Yaso_Kuuhl Spiele-Novize/Novizin
        AW: News -

        Zitat von GordenShumway900 am 11.03.2007 20:28
        ich dachte das man wenigstens hier mal normal diskutieren kann ohne das einer sinnlos anfängt rumzuflamen oder zu sticheln aber naja von sowas wird man anscheinent nie verschont. :-o
        aber lest euch mal diese beiden links durch sind zwar andere begriffe aber das grundprinzip ist gleich leider scheitert sowas wie dort beschrieben an der uneinigkeit der leute.

        http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2367524.html

        http://www.gomopa.net/Finanzforum/Gesetze/Sammelklagen-auch-in-Deutschland-moeglich.html

        achja ;)

        Strafantrag: BG und ER

        Anklage: SchöffenG und GeschworenenG

        Klage: Zivilverfahren

        soviel dazu.

        werd jetzt diese disskusion verlassen da sie eh sinnlos ist.
        aber manche sollten vorher mal googlen bevor sie was schreiben.

        gorden
        Eigentlich wollte ich ja nicht mehr antworten, aber ich bin halt inkonsequent:

        Es ist ja schön, dass du wenigstens weißt, wie man google bedient.

        Aber um mal zum Thema zurückzukommen. Herr Beckstein ist angezeigt worden, also sind wir, wie du google vielleicht entnehmen kannst, im Bereich des Strafrechts. Die von dir gefundenen Quellen beziehen sich aber aufs Zivilrecht. Wenn mehr Leute dasselbe machen, was der PCA-Leser getan hat, bringt es also nichts.

        Außerdem solltest du dir die Seiten nochmal gründlich durchlesen, weil die Grundprinzipien völlig verschieden sind. Die Möglichkeiten im deutschen Recht sind nicht mit denen im amerikanischen Recht zu vergleichen. Das wird ganz klar gesagt.

        Ich weiß auch nicht, was die Sammelklagen damit zu tun haben sollen, dass die Gerichte übermäßig beschäftigt werden, wie du es bei deinem ersten Post erträumst. Haupteffekt einer Sammelklage ist es doch, dass gerade WENIGER Prozesse geführt werden sollen.

        Kleiner Tipp: So wie du schreibst, kann man dich einfach nicht für voll nehmen. Versuchs mal mit vernünftigem Deutsch und hör auf wie ein Kleinkind zu argumentieren.
      • Von Fimbul Hobby-Spieler/in
        AW: News -

        Zitat von GordenShumway900 am 11.03.2007 20:28


        OMG

        ich dachte das man wenigstens hier mal normal diskutieren kann ohne das einer sinnlos anfängt rumzuflamen oder zu sticheln aber naja von sowas wird man anscheinent nie verschont. :-o
        aber lest euch mal diese beiden links durch sind zwar andere begriffe aber das grundprinzip ist gleich leider scheitert sowas wie dort beschrieben an der uneinigkeit der leute.

        http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2367524.html

        http://www.gomopa.net/Finanzforum/Gesetze/Sammelklagen-auch-in-Deutschland-moeglich.html

        achja ;)

        Strafantrag: BG und ER

        Anklage: SchöffenG und GeschworenenG

        Klage: Zivilverfahren

        soviel dazu.

        werd jetzt diese disskusion verlassen da sie eh sinnlos ist.
        aber manche sollten vorher mal googlen bevor sie was schreiben.

        gorden
        Mit Verlaub, wenn Du eine ernsthafte Diskussion willst, solltest Du vielleicht nicht wie ein 16jähriger Schüler argumentieren, der zuviel fernsieht.

        Ich kenne diese Sonderregelungen in groben Zügen, nur verlaß ich mich in solchen Spezialfällen nicht auf Forenbeiträge die ich mal so schnell nebenbei per Google gefunden hab.
        Ich kann auch irgendwo viel schreiben wenn mit fad ist. Das ist aber noch lange keine verbindliche Aussage, die jetzt richtig ist und pauschal immer auf alles zutrifft..
      • Von GordenShumway900 NPC
        AW: News -

        Zitat von Fimbul am 11.03.2007 14:35
        [Ins Forum, um diesen Inhalt zu sehen]OMG

        ich dachte das man wenigstens hier mal normal diskutieren kann ohne das einer sinnlos anfängt rumzuflamen oder zu sticheln aber naja von sowas wird man anscheinent nie verschont. :-o
        aber lest euch mal diese beiden links durch sind zwar andere begriffe aber das grundprinzip ist gleich leider scheitert sowas wie dort beschrieben an der uneinigkeit der leute.

        http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2367524.html

        http://www.gomopa.net/Finanzforum/Gesetze/Sammelklagen-auch-in-Deutschland-moeglich.html

        achja ;)

        Strafantrag: BG und ER

        Anklage: SchöffenG und GeschworenenG

        Klage: Zivilverfahren

        soviel dazu.

        werd jetzt diese disskusion verlassen da sie eh sinnlos ist.
        aber manche sollten vorher mal googlen bevor sie was schreiben.

        gorden
      • Von Fimbul Hobby-Spieler/in
        AW: News -

        Zitat von GordenShumway900 am 11.03.2007 13:37
        nunja ich wiederspreche dir da mal gerne, denn es gibt sammelklagen und wenn angenommen 1000 leute klagen, klagen 1000 leute gegen einen(in diesem fall beckstein), wenn jeder seinen anwalt einschaltet oder alle einen und das geld für diesen zusammen legen isses weitaus unempfindlicher beim verlieren (was eher unglaubwürdig bei der menge wäre) was das geld betrifft.
        rate mal warum sich sammelklagen gegen tabakindustrie, hotels oder andere firmen einfinden!?
        meistens weil mehrere leute verarscht, betrogen, beleidigt oder sonstwas wurden und grade bei der menge die der beckstein beleidigt hat könnte das dann sehr empfindlich für ihn enden.
        Du weißt schon, daß wir hier in Europa, und speziell in der BRD ein komplett anderes Rechtssystem als in den USA haben? Aber hauptsache was gesagt...
        Ich wart ja drauf das irgendwer kommt und uns erzählt, daß Superman die Sache schon regeln wird.

        Langsam hab ich echt Verständnis für die Honorare unserer Rechtsanwälte...
        Was die sich alles für Schwachsinn anhören müssen. "Aber bei Monk und CSI, da war das so. Sie ham ja gar keine Ahnung von Gesetzen, wofür bezahl ich sie überhaupt!"

        Zitat
        den unterschied zwischen klage und strafanzeige zu erörtern is doch erbsenzählerei für juristen
        Und wenn Dir der Arzt das nächste mal eine Titte aufs Hirn pflanzt anstatt Dir den Blinddarm rauszunehmen wird er sich auch mit "Dranpappen, rausholen, alles Ärztegewäsch..." rausreden.
      • Von Boesor Spiele-Professor/in
        AW: News -

        Zitat von GordenShumway900 am 11.03.2007 13:37


        nunja ich wiederspreche dir da mal gerne, denn es gibt sammelklagen und wenn angenommen 1000 leute klagen, klagen 1000 leute gegen einen(in diesem fall beckstein), wenn jeder seinen anwalt einschaltet oder alle einen und das geld für diesen zusammen legen isses weitaus unempfindlicher beim verlieren (was eher unglaubwürdig bei der menge wäre) was das geld betrifft.
        rate mal warum sich sammelklagen gegen tabakindustrie, hotels oder andere firmen einfinden!?
        meistens weil mehrere leute verarscht, betrogen, beleidigt oder sonstwas wurden und grade bei der menge die der beckstein beleidigt hat könnte das dann sehr empfindlich für ihn enden.
        den unterschied zwischen klage und strafanzeige zu erörtern is doch erbsenzählerei für juristen und das bin ich net, der typ wird verklagt und gut, wie wo und wann is doch erstmal wurscht oder?! :-P
        Das ist natürlich ein Unetrschied und kann es sein das du dich bei den genannten Sammelklagen auf die USA beziehst?
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