Valve blockt die Klage zu den Lootboxen in CS2: "Nicht anders als Happy Meals und Ü-Eier"
Valve beantragt die Abweisung der Lootbox-Klage in New York und erklärt in einem 42-seitigen Dokument, warum es sich hierbei auf keinen Fall um Glücksspiel handelt.
Im juristischen Konflikt um Lootboxen im Shooter Counter-Strike 2 hat Valve jetzt einen offiziellen Antrag auf Abweisung der Klage eingereicht. In einem 42-seitigen Dokument führt das Unternehmen hinter der Plattform Steam detailliert auf, warum es sich bei den Gegenständen nicht um Glücksspiel gemäß des Gesetzes handele. Primär vergleichen sie dabei den Inhalt der Lootboxen mit Sammelkarten im Stil von Panini und Pokémon oder Gimmicks in Happy Meals und Cerealienpackungen.
Warum wird Valve verklagt und wie reagieren sie darauf?
Die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James hatte das Unternehmen Valve im Februar 2026 verklagt. Der Vorwurf lautet, das Unternehmen verstoße gegen das US-amerikanische Glücksspielgesetz und fördere unreguliertes Glücksspiel, von dem vorwiegend Minderjährige betroffen seien. Die Staatsanwaltschaft fordert daher Schadensersatz in Höhe des dreifachen Betrags der erzielten Gewinne aus dem Lootboxen-Geschäft. Das dürften Schätzungen zufolge mehrere Milliarden US-Dollar sein.
In einer 42-seitigen Begründung vor dem obersten Gerichtshof in Manhattan argumentiert Valve jetzt, dass die virtuellen Gegenstände und Waffenskins für rund 2,50 US-Dollar rechtlich nicht als Glücksspiel im Sinne der Gesetzgebung von New York einzustufen seien. Das Unternehmen vergleicht den Kauf der zufälligen digitalen Inhalte mit dem Kauf von physischen Sammelkarten, Überraschungsspielzeug in Fast-Food-Menüs, Überraschungseiern oder Comic-Wundertüten.
Laut Valve besitzen diese Gegenstände "eher einen subjektiven und ästhetischen Wert". Da Käufer bei jedem Öffnen einen Gegenstand erhalten und es keine Nieten gibt, liege kein klassisches Glücksspiel vor. Ein Verbot würde laut Valve zu einer unzulässigen Kriminalisierung etablierter Handelspraktiken führen.
"Die Leute lieben Überraschungen. Ein Teil des Reizes vieler beliebter Sammlerstücke, von Baseballkarten bis hin zu Müslischachteln, liegt in der Möglichkeit, eine versiegelte Verpackung zu öffnen und eine seltene Überraschung darin zu finden. ... Kein Gesetzgeber und kein Gericht hat diese Handlung jemals als illegales Glücksspiel eingestuft."
(Statement von Valve, maschinell übersetzt)
Zudem wies Valve bereits zuvor in einer Stellungnahme Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück, die Übertragbarkeit und den Handel der virtuellen Gegenstände auf dem Steam-Marktplatz einzuschränken. Die Option, ungenutzte Gegenstände zu verkaufen oder zu tauschen, sei ein wichtiges Nutzerrecht. Sollte das Gericht dem Antrag auf Abweisung nicht stattgeben, drohen Valve ein Verbot des Lootboxen-Verkaufs im Bundesstaat New York sowie erhebliche Strafzahlungen. Das finale Urteil steht noch aus.
Wie steht ihr zu Lootboxen und was haltet ihr von Valve's Vergleichen? Nutzt gerne die angebotene Kommentarfunktion und teilt uns eure Meinung zum Thema mit. Beachtet beim Kommentieren aber bitte die Forenregeln und die allgemeine Netiquette im Internet. Solltet ihr noch keinen Account haben, könnt ihr über eine Registrierung nachdenken, die viele Vorteile mit sich bringt. Unsere Video-Inhalte findet ihr bei Youtube, Instagram und Tiktok.
Quelle: via Courthouse News Service
