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Killerspiele

Bundestag verschärft das Jugendschutzgesetz

09.05.2008 09:35 Uhr
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Bundestag verschärft das Jugendschutzgesetz Während CDU/CSU sich mit der gestern verabschiedeten Gesetzesnovelle zufrieden zeigen, fordert die Opposition weitere Maßnahmen. Dem gestrigen Beschluss zufolge werden die Kriterien für so genannte Killerspiele und Gewaltvideos ausgebaut und die Altersbeschränkungen auf CDs und DVDs vergrößert. SPD, FDP und Grüne wollen zusätzliche Regelungen für den Online-Bereich. Dort können Kinder weiterhin Spiele ohne Kontrolle herunterladen.

Damit nicht genug. Die Grünen fordern höhere Bußgelder für den Handel, Die Linke will eine Stärkung der Medienkompetenz bei Kindern und Eltern durchsetzen. Der Vorschlag von Testkäufern wurde nicht besprochen. Familienministerin Ursula von der Leyen zog diesen aufgrund heftiger Proteste seitens der Opposition bereits im Vorfeld zurück.

Schon zuvor gab es Kritik an der Novellierung. Fachgremien des Bundesrates sahen zu viel Raum für Interpretationen. Auch die FDP wetterte noch im April gegen das Gesetz und bezeichnete es als "populistische Symbolpolitik". Der Entwurf zur Änderung des Jugendschutzes wurde bereits Mitte Dezember beschlossen.

Online-Redakteur
Moderation
09.05.2008 09:35 Uhr
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Dein Kommentar
Benutzer
Bewertung: 0
14.05.2008 14:45 Uhr
Gibts eigentlich noch eine Partei die gegen diesen Schwachsinn ist, damit ich weiß wen ich wählen kann? OMG!
Benutzer
Bewertung: 0
12.05.2008 22:51 Uhr
Also gut. Wenn ich in Zukunft was ironisch meine werde ich ACHTUNG IRONIE! dazuschreiben. Denn mit den Jugendlichen meine ich nicht etwa die unter 18-jährigen, sondern "ACHTUNG IRONIE!" die Jugendlichen bis 25  Drum auch der Satz in meinem Post mit den Wählerstimmen. Denn ich glaube kein pasionierter…
Bewertung: 0
12.05.2008 02:07 Uhr
Zunächstmal:



Wie soll die Erhöhung von Bußgeldern deiner Meinung nach die Durchsetzung fördern? Etwa dadurch, dass der Handel abgeschreckt wird und Handlungsbedarf in Form von speziellen Schulungen der Kassierer/innen in Betracht zieht? Das hat aber rein garnichts mit der Durchsetzung zutun. Denn…

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