Zweifel an ACTA: EU-Kommission lässt Urheberrechtsabkommen prüfen
Die Proteste gegen ACTA scheinen vorerst erfolgreich zu sein. Die EU-Kommision will das Gesetz nun juristisch prüfen lassen.
Bei der EU-Kommission keimen Zweifel über das umstrittene Urheberrechtsgesetz ACTA auf. Sie will das Abkommen nun dem Europäischen Gerichtshof vorlegen, um zu überprüfen, ob es eventuell gegen Grundrechte der EU-Bürger verstößt. Schon vor einer Woche hatte Justizkommissarin Viviane Reding Bedenken an ACTA geäußert und eine Überprüfung vorgeschlagen. Eine schnelle Ratifizierung von ACTA scheint damit vorerst vom Tisch.
Die Prüfung von ACTA kann sich nämlich über mehrere Monate oder gar Jahre hinziehen. Auch die für Juni geplante Abstimmung zu ACTA kann somit nicht stattfinden. ACTA kann erst inkraft treten, wenn es sowohl von den Landesparlamenten sowie vom Europaparlament ratifiziert ist. Die zahlreichen Proteste gegen das Anti-Piraterie-Abkommen scheinen also - zumindest vorerst - erfolgreich zu sein.
Kritiker fürchten vor allem. dass ACTA zur Zensur im Internet eingesetzt werden kann. Länder wie Polen und Tschechien teilten diese Bedenken und setzten daher ihre Ratifizierung aus. Auch Deutschland reagierte auf die Proteste. Zwar unterstützt die Bundesregierung offiziell noch ACTA, das Justizministerium um Leutheusser-Schnarrenberger meldete hingegen Bedenken an dem Urheberrechtsabkommen an.

