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18.05.2009 10:49 Uhr
Guild Wars: Komplettpaket zum vierten Geburtstag

Guild Wars: The Complete Collection - alle Teile der Serie in einem Paket

Guild Wars: Zum vierten Geburtstag des Online-Rollenspiels spendiert NCsoft der Spielergemeinde mit Guild Wars: The Complete Collection ein Komplettpaket aller bisher erschienenen Teile der Serie.

Guild Wars: The Complete Collection umfasst die bisherigen drei Kampagnen Guild Wars Prophecies, Guild Wars Factions und Guild Wars Nightfall sowie die Erweiterung Guild Wars: Eye of the North. Gerade Neueinsteigern bietet das Komplettpaket so einen perfekten Start in NCsofts Online-Rollenspiel. Zudem wird den Spielern noch einmal die Wartezeit auf Guild Wars 2, welches leider auf 2010 oder 2011 verschoben wurde, verkürzt.
Der beiliegende Aktivierungscode gilt für alle vier enthaltenen Teile, die Installation soll daher einfacher ausfallen. All jene, die noch nicht in das Guild-Wars-Universum eingetaucht sind, können dies mit der Complete Collection ab dem 29. Mai nachholen. Kostenpunkt: rund 40 Euro.





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(Sascha Lohmüller)
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41 Kommentarezum Artikel

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swordfish2000 - 19.05.2009 22:44
Guild Wars ist wohl die Nr. 2 der größten MMO's dieser Art, die sich erfolgreich längerfristig am Markt behaupten.

Die komplette Welt beinhaltet eine unglaubliche Vielfalt, wahnsinn wie detailgenau jeder cm davon ausgearbeitet wurde.
Verglichen mit dem was heute so angeboten wird an MMO's müssen die Entwickler damals wohl Jahrzehnte lang daran gearbeitet haben, um so ein aufwändiges Ergebnis zu bewerkstelligen.

Es sind vor allem die richtigen Dimensionen und Bezugssysteme die auf einander abgestimmt sind, in gegenseitiger Anhängigkeit stehen und dem Spieler somit viel Kreativität und Experimentierraum in jedem Bereich zur Verfügung stellen.

Ganz zu schweigen von Item-Vielfalt und vor allem Verwendbarkeit:

Durch ein simples Wiederverwendbarkeitswerkzeug kann man so ziemlich alles Herstellen und bearbeiten, die Möglichkeiten und Kombinationen sind beinahe unbegrenzt.

Je tiefer man eintaucht, desto mehr wird einem bewusst, womit man es zu tun hat:
Einem echten MMO, dass noch dazu monatlich nichts kostet.
Da mutieren die heutigen Produkte schnell zu trash multiplayer-Spielen, wenn man bei gw mal so unter die Haube blickt: Meist werden schnell die oberflächlichen "Teaser-Features" wie .z.B. n paar Waffen und pets in so ein Spiel kopiert, der Rest ist dann tiefergehend schlicht nicht mehr vorhanden, was man leider schnell herausfindet.

Vielleicht sollten die Game-Magazine so etwas wie ein "MMO-Gütesiegel" einführen, denn fast kein Game wo MMO heutzutage draufsteht ist auch tatsächlich eines...sind eher so oberflächliche Multiplayer-Spiele.....verglichen mit Guild Wars.
Occulator - 18.05.2009 22:20
Omg! Leute, wenn das Niveu weiter fällt, muss der Thread ins pcaction Forum verschoben werden ^^
MeIkor - 18.05.2009 18:23
Zitat: (Original von ZeroCool81LE am 18.05.2009 16:34)

zu 5.
So einen selten dämmlichen Volldepp hab ich noch nicht erlebt.
a) ich hab zwar nicht gesagt, dass die Steuer nicht in GB abgeführt wird, dass war der Ösi, aber deine 2te Gehirnzelle hat da sicher wieder mal Pause gehabt. Ich verzeih dir.
b) die Steuer wird aber beim Import trotzdem fällig (im Ermessungsrahmen vom Zoll), dass du dann 2x Steuern bezahlst interessiert den Zoll nicht .. höchstens dich und deine Steuererklärung (wobei du nicht wirklich was zurück bekommen wirst)

zu deinem P.S.
Wenn man soviel Scheiss labert wie du, sollte man mal endlich den Arsch heben und einfach mal den 10 Klasse Schulabschluss nachholen ... sorry aber du beleidigst wirklich meinen Intellekt... du Banane.


Harte Polemik und dann falsch.
Wenn man als Privatperson Ware aus einem EU Land importiert, kann es sein, dass man den ausländischen oder den deutschen Steuersatz auf den Nettopreis aufschlagen muss.
Dies ist aber keine Ermessensfrage. Prinzipiell gilt der Umsatzsteuersatz des Landes, aus welchem versendet wird. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, gilt ab einer länderspezifischen Umsatzschwelle für Lieferungen ins europäische Ausland der Steuersatz des Landes, in dem der Empfänger (!) wohnt. (Dies gilt für Privatpersonen; Unternehmen zahlen bei sog. innergemeinschaftlichen Warenlieferungen keine Umsatzsteuern.)

amazon.co.uk überschreitet offenbar diese Schwelle, so dass amazon.co.uk den deutschen Steuersatz beim deutschen Finanzamt abführt. Als importierende Privatperson ist also der deutsche Steuersatz zu zahlen: aber auch nur der deutsche!

Amazon.co.uk bietet in der Zwischenzeit übrigens einen eigenen Wechselkurs an. Man kann in Euro bezahlen, so dass die Gebühren der Kreditkarte für den Währungswechsel entfallen.
Allerdings nimmt Amazon eventuell selbst eine kleine Gebühr. Das kann ich nicht genau sagen.

Wer mehr wissen möchte kann ja Amazon oder eine Handelskammer um Rat fragen.
German_Ripper - 18.05.2009 17:38
Zitat: (Original von crackajack am 18.05.2009 17:21)

Die Ermahnung von Rabowke unterschreibe ich mal. So eine Diskussionskultur wie in deinen beiden letzten Posts muss nicht sein und Ripper kann seine Sticheleien bitte auch einstellen.


Ich bin geläutert...  
crackajack - 18.05.2009 17:21
Zitat: (Original von ZeroCool81LE am 18.05.2009 16:34)
Wenn ich das kleingedruckte in den AGBs richtig gelesen hab, kann sich der Preis noch anhand wechselnder Kurse ändern.

Trotzdem ist der Preis falls sich der Kurs nicht ändert genau das was er schreibt. Und sofern das Produkt lagernd ist, tut sich in ein paar Stunden praktisch nichts.

b) die Steuer wird aber beim Import trotzdem fällig (im Ermessungsrahmen vom Zoll), dass du dann 2x Steuern bezahlst interessiert den Zoll nicht .. höchstens dich und deine Steuererklärung (wobei du nicht wirklich was zurück bekommen wirst)

Liest du die Links?
http://www.bmf.gv.at/Zoll...
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, allenfalls auch Verbrauchsteuern (z.B. Tabaksteuer oder Alkoholsteuer) auf Waren fallen für den Konsumenten als Endverbraucher dann an, wenn diese in Drittländern (das sind alle Nicht-EU-Länder) eingekauft und nach Österreich eingeführt werden. Innerhalb des EU-Raumes findet keine Verzollung statt.
Den letzten Satz habe ich ja schon mal zitiert, der Rest sagt aber genau das aus, dass Einfuhrumsatzsteuer nur dann zu entrichten ist, wenn das Ding außerhalb der EU bestellt wurde.
Von daher ergibt das gar keinen Sinn das GW doppelt besteuert werden würde oder das eine Bearbeitungsgebühr anfallen würde
Zitat: (Original von ZeroCool81LE am 18.05.2009 14:01)
Zoll-Bearbeitungsgebühr: 5,00 Euro (üblicher Betrag bei Behörden


Eine Verzollung sind Gebühren die bei einer Einfuhr erhoben werden. Diese gibt es aber nur noch bei Iorten ausserhalb der europäischen Union. Wie gesagt, dass sind 2 verschiedene paar Schuhe.

Wir reden von amazon.uk und du bist anfangs mit Zollgebühren gekommen. UK ist nicht außerhalb der EU, wie du nun selber festgestellt hast?



Die Ermahnung von Rabowke unterschreibe ich mal. So eine Diskussionskultur wie in deinen beiden letzten Posts muss nicht sein und Ripper kann seine Sticheleien bitte auch einstellen.
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