Es ist der Wahnsinn - die grausame Tat von Winnenden erschüttert Medienlandschaft und Politik - erneut suchen Politiker nach den Ursachen und erneut betritt man die gleichen Pfade, schnellstmöglich mit plakativen Äußerungen nach Sündenböcken Ausschau zu halten. Die Killerspiele sind wieder da - hurra! Mit welcher Vehemenz man in der Politik losstürmt, zeigt die unten folgende Pressemitteilung der CDU/CSU vom 12.03.09. Gleichwohl tritt damit der Aspekt von Waffenbesitz und geltendem Waffenrecht in Deutschland sofort wieder in den Hintergrund. Wir sind der Meinung, dass dieser Aspekt von gleicher Relevanz ist und mitdiskutiert werden muss. Daher haben wir uns die Freiheit genommen, eine textlich entsprechend angepasste Version anzufügen.
*
EDIT* Wir möchten, dass diese bewusst polemisch verfasste Fälschung deutlicht macht, dass es in der Sache nichts bringt, nach strengeren Gesetzen zu rufen, Verschärfungen oder Verbote auszusprechen. Vielmehr sollte endlich daran gedacht werden, wie man die Umsetzung der Gesetze besser in den Griff bekommt.
Pressemitteilung der CSU/CDU - Das Original (Quelle:
CDUCSU.de)
Amoklauf in Winnenden
Nachdenken über geeignete Maßnahmen des Jugendschutzes ist ausdrücklich geboten
Anlässlich des Amoklaufes des 17-jährigen Jugendlichen in Winnenden erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:Das im Juli 2008 reformierte Jugendschutzgesetz, unter anderem mit dem Ziel, den Jugendschutz im Hinblick auf Computerspiele zu verbessern, ist nicht ausreichend.
Bei dem Amoklauf in Winnenden zeigt sich erneut, dass der Täter im Vorfeld seiner Tat sich intensiv mit so genannten Killerspielen beschäftigt hat. Die Bundesfamilienministerin hat selbst mehrfach erklärt, dass die im Juli in Kraft getretene Neuregelung nur Teil eines Sofortprogramms der Bundesregierung ist und damit vorläufigen Charakter hat. Ein weiteres Nachdenken über geeignete Maßnahmen des Jugendschutzes ist ausdrücklich geboten.
Dabei geht es selbstverständlich nicht um altmodisch-grimmiges Sittenwächtertum und nicht um Vorurteile gegen neue Formen in Spiel und Freizeit. Im Gegenteil, es ist zu begrüßen, dass pädagogisch wertvolle und unterhaltsame Computerspiele besonders von staatlicher Seite ausgezeichnet werden.
Eine der entscheidenden Fragen im Zusammenhang mit so genannten Killerspielen ist, wie Aterskennzeichnungen zustande kommen. In der Vergangenheit ist die Politik vor allem durch den Missstand auf den Plan gerufen worden, dass nach Expertenurteil eine hohe Zahl von Alterskennzeichnungen zu lax vergeben worden sind.
Daran wird auch das reformierte Jugendschutzgesetz nichts ändern. Denn die USK behält die Auslegungshoheit und das Vorgriffsrecht gegenüber der Bundesprüfstelle: Wenn eine Alterskennzeichnung erst einmal vorgenommen worden ist, ist dieses Prüfergebnis bindend - auch die Bundesprüfstelle kann keine Indizierung mehr verhängen.
Es ist also weiterhin möglich, dass die Bewertungskriterien der Bundesprüfstelle und der USK auseinanderklaffen.
Das von dem 17-jährigen Amokläufer favorisierte Spiel "Counter-Strike" ist in der deutschen Version von der USK ab 16 Jahren freigegeben.
Die USK wird ihrer hohe Verantwortung für den Jugendmedienschutz nicht gerecht.
Unsere "Fälschung" Amoklauf in Winnenden
Nachdenken über geeignete Maßnahmen des Waffenrechts ist ausdrücklich geboten
Anlässlich des Amoklaufes des 17-jährigen Jugendlichen in Winnenden erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:
Das im April 2008 reformierte Waffengesetz, unter anderem mit dem Ziel, den Jugendschutz im Hinblick auf Waffenbesitz zu verbessern, ist nicht ausreichend.
Bei dem Amoklauf in Winnenden zeigt sich erneut, dass der Täter im Vorfeld seiner Tat sich intensiv mit so genannten Schusswaffen beschäftigt hat.
Politiker haben mehrfach erklärt, dass die 2008 in Kraft getretene Neuregelung des Waffengesetzes nur Teil eines Sofortprogramms der Bundesregierung ist und damit vorläufigen Charakter hat. Ein weiteres Nachdenken über geeignete Maßnahmen des Waffenrechts ist ausdrücklich geboten.
Dabei geht es selbstverständlich nicht um altmodisch-grimmiges Sittenwächtertum und nicht um Vorurteile gegen neue Formen in Spiel und Waffensport.
Eine der entscheidenden Fragen im Zusammenhang mit so genannten Killerwaffen ist, wie der Erwerb von Waffenbesitzkarten zustande kommen. In der Vergangenheit ist die Politik vor allem durch den Missstand auf den Plan gerufen worden, dass nach Expertenurteil eine hohe Zahl von Waffenbesitzkarten zu lax vergeben worden sind.
Daran wird auch das reformierte Waffengesetz nichts ändern. Denn die ausstellenden Landratsämter behalten die Auslegungshoheit und Entscheidungsfreiheit darüber, wer eine Waffenbesitzkarte erhält.
Die von dem 17-jährigen Amokläufer favorisierte Schusswaffe der Marke Beretta lag nicht
ordnungsgemäß verschlossen in einem Waffenschrank.
Das geltende Waffenrecht wird seiner hohen Verantwortung für den Jugendschutz nicht gerecht.
Einen schönen Tag wünscht
Stefan Weiß
Lesen Sie außerdem:BIU im Interview: "Unsinnige Forderungen nach dem Amoklauf in Winnenden"