Indiziert und beschlagnahmt: Was geht, was geht nicht?
Wolfenstein (2009)
In der deutschen Version von Wolfenstein versteckt sich ein Hakenkreuz. Irgendwo auf einem Poster, ziemlich verpixelt, wenn Sie es nicht wüssten, Sie würden es gar nicht sehen. Nichtsdestotrotz entschied sich Activision dazu, den Ego-Shooter aus dem Handel zu nehmen, via einer deutschlandweiten Rückrufaktion. Ein kleines Hakenkreuz also, es verursacht Kosten in Millionenhöhe. In Deutschland ist die Verwendung derartiger Symbole, so formuliert es der Volksmund recht salopp, "verboten", die entsprechenden Produkte also indiziert oder gar beschlagnahmt. Zwischen den beiden Begriffen "indiziert" und "beschlagnahmt" klafft ein großer Unterschied - aber wo genau liegt der begraben?
Für die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und Schriften zeichnet die BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) verantwortlich, sie handelt ausschließlich nach entsprechenden Anträgen, beispielsweise von der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, zuständig für die Vergabe von Alterskennzeichnungen an Computer- und Videospiele) oder der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Indiziert die BPjM eine Unterhaltungssoftware, hat das Konsequenzen: Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch zugänglich gemacht werden. Erwachsene hingegen kaufen entsprechende Trägermedien "unter der Hand", beispielsweise in einer gesonderten, nicht öffentlichen Abteilung im Fachmarkt oder auf Nachfrage. Der Besitz ist also nicht "verboten", ebenso wenig der Handel sowie der Versandhandel, sofern ein entsprechender Altersnachweis erbracht wurde. Untersagt ist lediglich die öffentliche Bewerbung von indizierten Medien. Die Indizierung verliert nach 25 Jahren ihre Gültigkeit, danach bedarf es einer erneuten Prüfung des Mediums.
Eine Beschlagnahmung erfolgt nicht durch die BPjM, sondern durch Strafverfolgungsbehörden, beispielsweise Staatsanwaltschaften. Die Beschlagnahmung verhängt gegen ein Produkt das absolute Vertriebsverbot in Deutschland. Gestattet sind jedoch der Besitz und die persönliche Einfuhr (ins Ausland fahren, Produkt kaufen, zurück nach Deutschland fahren) unter der Voraussetzung, dass keine anderen Gesetzte verletzt werden (beispielsweise kinderpornografische Inhalte), dass Produkt Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht oder weiterverkauft wird. Mit anderen Worten: Wer die ungekürzte Version von Wolfenstein im europäischen oder US-amerikanischen Ausland mitbringt, der macht sich nicht strafbar. Die Einfuhr via Postversand ist allerdings nicht gestattet.
In der folgenden Bildergalerie haben wir eine exemplarische Auswahl aktueller und alter Spiele gelistet, deren Erwerb in der Original-Version eine Straftat darstellt (abgebildet sind natürlich die jeweils angepassten Versionen für den deutschen Handel).


Antwort von Okaysoft von heute:
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