WoW: Blizzard darf Kündigungsrecht nicht aushebeln - AGB-Klauseln gerichtlich ungültig

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Der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Blizzard wurde stattgegeben. Blizzard musste die Nutzungsbedingungen für WoW ändern.
Quelle: Blizzard

Neun in den Nutzungsbedingungen für World of Warcraft formulierte Klauseln sind ungültig. Das Landgericht Berlin hat einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) stattgegeben. Demnach darf Blizzard etwa die gesetzlichen Kündigungsrechte der Spieler nicht einschränken oder ausschließen, wenn das MMORPG über einen längeren Zeitraum nicht spielbar ist. Das Entwicklerstudio hat die AGB inzwischen angepasst.

World of Warcraft wurde zu einem Rechtsfall. Auf Drängen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) überprüfte das Landgericht Berlin, ob die Nutzungsbindungen hierzulande Gültigkeit haben. Der Bundesverband sieht in den AGB für das Online-Rollenspiel einen Verstoß gegen gesetzliche Rechte von Kunden. Das Landgericht Berlin hat dieser Klage nun stattgegeben. Blizzard behielt es sich etwa ohne vorherige Mahnung vor, den WoW-Account zu sperren, wenn eine Abbuchung von der Kreditkarte fehlgeschlagen ist.

Demnach könnte Spielern der Rausschmiss drohen, selbst wenn der Fehler bei Blizzard Entertainment liegt. Ferner beanstandeten die Richter und der vzbv, dass das Unternehmen die Kündigungsrechte der Kunden stark einschränkt oder gar ausschließt. In den Nutzungsbedingungen von Blizzard hieß es beispielsweise, dass Spieler nur dann kündigen können, wenn World of Warcraft mehr als 72 Stunden in Folge nicht spielbar sei. Wenn der Ausfall angekündigt wurde, gäbe es laut AGB überhaupt kein Kündigungsrecht.

Auch auch das Recht von Blizzard, Nutzungsbedingungen, Leistungen und Preise jederzeit und nahezu beliebig ändern zu können, wird von dem Landesgericht Berlin untersagt. Insgesamt wurden neun AGB-Klauseln von den Richtern beanstandet. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband meldet, hat Blizzard die Nutzungsbedingungen inzwischen angepasst. In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil wird das Unternehmen zudem aufgefordert, dem Kläger 214 Euro nebst Zinsen zu zahlen und die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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    • Kommentare (8)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Loosa Senior Community Officer
        Zitat von Spassbremse
        Gerade die ABG von US-Firmen kollidieren regelmäßig mit dem deutschen Gesetz und sind praktisch das Papier nicht wert, auf denen sie gedruckt sind. AGB sind häufig nur "Wunschdenken" der Firmen, aber nicht zwingend rechtlich gültig. ;-)
        Gamestation sammelte an einem 1. April ja auch mal 7.500 Seelen, die ihnen Kunden per EULA überlassen hatten. Manchmal sollte man schon genauer hingucken, sonst steht man am Ende blöd da. :-D

        Zitat
        By placing an order via this Web site on the first day of the fourth month of the year 2010 Anno Domini, you agree to grant Us a non transferable option to claim, for now and for ever more, your immortal soul. Should We wish to exercise this option, you agree to surrender your immortal soul, and any claim you may have on it, within 5 (five) working days of receiving written notification from gamesation.co.uk or one of its duly authorised minions. We reserve the right to serve such notice in 6 (six) foot high letters of fire, however we can accept no liability for any loss or damage caused by such an act.

        If you a) do not believe you have an immortal soul, b) have already given it to another party, or c) do not wish to grant Us such a license, please click the link below to nullify this sub-clause and proceed with your transaction.
      • Von Loosa Senior Community Officer
        Zitat von Spassbremse
        Gerade die ABG von US-Firmen kollidieren regelmäßig mit dem deutschen Gesetz und sind praktisch das Papier nicht wert, auf denen sie gedruckt sind. AGB sind häufig nur "Wunschdenken" der Firmen, aber nicht zwingend rechtlich gültig. ;-)
        Gamestation sammelte an einem 1. April ja auch mal 7.500 Seelen, die ihnen Kunden per EULA überlassen hatten. Manchmal sollte man schon genauer hingucken, sonst steht man am Ende blöd da. :-D

        Zitat
        By placing an order via this Web site on the first day of the fourth month of the year 2010 Anno Domini, you agree to grant Us a non transferable option to claim, for now and for ever more, your immortal soul. Should We wish to exercise this option, you agree to surrender your immortal soul, and any claim you may have on it, within 5 (five) working days of receiving written notification from gamesation.co.uk or one of its duly authorised minions. We reserve the right to serve such notice in 6 (six) foot high letters of fire, however we can accept no liability for any loss or damage caused by such an act.

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      • Von Spassbremse Spiele-Professor/in
        Zitat von Worrel
        Der ganze AGB Schmarrn sollte eh mal entsorgt oder massiv gekürzt und ver-normal-sprecht werden.
        Gerade die ABG von US-Firmen kollidieren regelmäßig mit dem deutschen Gesetz und sind praktisch das Papier nicht wert, auf denen sie gedruckt sind. AGB sind häufig nur "Wunschdenken" der Firmen, aber nicht zwingend rechtlich gültig. ;-)
      • Von Loosa Senior Community Officer
        Zitat von Worrel
        Der ganze AGB Schmarrn sollte eh mal entsorgt oder massiv gekürzt und ver-normal-sprecht werden. Die Textwände, die das momentan sind, liest sich doch niemand selbstaktiv durch. Vor allem bei WoW, wo nach jedem Patch erstmal bis zu gefühlten 5 solcher Buchstabensammlungen runtergescrollt und bestätigt werden wollen. Wenn da wenigstens mal die Änderungen seit dem letzten Patch farblich hervorgehoben würden ...
        Die WoW AGBs die nach jedem Fitzel-Patch neu kommen sind wirklich übel. :-S

        Aber nachdem ich bei HdRO zwei Lifetime-Accounts hatte (ähh oder immer noch habe) und auch im Hilfe-Forum sehr aktiv war hab ich mir die gesamten AGBs von Codemasters mehrfach durchgelesen. Das war einmal die EULA, die Nutzerrichtlinen und noch irgendwas anderes.
        Im Grunde stehen da bei allen MMO-Anbietern ähnliche Sachen drin, aber ich finde wenn man ein Spiel relativ ernsthaft betreibt und auch richtig Geld investiert hat sollte man sich zumindest einen Überblick über den Vertrag verschaffen.

        Zitat von firewalker2k
        Irgendwie ist die News (sowohl hier als auch in der Quelle) etwas undeutlich formuliert. Ich darf also nur kündigen, wenn das Spiel länger als 72 Stunden offline ist? Komisch.. Ich kann mein Abo jederzeit kündigen.
        Bei WoW weiß ich's nicht aber HdRO hatte auch so eine Klausel. Da ging es aber eher um Schadenersatz, bzw. Geldrückerstattung für nicht gelieferte Leistungen. Komischerweise schafften sie es sehr zuverlässig unangekündigte Downtimes immer weit unter diesen 72 Stunden zu halten. :-D
      • Von firewalker2k Spiele-Enthusiast/in
        Irgendwie ist die News (sowohl hier als auch in der Quelle) etwas undeutlich formuliert. Ich darf also nur kündigen, wenn das Spiel länger als 72 Stunden offline ist? Komisch.. Ich kann mein Abo jederzeit kündigen.
        Geht es hier etwa um ein fristloses Kündigungsrecht? Man muss ja in ner News nicht gleich übertreiben.. ;)

        Und wofür die 214 € an die Verbraucherzentrale?
      • Von Shadow_Man Mitglied
        Zitat
        Das Landgericht Berlin hat dieser Klage nun stattgegeben. Blizzard behielt es sich etwa ohne vorherige Mahnung vor, den WoW-Account zu sperren, wenn eine Abbuchung von der Kreditkarte fehlgeschlagen ist.
        Das war mir damals mal passiert, da ging beim Abbuchen irgendwas schief und mein Account war dann auch gleich gesperrt. Konnte das aber dann zum Glück klären und sie haben ihn mir wieder freigeschaltet :-D
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