pcgames.de - Wissen, was gespielt wird!

Killerspiele

Bayerischer Philologenverband schießt sich selbst ins Diskussionsabseits

11.09.2008 13:10 Uhr
|
Neu
|

Counter-Strike, hier ein Bild aus der Source-Variante, rückt wieder ins fragliche Rampenlicht. Counter-Strike, hier ein Bild aus der Source-Variante, rückt wieder ins fragliche Rampenlicht. Gestern berichteten wir darüber, dass der bayerische Philologenverband die CSU in ihren Plänen unterstützt, die so genannten "Killerspiele" zu verbieten. Als Beispiel nannte dieser das Online-Rollenspiel World of Warcraft. Heute schneite bei uns eine Korrektur der Mitteilung herein. Darin heißt es: "World of Warcraft ist natürlich kein Beispiel eines für besondere Brutalität bekannten Spiels und nicht vergleichbar mit Ego-Shootern wie Counter-Strike oder [in Deutschland verbotenes Spiel]."

An der Klammerstelle steht in der Pressemitteilung ein Spiel, das wir an dieser Stelle nicht nennen dürfen, da es in Deutschland nicht nur indiziert, sondern verboten ist. Der Vertrieb ist hierzulande strafbar. Ferner handelt es sich nicht um einen Ego-, nein, um einen Third-Person-Shooter.

Im Zuge der "Verbesserung" stellt sich die Frage, inwieweit der bayerische Philologenverband überhaupt Kenntnis hat von dem, worüber er spricht. Das lässt Raum für kritische Fragen: Ist es korrekt, einen verbotenen Titel mit einem ab 16 Jahren freigegebenen und vor allem unblutigen Spiel auf eine Stufe zu setzen? Ist es korrekt, ein in Deutschland verbotenes Spiel in einer offiziellen Pressemitteilung zu nennen? Wie wirkt es, wenn sich ein Verband von Lehrkräften anmaßt, etwas zu beurteilen, mit dem er sich augenscheinlich unzureichend auskennt?

Anm. d. Red.: Die Redaktion von PC Games und die von ihr ins Leben gerufene Aktion "Ich wähle keine Spielekiller" befürworten einen wirksamen Jugendschutz; Spiele und Filme, die ab 18 Jahren freigegeben sind, gehören nicht in Kinderhände. Erwachsenen darf nach unserer Auffassung nicht von Staats wegen vorgeschrieben werden, welche Spiele und Filme "okay" sind und welche nicht.

Online-Redakteur
Moderation
11.09.2008 13:10 Uhr
Jetzt ist eure Meinung gefragt: Hier könnt ihr euren Kommentar zum Artikel veröffentlichen und mit anderen Lesern darüber diskutieren.
Dein Kommentar
Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
14.09.2008 21:44 Uhr
weil die pcgames (und andere), verständlicherweise freilich, bei diesem thema -für meine begriffe (aber ich hab` ja auch leicht reden)- eine wenig übervorsichtig ist.

vermutlich würde kein dt. gericht die bloße nennung eines indizierten oder gar beschlagnahmten titels (zumindest die nach § 131…
Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
12.09.2008 21:05 Uhr
Fear ist in Deutschland Cut, die Uncut Version steht auf dem Index.



Hat in den letzten Monaten auch noch "Dead Rising" (Xbox 360) und "Condemned" erwischt. Beim Condemned Nachfolger ists wahrscheinlich nur noch eine Frage der Zeit (wobei das dauern kann, wie man an der späten Beschlagnahmung von…
Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
12.09.2008 19:53 Uhr
Zitat: (Original von Zubunapy am 12.09.2008 18:54)
Ich kenne n paar Menschen, die ich nicht näher betiteln werde, die sich Postal nur geholt haben, weil es beschlagnahmt ist. Hätten sie von der Beschlagnahmung nichts erfahren, dann hätten sie es auch nie gekauft.
Postal & Postal 2 sind nur indiziert.