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Jugendschutz

Robin Hood der Spieler

13.07.2003 13:00 Uhr
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Robin Hood der Spieler Der 25-jährige Programmierer Jan Petersen entspricht nicht gerade dem klassischen Bild eines vorsätzlichen Straftäters oder Rebellen - seit dem 19. Juni ist er das allerdings: In einem symbolischen Akt verkaufte der Initiativen-Begründer das indizierte Unreal Tournament 2003 an eine 16jährige - verstieß also wissentlich gegen §15, Absatz 1 Ziffer 1 des JuSchG. Auf ein solches "Überlassen oder Zugänglichmachen" von indizierten Trägermedien steht laut Strafvorschriften (§ 27, Absatz 1) bis zu ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe - in diesem Fall voraussichtlich 90 Tagessätze à 50 Euro, also 4500 Euro.

Sich als eigentlich unbescholtener Bürger gegen ein Gesetz zu stellen, klingt tendenziell befremdlich bis verrückt - ist laut Petersen allerdings die einzige Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen. Eine normale Verfassungsbeschwerde würde nämlich mit der Begründung abgeschmettert werden, dass es keine massiven negativen Auswirkungen für den Verbraucher gäbe.

Präzedenzfall gesucht

Wird die bis dato unbescholtene Janine -illegalerweise im Besitz von UT 2003 -  jetzt verroht? Wird die bis dato unbescholtene Janine -illegalerweise im Besitz von UT 2003 - jetzt verroht? Sinn macht das Ganze, wenn man Petersens weiteren Plan betrachtet: Im nun anstehenden Verfahren wird er sich zur Verteidigung auf §18 Absatz 7 ("Medien aus der Liste zu streichen, wenn die Vorrausetzungen für eine Aufnahme nicht mehr vorliegen") berufen. Mithilfe diverser wissenschaftlicher Studien (unter anderem vom renommierten Prof. Dr. Christian Büttner, dem Leiter der Hessischen Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung) und Vergleiche bisheriger Urteilsbegründungen (etwa UT 2003 und Counter-Strike) soll dann bewiesen werden, dass die Vorraussetzungen für eine Indizierung in diesem Fall von Anfang an nicht gegeben waren. Beispielsweise wurde Counter-Strike von der BPjM explizit eine soziale Komponente attestiert - die Spieler würden sich in Clans organisieren und LAN-Parties besuchen. Außerdem stünde der sportliche Wettstreit im Vordergrund, nicht das Auslöschen von Bildschirmleben - und zwar trotz der realitätsnahen Gewaltdarstellung.

Das sind Faktoren, die gleichermaßen auf UT 2003 zutreffen, bei der Betrachtung allerdings offenbar keine Rolle spielten. So wird in der Begründung der Indizierung von "Genugtuung durch Tötungsszenarien" gesprochen, davon, dass "der alleinige Spielzweck von ¿Unreal Tournament 2003' die Ausübung brutalster Gewalt gegen Menschen und menschenähnliche Wesen ist" - schlichtweg eine wahrheitsfremde Aussage. Bittere Fußnote: Die von der BPjM nicht indizierte, englische CS-Version wurde vorher von der USK als "Ab 18" (jetzt "Keine Jugendfreigabe") eingestuft, während UT 2003 in der "Ab 16"-Version geprüft wurde.

Ausblick

Jan Petersen stellt sich nach seinem Vortrag unseren Fragen. Jan Petersen stellt sich nach seinem Vortrag unseren Fragen. Obwohl er noch keine Prognose zum Ausgang des Verfahrens abgeben kann, bleibt Petersen optimistisch: "Bei einem Freispruch müsste als Konsequenz besagtes Spiel aus der Liste gestrichen werden. Gleichzeitig wäre das Urteil richtungsweisend für andere Spiele, die sich auf dem Index befinden. Erfolgt jedoch eine Verurteilung - die im Übrigen nicht minder wahrscheinlich ist - ergibt sich dann die Möglichkeit, vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen. Nun würde eine Ablehnung der Klage nämlich in der Tat massive Auswirkungen nach sich ziehen, nämlich eine Geld- oder Freiheitsstrafe."

Ein bis zwei Jahre müssen wir uns noch bis zur Urteilsverkündung gedulden, und das, obwohl bewusst Schleswig-Holstein als Klageland gewählt wurde, da dort die Gerichte weniger überlastet sind, als beispielsweise in Hamburg oder Niedersachsen.

   
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13.07.2003 13:00 Uhr
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Dein Kommentar
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Bewertung: 0
09.12.2005 18:42 Uhr
Zitat: (Original von Shadow_Man am 15.07.2003 22:44)
Das Spiele Jugendliche zu Gewaltaten animieren usw. ist doch der größte Schwachsinn überhaupt. Habt ihr mal darüber nachgedacht was früher war??? Kinder u. Jugendliche die im Krieg aufgewachsen waren bzw. in den Krieg mussten, die Gewalt nicht in…
Bewertung: 0
19.07.2003 18:59 Uhr
Es gibt keinen Beweiß dass Gewalt und Computerspiele irgendwie zusammenhängen!
Die Zeitungen schreiben wie oben schon erwänt gerade im Sommerloch jeglichen Scheiß!
RESPEKT an Jan Petersen
Neuer Benutzer
Bewertung: 0
19.07.2003 08:49 Uhr
Ja, aber du musst auch bedenken, dass die Krieg "spielen" mussten, um zu überleben. Heute spielen wir krieg zum spaß...