Programmierer machen sich bald strafbar
Was im Bundestag bereits beschlossen war, hat der Bundesrat heute nochmal bestätigt. Paragraf 202c des Strafgesetzbuchs. Dieser verbietet das "Verschaffen, Überlassen und Verbreiten von Werkzeugen zum Ausspähen und Abfangen von Daten". Bei genauerer Betrachtung fällt allerdings auf, dass durch den neuen - auf den ersten Blick sinnvollen - Paragrafen auch diejenigen eine Straftat begehen, die für die Sicherheit von Firmennetzwerken arbeiten. Der Paragraf unterscheidet nämlich nicht zwischen Kriminellen und Systemadministratoren. Da beide Gruppen dieselbe Software nutzen, machen sich auch beide Gruppen strafbar.
Der Informatik-Professor Hartmut Pohl sagt gegenüber Spiegel-Online: "Ich bin als Forscher von der Gnade der Staatsanwälte und Richter abhängig. Der Gesetzestext verbietet meine Arbeit, ein Staatsanwalt kann Anklage erheben." Es ist zwar unwahrscheinlich, dass ein Forscher für seine Arbeit verurteilt wird, möglich ist dies allerdings. Obwohl Experten das Gesetz kritisieren, ignorierten die meisten Politiker die Befürchtungen und winkten das Gesetz durch. Allein Die Linke und einige Politiker der SPD äußerten sich kritisch.


Zitat "Ich will dich ja in deinem Tatendrang nich aufhalten, aber genau genommen macht dieser Artikel die Vorratsdatenspeicherung Strafbar "
Aber ist klar der Staat darf das ja mal wieder....
mfg