WoW: Blizzard darf Kündigungsrecht nicht aushebeln - AGB-Klauseln gerichtlich ungültig
Neun in den Nutzungsbedingungen für World of Warcraft formulierte Klauseln sind ungültig. Das Landgericht Berlin hat einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) stattgegeben. Demnach darf Blizzard etwa die gesetzlichen Kündigungsrechte der Spieler nicht einschränken oder ausschließen, wenn das MMORPG über einen längeren Zeitraum nicht spielbar ist. Das Entwicklerstudio hat die AGB inzwischen angepasst.
World of Warcraft wurde zu einem Rechtsfall. Auf Drängen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) überprüfte das Landgericht Berlin, ob die Nutzungsbindungen hierzulande Gültigkeit haben. Der Bundesverband sieht in den AGB für das Online-Rollenspiel einen Verstoß gegen gesetzliche Rechte von Kunden. Das Landgericht Berlin hat dieser Klage nun stattgegeben. Blizzard behielt es sich etwa ohne vorherige Mahnung vor, den WoW-Account zu sperren, wenn eine Abbuchung von der Kreditkarte fehlgeschlagen ist.
Demnach könnte Spielern der Rausschmiss drohen, selbst wenn der Fehler bei Blizzard Entertainment liegt. Ferner beanstandeten die Richter und der vzbv, dass das Unternehmen die Kündigungsrechte der Kunden stark einschränkt oder gar ausschließt. In den Nutzungsbedingungen von Blizzard hieß es beispielsweise, dass Spieler nur dann kündigen können, wenn World of Warcraft mehr als 72 Stunden in Folge nicht spielbar sei. Wenn der Ausfall angekündigt wurde, gäbe es laut AGB überhaupt kein Kündigungsrecht.
Auch auch das Recht von Blizzard, Nutzungsbedingungen, Leistungen und Preise jederzeit und nahezu beliebig ändern zu können, wird von dem Landesgericht Berlin untersagt. Insgesamt wurden neun AGB-Klauseln von den Richtern beanstandet. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband meldet, hat Blizzard die Nutzungsbedingungen inzwischen angepasst. In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil wird das Unternehmen zudem aufgefordert, dem Kläger 214 Euro nebst Zinsen zu zahlen und die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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Aber nachdem ich bei HdRO zwei Lifetime-Accounts hatte (ähh oder immer noch habe) und auch im Hilfe-Forum sehr aktiv war hab ich mir die gesamten AGBs von Codemasters mehrfach durchgelesen. Das war einmal die EULA, die Nutzerrichtlinen und noch irgendwas anderes.
Im Grunde stehen da bei allen MMO-Anbietern ähnliche Sachen drin, aber ich finde wenn man ein Spiel relativ ernsthaft betreibt und auch richtig Geld investiert hat sollte man sich zumindest einen Überblick über den Vertrag verschaffen.
Geht es hier etwa um ein fristloses Kündigungsrecht? Man muss ja in ner News nicht gleich übertreiben.. ;)
Und wofür die 214 € an die Verbraucherzentrale?