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05.06.2009 16:54 Uhr
Ich wähle keine Spielekiller / Killerspieleverbot

Ich wähle keine Spielekiller: Aktualisiertes Protestschreiben vor der Wahl

Ich wähle keine Spielekiller: Eine Aktion GEGEN die unsachliche, vorurteilsbehaftete Diskriminierung von Video- und Computerspielern und FÜR die Stärkung eines wirksamen Jugendschutz.

Anschreiben zur Aktion <> [Quelle: siehe Bildergalerie]
Paukenschlag vor der Europawahl: Noch vor der Bundestagswahl im September wollen die Innenminister der 16 deutschen Bundesländer ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot für Erwachsenen-Computerspiele durchsetzen. Gegenüber WELT Online konkretisierte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann Kriterien für das Unwort "Killerspiel" und möchte Spiele künftig verbieten, wenn "die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen" als wesentlicher Spielbestandteil auftritt. Als konkrete Beispiele für derartige Titel führen Politiker preisgekrönte Erwachsenen-Spiele wie Grand Theft Auto 4 oder das millionenfach gespielte Counter-Strike an. Besonders der Multiplayer-Shooter ist regelmäßig in der Diskussion - dabei ist das Spiel ab 16 Jahren freigegeben, ein Indizierungsantrag wurde schon vor mehreren Jahren seitens der Bonner Bundsprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) abgewiesen.

Nach der erfolgreichen "Ich wähle keine Spielekiller"-Aktion im Vorfeld der bayerischen Landtagswahl rufen wir erneut alle wahlberechtigten Spiele-Fans dazu auf, sich direkt an Kandidaten, Abgeordnete, Parteien und prominente Politiker zu wenden. Das geplante Paintball-Verbot, das einzig und allein auf den massiven Protest der Betroffenen gekippt wurde, zeigt die Wirksamkeit solcher Aktionen.

Wir bitten Sie: Wenn Sie sich GEGEN diese unsachliche, vorurteilsbehaftete Diskriminierung wehren möchten und sich stattdessen FÜR wirksamen Jugendschutz einsetzen, dann machen Sie mit! Nutzen Sie die Wahlkampfphase - in dieser Zeit hören Ihnen jene zu, die von Ihnen gewählt werden möchten!

Das aktualisierte PDF kann ab sofort heruntergeladen werden (alternativer Download-Link) - ausfüllen, unterschreiben und ab ins Faxgerät! Selbstverständlich können Sie den nachfolgenden Text auch kopieren und sich per E-Mail an Ihren Kandidaten wenden.

-------------

Sehr geehrter Abgeordneter, sehr geehrter Kandidat,

im Vorfeld der anstehenden Europa- und Bundestagswahl wende ich mich heute an Sie persönlich. Aktueller Anlass ist der am 5. Juni 2009 erfolgte Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder, der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht.

Dieser Beschluss ist eine Reaktion auf den entsetzlichen Amoklauf eines 17-jährigen Jugendlichen im baden-württembergischen Winnenden, der die Diskussion um die Wirkung von Computer- und Videospielen neu entfacht hat. (Vor-)schnelle Verbotsforderungen werden den vielschichtigen Aspekten solcher Ereignisse nicht gerecht, wirken im Gegenteil eher verharmlosend und verhindern so eine gründliche Aufarbeitung. Mit Bedauern stelle ich fest, dass die
Debatte von Unkenntnis, Polemik, Unsachlichkeit und Vorurteilen geprägt ist, gerade aus den Reihen der Politik.

"Gewaltverherrlichende" Medien hingegen sind aus gutem Grund verboten. Doch ein prinzipielles Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene steht aus meiner Sicht im Widerspruch zu Artikel 5
unseres Grundgesetzes ("Eine Zensur findet nicht statt").

Vielmehr gilt es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die nicht für ihr jeweiliges Alter freigegeben sind. In Deutschland gelten schon jetzt die europaweit strengsten Gesetze; Mitte 2008 wurde das Jugendschutzgesetz auf Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen noch einmal erweitert. Seit 1. April 2003 versieht die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) Computer- und Videospiele - analog zu Spielfilmen - mit eindeutigen, auffälligen Alterskennzeichnungen; fünf Prozent der im Jahre 2008 geprüften Spiele sind auf ein erwachsenes Publikum zugeschnitten und werden daher mit "Keine Jugendfreigabe" eingestuft. Diese Kennzeichnung ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt durch die Obersten Landesjugendbehörden. Produkte, die den strengen Kriterien nicht genügen, werden nicht gekennzeichnet und können demnach von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden.

Als volljähriger Bürger und Wahlberechtigter bitte ich Sie nachdrücklich, ...
• den irreführenden und diskriminierenden Begriff "Killerspiele" aus der politischen Diskussion zu nehmen.
• das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bestehenden staatlichen Jugendschutzmechanismen zu stärken.
• den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern und zu gewährleisten, dass Kindern und Jugendlichen nur
Computer- und Videospiele entsprechend der USK-Jugendfreigabe zugänglich gemacht werden.
• Eltern, Pädagogen sowie erzieherisch verantwortliche Personen bei der Förderung der Medienkompetenz zu
unterstützen.
• die Computer- und Videospiele-Branche in Deutschland und insbesondere die Ausbildung in diesen
zukunftsträchtigen Berufen zu fördern.

Mit freundlichen Grüßen
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148 Kommentarezum Artikel

Alle Kommentare lesen
Risdyk - 27.09.2009 19:29
kann mir einer erklären wo die Webseite
"Gaming is not a Crime"
hin ich lande immer hier wenn ich auf die Webseite will!!
???
boogerman - 06.08.2009 12:21
Mach euch doch wegen ein paar aufgescheuchten Hühner keinen Kopf.Ich jedenfalls lehn mich zurück und werd mir
ziemlich amüsiert mitanschauen wie die diese drittklassigen Provinzschauspieler (hallo Herr Beckstein!) einander gegenseitig darin überbieten sich lächerlich zu machen.MUHAHAHAHA!!!!!!

Fredl26 - 06.08.2009 07:14
ich habe gerade meine e-mail verschickt:-)!
Zezeri - 04.08.2009 21:19
Sie engagieren sich fuer das Thema ,was auch natürlich erscheint. Es ist allerdings ein Unterschied ob es nur pgames macht oder ob es viele zeitschriften und leute unterstützen.
klausi1811 - 11.07.2009 17:49
Schon klar das sich die Computec Media AG dafür besonders einsetzt.
Ein Verbot solcher "Killerspiele" würde ja auch der Computec Media AG schaden, jaja so zieht es sich wie ein roter faden durch die Deutsche Demokratie.
Wieviel % weniger eurer ach so gut Recherchierten Heftchen würdet ihr dann weniger Verkaufen, bzw. wieviel Seiten blieben uns dann erspart?
Ihr glaubt doch nicht im geringsten daran das irgendein Politiker auf diesen Schnipsel reagiert?
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small button News - 09.38 Uhr - Dienstag 16.06.2009

Kinderpornografie-Sperre im Bundestag - "Killerspiele" bleiben unangetastet

Am gestrigen Montagabend einigten sich Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU und SPD auf eine gemeinsame Linie zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen. Der Gesetzesentwurf könne, sollten heute noch die Arbeitsgruppen für Kultur und Medien zustimmen, noch am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Allerdings gab es einige Änderungen. So wurde die Klausel gestrichen, in der diejenigen Nutzer strafverfolgt werden sollten, die auf einer der geplanten Stopp-Seiten landeten. Die Kontrolle der Filterliste soll durch eine unabhängige Instanz, beispielsweise durch einen Bundesdatenschutzbeauftragten, erfolgen. Auch die, von heise.de so genannte, Devise "Löschen statt Sperren" soll durchgesetzt werden. Ferner kam die Union dem Wunsch der SPD nach, ein Gesetz zu verankern, das besagt, Web-Blockaden einzig und allein auf Kinderpornografie einzuschränken. Die Sperren dürften nicht für andere Zwecke verwendet werden. Gute Nachricht für erwachsene Spieler: Die Forderung des baden-württembergischen CDU-Ministers Thomas Strobl wurde abgelehnt. Er regte an, die Sperre auch auf Killerspiele auszuweiten. Martina Krogmann, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion bezeichnete dies als eine Einzelmeinung. Auch die ins Leben gerufene Online-Petition sei laut Krogmann bedacht worden. So betonte sie: "Wir sind dem Anliegen der Petition in vielen Punkten nachgekommen."

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