Interview: Rechtsreferendar Michael Falter zum Thema Filesharing
PC Games: Online beschweren sich manche User, eine Abmahnung über die illegale Verbreitung eines Computerspiels bekommen zu haben, das sie nie auf der Festplatte gehabt hätten. Wie ist so etwas möglich?
Falter: "Es ist im Einzelfall denkbar, dass Dritte ein Werk zum Download anbieten, ohne dass der Anschlussinhaber dies weiß. Häufig werden wir mit dem Argument konfrontiert, der Anschluss würde über ein ungesichertes W-LAN betrieben. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat kürzlich in einem von uns geführten Verfahren entschieden, dass der Anschlussinhaber in diesen Fällen haftet. Wir begrüßen diese Entscheidung, da sie klarstellt, dass der Anschlussinhaber eine gewisse Verantwortung für die von ihm betriebene Infrastruktur übernehmen muss. Wenn er dieser Verantwortung nicht gerecht wird, so haftet er zivilrechtlich für die entstandenen Schäden. Schließlich ist es nicht unüblich in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, dass unerlaubte Handlungen bestritten werden."
PC Games: Was raten Sie den Abgemahnten?
Falter: Da wir die Geschädigten vertreten, ist es zunächst nicht unsere Aufgabe, den Abgemahnten Ratschläge zu erteilen. Aus Sicht des Täters ist es sicherlich am einfachsten, die Sache dadurch aus der Welt zu schaffen, dass man den Forderungen nachkommt und die Fristen einhält. Wir stellen hier niemanden an den Pranger und wollen auch niemanden in den Ruin treiben. Problematisch sind die Fälle, in denen der Abgemahnte die Tat nicht selbst begangen hat. Ratsam dürfte es zunächst sein zu überprüfen, ob nicht doch ein Familienmitglied oder ein Mitbewohner den Upload verursacht hat. Wer hier ehrlich ist und den Namen des Täters nennt, der hat im Regelfall auch keine weiteren Schwierigkeiten zu erwarten. Schwierig wird es meist für diejenigen, die versuchen, durch abstruse Behauptungen jede Verantwortlichkeit von sich zu weisen. In allen Verfahren, die wir gegen solche Personen geführt haben, hat sich am Ende der Schuldige gefunden. Das war eine interessante Erfahrung für uns. Letztlich schließen wir daraus, dass es sich meist um prozessuales Taktieren handelt. Wir gehen davon aus, dass nahezu alle Abgemahnten die Tat entweder selbst begangen haben oder sehr wohl von den Aktivitäten über ihren Internetanschluss informiert sind. Besonders tragisch sind die Fälle, in denen Eltern behaupten, sie hätten nichts von den Handlungen ihrer Kinder gewusst. Angesichts der Unmenge an pornographischem und gewaltverherrlichendem Material in solchen Tauschbörsen verhalten sich die betroffenen Eltern hier völlig verantwortungslos. Außerdem sollten sich die Abgemahnten weniger Gedanken über geschicktes Taktieren machen als vielmehr darüber, dass Urheberrechte wirtschaftlich wertvolle und gesetzlich geschützte Rechte sind. Dies ist letzten Endes auch die Botschaft, die wir für unsere Mandanten vermitteln wollen: Filesharing ist ein ernsthaftes wirtschaftliches Problem und eine tägliche Herausforderung."
PC Games: Was blüht den Abgemahnten, wenn sie nicht zahlen?
Falter: "Bisher haben wir tatsächlich nur einen kleinen Teil der Abgemahnten gerichtlich in Anspruch genommen. Mittlerweile zeichnet sich aber ein eindeutiger Trend in der Rechtsprechung ab, der unsere Vorgehensweise bestätigt. Es werden daher derzeit Strategien zur gerichtlichen Aufarbeitung dieser noch offenen Fälle entwickelt. Dies wird auch Altfälle betreffen. Einige unserer Mandanten stellen hierfür erhebliche Summen für Gebühren und Gerichtskosten bereit."
PC Games: Womit müssen Abgemahnte rechnen, wenn sie schlicht gar nicht reagieren? Genau das wird ihnen in Internet-Foren immer wieder nahegelegt.
Falter: "Wir arbeiten auch hier an Strategien. Zunächst haben wir die Zahl der gerichtlichen Verfahren deutlich erhöht. Dies wird wohl in den nächsten Wochen zum Thema in den Foren werden. Unser Ziel ist es, alle Abgemahnten, die uns ignorieren, gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Mit ersten Mandanten gibt es trotz des Prozessrisikos bereits entsprechende Absprachen. Wir sind sicher, dass einige laufende Mandate zu einer Überraschung in der 'Community‘ führen werden. Es dürfte aber auch nachvollziehbar sein, dass eine Vielzahl offener Rechtsfragen zunächst dazu gezwungen hat, diese in einzelnen Verfahren klären zu lassen. Wir werden aber in absehbarer Zeit auf eine Vielzahl von Fällen zurückkommen - wie wir dies bereits allen Abgemahnten angekündigt haben."
PC Games: Ab wann beginnt die Straftat? Angenommen ein User hätte nur ein paar Bits hoch- oder runtergeladen - von einer Datei, die vollständig das gesamte Spiel darstellt. Bestünde dann bereits eine Straftat?
Falter: "Die Tat ist strafbar, wenn urheberrechtsfähige Teile zum Download angeboten werden. Da bereits der Versuch unter Strafe gestellt ist, reicht es aus, wenn jemand ein bestimmtes Werk hochladen will und damit beginnt. Da der Download regelmäßig einen automatischen Upload bedingt, stellt bereits der versuchte Download praktisch unmittelbar mit dem 'Anklicken‘ der Datei eine Straftat dar."
PC Games: Allgemein geht die Angst um, dass nach einmaliger Bezahlung der Anwalts- und Schadensersatzforderungen die Anwaltskanzleien eine Art Freibrief dafür bekommen, weiterhin Abmahnungen rauszuschicken, um zusätzlich "Geld einzutreiben". Ist diese Angst begründet?
Falter: "Wie bereits erwähnt, geht es nicht darum, Geld einzutreiben. Wir vertreten Unternehmen, deren Rechte missachtet wurden. Wir sehen uns in der Rolle des Opferanwalts und nicht in der Rolle des Täters. Es ist bedauerlich, dass sich die Opfer von Straftaten auch noch dafür rechtfertigen müssen, dass sie sich gegen die Täter zur Wehr setzen. Im Übrigen ist die Sache zivilrechtlich für diejenigen erledigt, die den Forderungen fristgerecht nachkommen. Da durch Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung des geforderten Betrages eine wirksame außergerichtliche Erledigung eintritt, stehen unseren Mandanten keine weiteren Forderungen zu. Etwas anderes gilt natürlich, wenn nach Abgabe der Unterlassungserklärung das Werk erneut zum Download angeboten wird."

http://board.gulli.com/thread/512595-logistep-schutt-und-waetke-abmahnungen-gegen-filesharer/
Macht Euch nachdem Artikel im Board nen eigenes Urteil. Ich verspreche Euch das Lesen lohnt sich ungemein, für Unbetroffene sowie Betroffene.
Vermutung 2: Die Firmenchefs löschen alle die sie kennen aus der Liste raus ;P
Vermutung 3: Um herrauszufinden wer Up/Downloaded müssen die Typen selbt ne Straftat begehen ...
Oh Mann, mich reckts schon wenn ich nur n Foto von dem Typen seh, wie wirkt der bloß in RL?? igitt >_< ... und solche Aussagen mit so ner Überzeugung ~~
"Halt Moment so war das nicht geplant. 'Geldmacherei'? Was ist das? Hab ich noch nie zuvor gehört! Egal. Das Rätsel löse ich später ... alleine."
wann begreifen diese Menschen endlich, daß sie an den Ursachen für warez ansetzen müssen und die sind m.E. primär völlig überzogene Preise ... aber Publisher auf Vernunft und Maßhalten zu verklagen bringt kein Geld ... sie bei Maßlosigkeit und deren Folgen zu unterstützen hingegen Unsummen :$