Geschnittene Games: Aufklärung und Hintergründe - So kommen erwachsene Spieler zu ihrem Recht
In der deutschen Version von The Darkness 2 dürft ihr keine Körperteile abtrennen, unbewaffnete Personen nicht töten und die Schadenstexturen sind deutlich dezenter. Ragdoll-Effekte getöteter Gegner sind ausgeschaltet.
Manche bezeichnen es als gemein, manche als Frechheit. Wieder anderen ist es vollkommen egal. Die Mehrheit der Spieler empfindet es aber zumindest als unangenehm, wenn Hersteller aufgrund von Vorgaben aus der Politik und aus Gründen des Jugendschutzes Schnitte vornehmen müssen. Sei es bei Spielen oder Filmen, immer wenn die Schere angesetzt werden muss, geht ein Stück Authentizität verloren. Ein bisschen von dem, was einst die Vision der Entwickler war. Sobald bekannt wird, dass Features gestrichen werden, dass Effekte gemildert werden, fällt bei erwachsenen deutschen Spielern das Wort Bevormundung. Und damit haben sie gar nicht so unrecht. Hersteller streichen in vielen Fällen brutale Features, um das Spiel auch in Deutschland verkaufen zu können, ohne auf dem Index zu landen. In der folgenden Galerie zeigen wir euch einige aktuelle Spiele, die extra für den deutschen Markt angepasst wurden. Wer mehr über Indizierung, Beschlagnahme und die Rechte der Erwachsenen lesen will, der scrollt weiter runter.
Auch wenn indizierte Spiele ohne USK-Einstufung oft "unter der Ladentheke" verkauft werden, nicht jeder Spieler weiß davon. Und erst recht nicht jeder Händler bietet derlei Games an. Und im Internet, zumindest im nationalen, ist es gar nahezu unmöglich, an derlei Games zu kommen, schließlich ist die Bewerbung von indizierten Spielen verboten. Wer also mit gutem Gewissen die deutsche Wirtschaft ankurbeln will, muss zu geschnittenen Produkten greifen. Alle anderen bestellen im Ausland oder verzichten im Notfall auf einen Kauf.
Doch woher kommt eigentlich der so oft genutzte Begriff "Index"? Heribert Heinemann erklärt es im Handbuch des katholischen Kirchenrechts. Der heutige Index geht auf den Index Librorum Prohibitorum zurück, das Verzeichnis der römischen Inquisition. Darin wurden Werke notiert, die für Katholiken verboten waren. Wer ein solches Buch las, dem drohte die Exkommunikation. Ähnlich wie heute bei Medien aller Art, musste das betreffende Buch zuerst angezeigt werden. Dann wurde es geprüft. Zuerst durch zwei Gutachter sowie den Sekretär der Kongregation für Glaubenslehre, der Zentralbehörde der römisch-katholischen Kirche. Diese zeichnete verantwortlich für den Schutz vor abweichenden Glaubensvorstellungen. Diese drei Herren prüften, ob ein Zensurverfahren notwendig war. Wurde dies bestätigt, ging es in das Hauptverfahren. Daraus ging wiederum ein Beschlussvorschlag hervor, der dem Kardinalsgremium der Inquisition vorgelegt wurde. Die Kardinäle wiederum entschieden dann, ob das Buch tatsächlich als gefährlich einzustufen war. Die Entscheidung traf in letzter Instanz immer der Papst.
Wenn erwachsene Spieler sich beschweren, dann fällt nicht nur das Wort "Bevormundung". Auch eine Berufung auf die Freiheiten der Meinungsäußerung und Kunst wird oft geäußert. Hier sitzen die selbsternannten Bevormundeten allerdings einem Trugschluss auf, da diese Freiheiten nicht ohne Einschränkungen gelten. Eine dieser Schranken sind die Bestimmungen zum Schutz der Jugend. Und zur Einhaltung dieser ist nicht, wie viel zu oft herausposaunt, die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zuständig, sondern vielmehr die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Diese Institution ist für die Indizierung der Medien – nicht nur Games – verantwortlich.


Daher ist das ganze eh zu übertrieben.