Interview: Dr. Alexander Wachs zur Rechtslage beim Filesharing
PC Games: Herr Dr. Wachs, Sie bringen den Abmahnungen Skepsis entgegen, wenn man Ihre Kommentare auf www.dr-wachs.de liest. Vertreten Sie damit die "bösen" Filesharer?
Dr. Wachs: "Nun, zunächst ist es nicht so, dass die Filesharer die Zeche zahlen, sondern regelmäßig die Anschlussinhaber, in vielen Fällen also die Eltern oder Mitbewohner der Filesharer. Auch wenn ich diese Rechtsprechung verstehe, erscheint sie mir nicht sonderlich fair. Die Abgemahnten, die so ein Schreiben bekommen, sind verängstigt und zahlen grundsätzlich erst mal. Dabei ist die Sach- und Rechtslage gar nicht immer so eindeutig. Neben Pannen, die den Abmahnern unterlaufen, - beispielsweise der Abmahnung einer Datei, die überhaupt nicht urheberrechtlich geschützt ist - oder einigen ungeklärten technischen Fragen hinsichtlich der Beweiskraft der gesammelten Daten gibt es auch einige rechtliche Fragestellungen, die zumindest nicht höchstrichterlich geklärt sind. Zuletzt sollte ein Anwalt nicht fragen, wer 'böse‘ ist, sondern wer bereit ist, ihm durch eine Beauftragung das Vertrauen auszusprechen. Das Urteil spricht der Richter und nicht der Anwalt."
PC Games: Halten Sie die Abmahngebühren und Schadensersatzforderungen für gerechtfertigt?
Dr. Wachs: "Für die erste Abmahnung für ein Computerspiel halte ich insgesamt 500 Euro für überzogen. Ein fairer Satz scheint mir 50 bis maximal 100 Euro zu sein. Das gleiche gilt für die Abmahnungen der Musikindustrie, die regelmäßig mehrere Tausend Euro betragen."
PC Games: Vor einigen Monaten schien es zu klappen, auf besagte Abmahnungen nicht zu reagieren. Wozu würden Sie einem Abgemahnten heute raten?
Dr. Wachs: "Ein pauschaler Hinweis ist immer schwer, die Entwicklung in der Rechtsprechung und der Vorgehensweise der Abmahner erfordert ständige Auseinandersetzung mit dem Thema. Es ist auf jeden Fall geboten, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Reagiert der Abgemahnte auf die Schreiben nämlich nicht, stellt er sich also tot, droht eine einstweilige Verfügung. Das ist eine Eilentscheidung des Gerichts, in der festgelegt wird, dass, wenn der Abgemahnte seine Rechtsverletzungen fortsetzt, er eine hohe Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro zahlen muss. Die Kosten dieser gerichtlichen Entscheidung muss der Abgemahnte tragen. Da kommen schnell deutlich über 1.000 Euro zusammen. Wenn man sich dagegen wehren möchte, wird es entsprechend teurer. Man sollte sich die beigelegte Unterlassungserklärung aber sehr genau anschauen, möglicherweise sogar von einem Anwalt prüfen lassen, der sich öfter mit dieser Thematik befasst. Jedenfalls sollte der Satz gestrichen werden, dass man bereit ist, die Schadensersatzkosten zu zahlen, wenn man nur Anschlussinhaber, aber nicht der Filesharer ist. In diesen Fällen besteht regelmäßig kein Anspruch auf Schadensersatz."
PC Games: Welche zivilrechtlichen Folgen drohen dem Abgemahnten im schlimmsten Fall. Und welche sind realistisch?
Dr. Wachs: "Ist die Gefahr einer einstweiligen Verfügung durch Abgabe einer Unterlassungserklärung gebannt, wird realerweise bei Abmahnungen eines Computerspieles um höchstens 1.000 Euro gestritten, sodass, sollte die Sache vor Gericht gehen und man verlieren, im schlimmsten Fall nicht mehr als 1.600 Euro Kosten entstehen dürften."

wie siehts eigentlich mit TVrips aus?
sprich lost folgen und ähnliches?
ist das auch illegal?
und warum werden sich eigentlich noch spiele runtergeladen.. videothek ausleihen und wenns gefällt kaufen und wenn nich dann nich...
bzw die demo oder beta austesten...
QW: ET hat mir aufs verrecken nicht gefallen in der demo und in der beta, als dass ich 50 öcken dafür zahle...
und vorher wollt ichs UNBEDINGT haben ;-)
naja spiele werden immer mehr schrott.. wer sich das neue MoH kauft gehört auch geschlagen^^ 50 euro für son mist... und dann meistens noch geschnittene versionen^^ usw...
Das heißt doch im Klartext wer über Filehoster läd, kann nicht belangt werden, da man dort die Datei ja nicht gleichzeitig zur Verfügung stellt.
allerdings sollen die gesetze dementsprechend angepasst werden, zB wenn du auf einer russischen seite kostenlos die top100 runterladen kannst, dann muss selbst der naivste doof wissen, dass die künstler davon rein gar nix haben und es nicht legal sein kann. im moment fehlt aber die rechtliche grundlage, der downloader dafür zu bestrafen - soll sich aber ändern.
und was ohnehin o.k. ist: songs weitergeben an direkte freunde, wenn man selber das original hat.
Dr. Wachs: "Nach derzeitiger Rechtslage können nur diejenigen abgemahnt werden, die Dateien anderen zur Verfügung stellen. Fast alle Filesharing-Programme basieren aber auf dem Prinzip, dass das, was runtergeladen wird, auch gleichzeitig zur Verfügung gestellt wird."
Das heißt doch im Klartext wer über Filehoster läd, kann nicht belangt werden, da man dort die Datei ja nicht gleichzeitig zur Verfügung stellt.