
Urheberrechts-Steuer "Mit Brenner 13,65 Euro, ohne Brenner 12,15 Euro".
Mit hoher Wahrscheinlichkeit stellen Sie sich gerade die Frage, was denn eine Urheberrechts-Steuer sei. Genau genommen heißt sie "urheberrechtliche Abgabepflicht für PCs in Deutschland", ihre Höhe wurde nachträglich und vorsorglich für die Jahre 2002 bis 2010 festgelegt. Ziel der "Steuer": Wer einen PC kauft, fertigt voraussichtlich Privatkopien an. Weil das pauschal zu stimmen scheint, wollen Autoren, Künstler und Produzenten pauschal eine Abgeltung dafür haben. Sie bezahlen Ihre Privatkopie also bereits beim Kauf des PCs, mit dem Sie voraussichtlich privat kopieren werden. Für PCs mit Brenner beläuft sich die Abgeltung auf 13,65 Euro, für PCs ohne Brenner auf 12,15 Euro. Darauf geeinigt haben sich jüngst die Zentralstelle für private Überspielrechte und der
Bundesverband Computerhersteller (BCH).
Update vom 13. Januar 2010Wie ein Verhandlungs- und Beschluss-Teilnehmer gegenüber golem.de aussagt, sei die Einigung von ZÜP und Bundesverband "undemokratisch durchgedrückt" worden. Angeblich seien die Unternehmen Apple, Tohsiba, Lenovo und Panasonic gegen den Vertrag, die notwendige 2/3-Mehrheit habe dem Übereinkommen also nicht zugestimmt. Das Angebot von 13,60 Euro stamme von Hewlett Packard und Fujitsu, sei in einem privaten Gespräch mit der ZPÜ gemacht und dann als Vertrag deklariert worden. Besonders interessant: Erste sollte der Vertrag zwischen ZPÜ und dem Verband Bitkom beschlossen werden, dann aber begründeten die Befürworter einen eigenen Verband, den Bundesverband Computer-Hersteller. Die komplette,
absolut wirre und nur schwer nachvollziebare Geschichte lesen Sie auf golem.de.