Antworten zu den häufigsten Fragen zum Thema Filesharing
Medienrechtsanwälte wie Dr. Wachs (www.dr-wachs.de) sind einem Bombardement an Fragen Abgemahnter ausgesetzt. Hier die dazugehörigen Antworten.
"Wie kommen Firmen wie Logistep dazu, Daten auf meinem PC auszuspionieren? Das kann doch nicht erlaubt sein?"
Die beauftragten Firmen sehen nur Daten ein, die auch für all die anderen Nutzer sichtbar sind. Ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz liegt insoweit nicht vor.
"Wenn die Anti-Piraterie-Firmen in der Tauschbörse waren, haben sie sich doch auch strafbar gemacht?"
Selbst wenn die fraglichen Firmen nicht die Erlaubnis der Rechte-Inhaber hätten, deren geistiges Eigentum zum Schein in Tauschbörsen anzubieten: Es wird seitens der Beobachter immer wieder betont, dass sie keine Rechte verletzen, indem sie keinen Datentransfer zulassen.
"Das ist doch eine Massenabmahnung, denn Tausende haben genau den gleichen Brief bekommen. Besteht in solchen Fällen überhaupt Anspruch?"
Es stimmt, dass einige Gerichte dem Geschäftsmodell der Massenabmahnung kritisch gegenüberstehen. Andere Gerichte wiederum argumentieren, dass einem Rechte-Inhaber nicht versagt werden kann, sich gegen eine Verletzung seiner Copyrights zur Wehr zu setzen, bloß weil er vergleichsweise vielen Lizenzbrüchen ausgesetzt ist. Im Augenblick diskutiert die Fachwelt darüber, ob hohe Rechtsanwaltskosten sinnvoll sind; oder ob die Rechte-Inhaber die Abmahnungen nicht selber durchführen sollten mit der Folge, anfallende Gebühren geringer zu halten.
"Folgendes hat sich zugetragen: [Ausflüchte hier einfügen]. Die können mir nichts beweisen!"
Es ist nach der sogenannten Störerhaftung unerheblich, wer es wirklich war. Ausschlaggebend ist, dass der Anschlussinhaber versäumt hat, sein Internet vor Urheberrechtsverletzungen zu bewahren. Die Anwaltskosten der Abmahnung muss der Anschlussinhaber daher grundsätzlich zahlen. Den Schadensersatz muss derjenige aufbringen, der die eigentliche Straftat begangen hat.
"Haben die Abmahner sicher keine Fehler gemacht?"
Es gibt widersprüchliche Aussagen. Die abmahnende Kanzlei Schutt, Waetke betont, dass die Beweisaufnahme durch Logistep keine Fehler mache. Ungeachtet dessen sind im Internet Meldungen über Pannen aufgetaucht. Etwa soll wegen Dateien abgemahnt worden sein, die urheberrechtlich nicht geschützt wären. Woanders hätten sich Fälle zugetragen, in denen dieselbe Person mehrfach wegen derselben Datei abgemahnt worden sei; selbst von einer IP-Verwechslung war die Rede. Den Wahrheitsgehalt solcher Berichte festzustellen dürfte schwierig sein. Die schiere Masse der Abmahnungen legt aber nahe, dass Pannen nicht ausgeschlossen werden können.
"Ich habe das Spiel doch nicht verkauft, also nicht gewerblich gehandelt. Warum soll ich zahlen?"
Es spielt bei den Abmahnungen keine Rolle, ob der Abgemahnte kommerzielle Zwecke verfolgte. Dem Rechtsinhaber steht grundsätzlich der Anspruch zu, sein Werk davor zu schützen, dass es unerlaubt Dritte erhalten.
"Wie wahrscheinlich ist es, dass ich oder meine Eltern verklagt werden?"
Bei Nichtreagieren ohne Unterlassungserklärung: hoch. In Sicherheit sollte sich nicht wiegen, wer über längere Zeit nichts mehr von der abmahnenden Kanzlei hört. Ansprüche können selbst nach drei Jahren geltend gemacht werden.

Bei TV Mitschnitten ist es afaik so, daß du für den Eigenbedarf mitschneiden und archivieren darfst, solange du noch Speicherplatz dafür hast, aber in Tauschbörsenprogrammen hochladen darfst du diese Mitschnitte nicht.
und was ist mit TV Serien / Dokumentationen ?