GTA 5 PC: Always On-DRM in der Kritik - "Du kommst hier nicht rein, nur Clubmitglieder!"

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PC Games Redakteur Stefan Weiß regt sich über den Kopierschutz von GTA 5 für PC auf.
Quelle: Rockstar Games

Rockstar hat die Systemanforderungen für GTA 5 auf PC veröffentlicht - und dabei auch Einblicke in die zu erwartenden Kopierschutzmaßnahmen erlaubt. Die haben es in sich, es riecht nach Always-On-DRM. Grund für PC Games-Redakteur Stefan Weiß, Rockstar die Meinung zu geigen.

GTA 5 für PC verzögert sich bis März – geschenkt! Die paar Tage machen den Kohl auch nicht mehr fett! Viel schlimmer sind dagegen die in der Herstellermitteilung genannten Infos zum GTA 5-DRM (den Installationsvoraussetzungen inklusive der Kopierschutzmaßnen). Seriennummer registrieren, einmalige Online-Aktivierung, kennt man ja. Doch was steht da noch? Man benötigt einen Log-in zu Rockstars Games Social Club – ja genau, exakt dieses Ding, das nach dem PC-Release von GTA 4 bei vielen Spielern für Ärger sorgte und deshalb auch kurzerhand wieder rausgepatcht wurde.

Damit nicht genug, in periodischen Abständen prüft GTA 5 auch Hardware-Eigenschaften eures PCs. Obwohl noch nicht von Rockstar bestätigt, schreckt es bislang viele Spieler vom Kauf der PC-Version ab, riecht die Sache doch schwer nach einer "Always on"-Pflicht. Oder will Rockstar für den periodischen Hardwarecheck jedes Mal per Mail höflich beim Spieler anklopfen? Wohl kaum. Ach ja und warum muss man auch noch zwingend die Open-Source-API Chromium installiert haben? Auch das steht in den Installationsangaben. Schade, zeigen doch andere Hersteller wie etwa CD Projekt, dass es ohne komplizierte DRM-Praktiken geht. Die GTA 5-Schutzparanoia könnte im schlimmsten Fall Raubkopierern wieder Wasser auf die Mühlen gießen, während sich ehrliche Käufer mit technischen Macken herumplagen, danke Rockstar!

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    • Kommentare (98)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von RobinGMS Anwärter/in
        Alle lieben Steam, aber bei Rockstar ist das ein Problem? Ich lasse mich grundsätzlich nicht zwingen, online zu sein, wenn ich SP-Games zocke. Aber zum Glück gibt's Cracks.
      • Von RobinGMS Anwärter/in
        Alle lieben Steam, aber bei Rockstar ist das ein Problem? Ich lasse mich grundsätzlich nicht zwingen, online zu sein, wenn ich SP-Games zocke. Aber zum Glück gibt's Cracks.
      • Von Just-call-me-AL NPC
        WIE SCHADE aber ich für meinen Teil habe gerade meine Vorbestellung storniert bei meinem Händler. Man (Dieser Hersteller) muß die Kirche mal bitte sehr im Dorf lassen. Wir haben es hier NUR mit einem Spiel zu tun. Sicherlich ein famoses, aber NUR EIN GAME! Ich habe für meine High-End Software Cinema4D R15 Studio mehr als 3.500€ bezahlt und noch nicht mal hier treibt man es so bunt. Eine einfache Online Produktaktivierung genügte. Obwohl ich hier weiß Gott mehr Verständnis gehabt hätte. Rockstar? Ich verzichte gern. Welch Glück, daß der CopyCatSchutz-Overkill vorher bekannt wurde und ich mein Geld sinnvoller ausgeben kann. DANKE PC-Games das Abo hat sich einmal mehr gelohnt!
      • Von BigKahuna01 Gelegenheitsspieler/in
        Was sagt es über das neue GTA V aus, dass man das alte San Andreas dazubekommt, wenn man Nr. 5 auf Steam vorbestellt? Dass das neue alleine seinen Preis nicht wert sein wird? Das der Publisher glaubt, man könnte Leute dazu bewegen über die Kopierschutzmassnahmen und den ganzen zusätzlich zu installierenden Blödsinn (sofern das alles bei der Steam Version noch vorhanden sein wird) hinwegzusehen, wenn man einfach ein anderes Spiel mit drauflegt?

        Mir fällt keine realistische Interpretation so einer Aktion ein, die das Spiel irgendwie in ein besseres Licht rückt. Ich werds auf keinen Fall kaufen, bevors nicht auf 3 Seiten von 50 Leuten bewertet wurde...
      • Von Razor666 Spiele-Novize/Novizin
        Im Grundsatz hat der EuGH damals ja geurteilt, das auch Software dem Erschöpfungsgrundsatz unterliegt und somit gebraucht verkauft werden darf. Durch die Bindung an einen per AGB "nicht verkäuflichen" Account hebeln die Hersteller dieses Recht praktisch jedoch aus. Das würde sich nur ändern, wenn es gesetzlich vorgeschrieben wird, das Software, die zwingend an einen Account zu binden ist, eben auch von diesem Account wieder "entbunden" werden können muss.

        Das ist genau der Grund, warum ich schon seit 2004 keine Hersteller mehr mit dem Vollpreis unterstütze, der eine fragwürdige Geschäftspolitik hat. Das Schöne, ich lebe immer noch. Was die Hersteller wissen, für viele nicht reflektierte Gamer ist das Zocken wie eine Drogensucht. "Ich muss das haben sobald es raus". Ging mir im Alter von 16-17 Jahren auch so.

        Ein großer Punkt ist, Spiele sind heute eher wie Filme, oft kurzweilige Unterhaltung mit guter Grafik, aber ohne längeren Mehrwert. Deswegen ist den Publishern auch der Gebrauchtmarkt ein Dorn im Auge. Die müssen im ersten Jahr viel verkaufen, sonst lohnt sich das nicht. Gutes Beispiel SimCity4, erst hieß es, geht alles nicht (Onlinezwang, kleine Karten etc.) dann nach einem Jahr ging es plötzlich doch, man konnte offline Spielen und große Karten waren auch möglich. Nischenprodukte, die haben das Phänomen nicht, da gibt es oftmals nur eine Seriennummer und gut ist. Allerdings ist dort auch die Spieldauer wesentlich länger und es gibt keinen krassen Preisverfall. Steelbeasts Pro PE kostet seit Jahren 125 Dollar incl. Dongle.

        Minecraft ist auch so ein Game, da hatte ich damals in der Beta vom Support die Meldung bekommen, man solle sich es runterladen und wenn man es für gut befindet, kauft man es sich halt. Es geht auch anders wenn man will. Man muss sich halt überlegen, ob 50 Euro für einen Shooter(Beispiel) mit ca. 15h Stunden Spielzeit, einem das wert ist. Ich weiß, ich kann darauf gut verzichten und muss meine Freizeit nicht unbedingt mit Zocken verbringen.
      • Von Briareos Mitglied
        Zitat von RedDragon20
        Dem Kunden gehört nur der Datenträger. Die Software selbst gehört ihm nicht. Andernfalls könnte der Kunde damit doch anstellen, was er will. Er könnte das Spiel z.B. hier und dort verändern und dann einfach als sein Eigentum weiter verkaufen, wenn es ihm gehören würde. So läuft das aber nicht. Ich kann ja auch kein Buch umschreiben und den Inhalt als mein Eigentum verkaufen.

        Es geht um den Inhalt der Software und Datenträger. Und den hab ich nie besessen, weder damals noch heute.
        Nein, mir gehört der Datenträger (DVD/Downloadfile/etc.) UND die darauf/darin befindlichen Dateien. Ich habe sowohl Besitz daran als auch, bezogen auf mein spezielles Exemplar, Eigentum daran. Und auf dein Buch bezogen: Wenn ich ein Exemplar kaufe, dann besitze ich es und dieses eine Exemplar gehört mir, also auch hier: Eigentum UND Besitz gehen mit dem Kauf auf mich über.

        Das bedeutet aber nicht, dass ich mit dem Kauf eines Produktes auch das "geistige Eigentum" daran erwerbe, das verbleibt beim Hersteller. Ich darf also mit meinem Exemplar privat machen was ich will, ich draf es jedoch nicht vervielfältigen und erneut in Umlauf bringen. Ich darf ein gekauftes Buch nicht einscannen und als eBook verkaufen (oder verschenken), genausowenig wie ich ein Spiel kopieren und weitergeben darf.

        Zitat von RedDragon20
        Insofern hat der Entwickler durchaus das Recht, den Weiterverkauf zu unterbinden, gerade was den digitalen Verkauf angeht. Das hat mit "Diebstahl" überhaupt nichts zu tun.
        Hat er prinzipiell nicht, da bei Software, wie auch bei jeder anderen Handelsware der Erschöpfungsgrundsatz greift.

        Zitat von MichaelG
        Word oder andere Programme wie CAD-Software darf weiterverkauft werden, wenn ich selbst auf die Lizenz verzichte. Nur bei Spielen scheint dieses System nicht anzukommen. Und da macht sich auch keiner die Mühe zu klagen. Gut eine CAD-Software kostet auch ein paar Euronen mehr. :D

        Hoffentlich kommt die Filmindustrie nicht auf ähnliche Ideen.
        Richtig, auch wenn sich die Softwarefirmen (wenn ich mich recht entsinne war es hauptsächlich Oracle) mit Händen und Füßen dagegen gewehrt haben. Auch wenn ich "nur" eine Nutzungslizenz kaufe, dann gehört diese Lizenz mir und ich darf damit machen was ich will.

        Kleines Beispiel mit nicht ganz so teurer Software: Ich kaufe immer eine Jahreslizenz meiner Anti-Viren-Software. Vor ein paar Jahren habe ich mal die Software gewechselt, meine damals verwendete Lizenz war jedoch noch gültig. Also habe ich das Programm bei mir deinstalliert, mein neue gekauftes Tool installiert und die noch gültige Lizenz auf dem Rechner meiner Frau installiert und damit ihre kostenlose Variante aufgewertet. Das ging ohne Probleme und genauso sollte es meiner Rechtsauffassung nach auch mit allen anderen Varianten von Software sein.

        Bei uns in der Firma nutzen wir sehr spezielle Software, die vom Hersteller durch einen Hardware-USB-Dongle gesichert ist. Wir haben 5 Lizenzen, also auch fünf Dongel ... dem Hersteller ist es völlig schnuppe auf wievielen Rechnern die Software bei uns installiert ist und welcher Mitarbeiter vorm Rechner sitzt, da durch die Dongel nur 5 Rechner gleichzeitig das Programm nutzen können.

        Und es macht zwar in diesem Fall wenig Sinn, aber wir könnten die Lizenzen zusammen mit den Dongeln an eine andere Firma weiterverkaufen, wenn wir die Software nicht mehr benötigen, wollen oder was auch immer.

        Zitat von RedDragon20
        Wie gesagt, ihr beiden, bei Software ist die Rechtslage nunmal anders.
        Die Rechtslage ist gleich, bei "account-gebundener" Software wird die Rechtslage von den Gerichten nur anders ausgelegt. Warum das so ist, kann ich nicht beurteilen ... da diskutieren selbst gestandene Juristen drüber.

        Im Grundsatz hat der EuGH damals ja geurteilt, das auch Software dem Erschöpfungsgrundsatz unterliegt und somit gebraucht verkauft werden darf. Durch die Bindung an einen per AGB "nicht verkäuflichen" Account hebeln die Hersteller dieses Recht praktisch jedoch aus. Das würde sich nur ändern, wenn es gesetzlich vorgeschrieben wird, das Software, die zwingend an einen Account zu binden ist, eben auch von diesem Account wieder "entbunden" werden können muss.
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