Interview: Rechtsreferendar Michael Falter zum Thema Filesharing
Michael Falter ist Rechtsreferendar in der Kanzlei Schutt, Waetke, Rechtsanwälte.
PC Games: Herr Falter, welche Computerspiele haben Sie und Ihre Kanzlei im Visier?
Falter: "Über die bestehenden Mandatsverhältnisse können wir aus offensichtlichen Gründen keine Auskunft geben."
PC Games: Wie viele Abmahnungen hat Ihre Kanzlei schon herausgeschickt? Es geht der Wert "über 35.000" um ...
Falter: "Unsere Kanzlei hat eine größere Zahl von Abmahnungen versandt. Sie haben sicher Verständnis dafür, dass wir keine Zahlen nennen können. Soweit Zahlen über die Vielzahl von Strafanzeigen kursieren, sind diese aber nicht identisch mit der Zahl der versandten Abmahnungen."
PC Games: Einige Empfänger beklagen sich darüber, dass sie Abmahnungen bekämen, die wie Massenanfertigungen aussähen und keine Individualität aufwiesen. Kann man daraus schließen, dass es sich hierbei um eine Fließbandabfertigung zwecks rascher Geldbeschaffung handelt? Beliebtes Stichwort: "Abzocke".
Falter: "Die Abmahnungen sind im erforderlichen Umfang individualisiert. Natürlich sind weite Teile des Schreibens vorgefertigt. Dies ändert aber nichts an der Rechtsmäßigkeit der Abmahnung. Da wir dies bei der Gebührenbemessung angemessen berücksichtigen, profitiert der Abgemahnte sogar noch davon. Bezeichnend ist aber, dass den Opfern von Straftaten noch 'Abzocke‘ unterstellt wird. Dies verdeutlicht, dass Nutzern von Peer-to-Peer-Netzwerken der Respekt vor geistig-schöpferischer Leistung und den damit verbundenen wirtschaftlichen Anstrengungen gänzlich fehlt. Tatsache ist, dass eine Vielzahl von Rechtsverletzungen eben eine Vielzahl von Abmahnungen erfordert. Die Geschädigten sind nämlich nicht deshalb zur Duldung irgendwelcher Straftaten verpflichtet, weil eine Vielzahl von Tätern Straftaten begeht. Sie können leicht die Gegenprobe machen: Wenn einhundert Diebe in einem Kaufhaus jeweils einen Artikel stehlen würden, würde niemand auf die Idee kommen, dass das Kaufhaus die Diebstähle dulden müsste. Niemand würde in diesem Falle auch noch auf die Idee kommen, dass das Kaufhaus auch noch in jedem Einzelfall ein gänzlich individualisiertes Schreiben verfassen müsste. Nicht anders verhält es sich hier. Es würde wohl auch nicht verlangt werden, dass das Kaufhaus 100 Strafanzeigen individuell anfertigt. Wie soll das überhaupt aussehen; jeweils anderer Wortlaut?"
PC Games: Zwischen der Straftat und dem Empfang der Abmahnung liegen mitunter Monate. Wie kommt es zu diesem Zeitunterschied und wann greift die Verjährung?
Falter: "Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren. Die Verjährung beginnt allerdings erst ab Kenntnis von der Identität des Verletzers. Da die Dienstleistungen von Logistep erst seit 2005 angeboten werden, gibt es derzeit keine verjährten Fälle. Die Zeitdauer erklärt sich mit der teilweise langen Dauer des Ermittlungsverfahrens. Kürzlich hat eine Staatsanwaltschaft die Adressen erst 15 Monate nach der Abfrage bei den Providern übermittelt, obwohl wir mehrfach angefragt hatten."
PC Games: Häufig ist in Foren zu lesen, die Anwaltsgebühren lägen mit etwa 800 Euro eigentlich höher, blieben aber bei 250 bis 300 Euro, weil in diesem Preisrahmen die Chance größer sei, dass der Abgemahnte zahle. Gerücht oder Wahrheit?
Falter: "Derartige Rechnungen werden in unserem Hause nicht aufgestellt. Grundsätzlich verlangen wir die gesetzlichen Gebühren. Diese bemessen sich nach dem sogenannten Streitwert. Im Urheberrecht sind die Streitwerte generell hoch, da Grundlage für die Bemessung das wirtschaftliche Interesse des Verletzten an der Unterlassung ist. Mittlerweile haben fünf Landgerichte Streitwerte zwischen 10.000 Euro und 25.000 Euro festgesetzt. In diesem Bereich bewegt sich, in Abhängigkeit vom Einzelfall, auch der außergerichtlich zugrunde gelegte Streitwert. Fällig ist sodann eine Geschäftsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Diesen setzt der Anwalt aus einem Gebührenrahmen von 243 Euro bis 1.215 Euro jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen nach billigem Ermessen fest. Gebühren in Höhe von 250 bis 300 Euro sind vor diesem Hintergrund mehr als nur fair. Dies ist nur deshalb möglich, weil die Abmahnschreiben weitgehend identisch sind. Letztlich profitieren die Täter dadurch von den oben als 'Massenanfertigung‘ bezeichneten Schreiben. Wie sich aus den zahlreichen Diskussionen in Internetforen ergibt, fordern andere Rechtsanwaltskanzleien für vergleichbare Dienstleistungen mehrere Tausend Euro. Die Firma Logistep legt großen Wert darauf, dass die geforderten Beträge verhältnismäßig sind und in einer realistischen Relation zu dem Aufwand der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen stehen. Dies gilt auch für unsere Mandanten. Ziel der Abmahnungen ist es, den Verletzern vor Augen zu führen, dass es strafbar ist, sich urheberrechtlich geschützte Werke aus dem Internet zu laden und diese zum Download anzubieten. Wir hoffen, hierdurch das Bewusstsein der Betroffenen für den Wert der Werke zu schärfen und sie von weiteren derartigen Handlungen abzuhalten. Insbesondere die kurzen Speicherzeiten sowie das Verhalten einiger Staatsanwaltschaften erhöhen indes den Aufwand beträchtlich und zwingen so zu einer Erhöhung der Gebühren."
PC Games: Auf welche Weise ermittelt Logistep die Daten derjenigen, die Tauschbörsen illegal nutzen?
Falter: "Logistep hat eine spezielle Software entwickelt, mit der sich die IP-Adresse und der Timestamp von Uploadern sowie andere Daten dokumentieren lassen. Die Software wurde von einem unabhängigen und vereidigten EDV-Sachverständigen der Industrie- und Handelskammer überprüft, bevor sie eingesetzt wurde. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass die Software in der Lage ist, korrekte und gerichtsverwertbare Daten zu liefern. Das Landgericht Paris hat die korrekte Funktion der Software als erstes Gericht, das sich mit dieser Frage auseinandergesetzt hat, zwischenzeitlich bestätigt."
PC Games: Sind Fehler bei der Ermittlung der Schuldigen durch die Logistep AG ausgeschlossen?
Falter: "Wie bereits erwähnt, erfasst die Software der Firma Logistep die IP-Adresse und den Timestamp des Internetanschlusses, von welchem aus ein bestimmtes Werk zum Download angeboten wird. Es wird mehrfach überprüft, ob die angebotene Datei tatsächlich eine funktionsfähige Version des gesuchten Werkes enthält. Die Software kann daher fehlerfrei feststellen, dass ein bestimmtes Werk über einen bestimmten Internetanschluss illegal zum Download angeboten wurde. Hier sind Fehler ausgeschlossen. Die natürliche Person, welche den Upload veranlasst hat, kann die Software naturgemäß nicht feststellen. Hierzu sind weitere Ermittlungen, etwa Hausdurchsuchungen, erforderlich. An der zivilrechtlichen Haftung des Anschlussinhabers ändert dies zunächst kaum etwas. Es obliegt dem Inhaber eines Internetanschlusses, dafür Sorge zu tragen, dass der von ihm betriebene Anschluss nicht für Straftaten missbraucht wird. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit setzt dagegen voraus, dass der Täter ermittelt wird. Dies gelingt leider nur in wenigen Fällen, da die Staatsanwaltschaften die erforderlichen Ermittlungen nur in Einzelfällen durchführen."

http://board.gulli.com/thread/512595-logistep-schutt-und-waetke-abmahnungen-gegen-filesharer/
Macht Euch nachdem Artikel im Board nen eigenes Urteil. Ich verspreche Euch das Lesen lohnt sich ungemein, für Unbetroffene sowie Betroffene.
Vermutung 2: Die Firmenchefs löschen alle die sie kennen aus der Liste raus ;P
Vermutung 3: Um herrauszufinden wer Up/Downloaded müssen die Typen selbt ne Straftat begehen ...
Oh Mann, mich reckts schon wenn ich nur n Foto von dem Typen seh, wie wirkt der bloß in RL?? igitt >_< ... und solche Aussagen mit so ner Überzeugung ~~
"Halt Moment so war das nicht geplant. 'Geldmacherei'? Was ist das? Hab ich noch nie zuvor gehört! Egal. Das Rätsel löse ich später ... alleine."
wann begreifen diese Menschen endlich, daß sie an den Ursachen für warez ansetzen müssen und die sind m.E. primär völlig überzogene Preise ... aber Publisher auf Vernunft und Maßhalten zu verklagen bringt kein Geld ... sie bei Maßlosigkeit und deren Folgen zu unterstützen hingegen Unsummen :$