15-jähriger ersticht Ex-Freundin - Videospiele am Pranger der Justiz!
Wie die Westdeutsche Zeitung berichtet, habe der 15-jährige Christoph T. im Dezember des letzten Jahres seine Ex-Freundin mit fünf Messerstichen getötet. Der Junge gestand die Tat bereits vor dem Landgericht Mönchengladbach. Er bestätigte alle Anklagevorwürfe.
Die Tat fiel brutal aus: Das Paar war nur wenige Wochen zusammen, dann gestand Valerie ihm, sich in einen anderen verliebt zu haben. Kurz darauf bat der Junge das Mädchen zwecks einer Überraschung in einen Partykeller. Er verband ihr die Augen und legte sie auf eine Trainingsmatte. Dann stach er fünf Mal auf die wehrlose Valerie ein. Sie verstarb noch am selben Abend.
Der Verteidiger erklärte vor Gericht, dass sich der Hauptschüler - zum Zeitpunkt der Tat in der achten Klasse - in die virtuelle Welt gewalttätiger Videospiele zurückgezogen habe. Christoph habe rund 13 Stunden am Tag sogenannte Ballerspiele gespielt, er hätte nicht mehr zwischen der Realität und dem Spiel unterscheiden können - schon länger als ein Jahr nahm er nicht mehr am Unterricht teil.
In diesem Fall stellt sich die Frage, was ein 15-jähriger mit einem Spiel macht, das in Deutschland ab 18 Jahren freigegeben ist, warum die Eltern ihn nicht in die Schule schickten und ihm das Spiel wegnahmen.
Genau das ist doch der Punkt. Kinder kommen nahezu immer in die Schule, die der Schicht der Eltern entspricht. Unterschicht/Arbeiter -> Hauptschule; Mittelstand -> Realschule; Akademiker -> Gymnasium. Die wirklichen Fähigkeiten des Kindes spielen nur eine…
Statt alles auf die finanziellen Verhältnisse der Erzeuger zu schieben , sollte man das lieber mal hinterfragen… 
