Verschärfung des Jugendschutzes: Bundesrat billigt Erweiterung von Indizierungskriterien
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hatte ursprünglich auch den Einsatz jugendlicher Testkäufer geplant.
Der Bundesrat hat in seiner 845. Sitzung heute das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes besschlossen. Ziel der Gesetzesänderung ist eine Verschärfung des Jugendschutzes, um Jugendlichen den Zugang zu nach Auffassung des Gesetzgebers gewaltverherrlichenden Filmen und Computerspielen zu erschweren.
Nach dem tragischen Vorfall an einem Erfurter Gymnasium im Jahre 2002 wurde das Jugendschutzgesetz am 1. April 2003 umfassend geändert, nun werden diese Reglungen in vielen Punkten erneut erweitert.
Konkret bedeutet dies:
Künftig 1200 Quadratmillimeter groß: Die Alterskennzeichnung auf den Verpackungen von Datenträgern.
Die Alterskennzeichnung auf Datenträgern (CDs und DVDs) wird deutlicher - das größere FSK- bzw. USK-Logo prangt in einer Fläche von 1200 Qudratmillimeter auf den entsprechenden Medien. Davon betroffen sind auch Trägermedien - PC Games etwa hat schon mit der letzten Ausgabe die größere Kennzeichnung umgesetzt. Auf den Datenträgern selbst ist eine Mindestfläche von 250 Quadratmillimetern vorgesehen. Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware hatte diese Änderung und das Vorgehen kritisert.
Die Kriterien für eine Indizierung wurden erweitert. Waren bisher lediglich solche Spiele automatisch indiziert, die Gewalt oder Krieg verherrlichen, sind nun auch jene Spiele "betroffen, die "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen".
Das heute von der Ländervertretung beschlossene Gesetz finden Sie auch als PDF-Dokument unter dieser Meldung.
Anmerkung der Redaktion: Ursprünglich war in diesem Artikel eine Gleichsetzung von Indizierung und Verbot enthalten. Diesen Fehler bitten wir zu entschuldigen. Eine Indizierung bedeutet nicht, dass ein Spiel verboten ist - lediglich Werbung und Auslage in für Minderjährigen zugänglichen Bereichen sind nicht gestattet.
- Download: Erläuterung zum Gesetz [18,25 KB]


PS: @ Redaktion und Sternis: Findet ihr nicht, dass eure Reaktion auf auf alles was auch nur ansatzweise mit Urheberrechtsverletzung zu tun hat ein ganz klein wenig überzogen ist???
Er hat ja eigentlich nur darauf hingewiesen, dass eine verschärfung des Jugendschutzes mit sicherheit dazu führen wird, dass sich mehr Menschen das Theater das notwendig ist um ein Indiziertes Spiel legal zu beschaffen nicht mehr antun werden und sich folgedessen auf andere Arten der Beschaffung verlegen werden.
Der Hinweis das er dann entweder im Ausland bestellen oder eben in die Illegalität gehen würde ist ja kein Verbrechen! Die Spiele im Ausland zu bestellen erst recht nicht.
ich stimme dem 100%ig zu
seeeeeehr komische überreaktionen hier. wird in zukunft nunmal nicht anders gehen, kann man selbst ja nix dafür, wenn man zu solchen mitteln gezwungen wird....
ihr werdet vielleicht lachen, aber meiner meinung nach ist das zöllibat der katholischen kirche eine weitaus größere gefahr als computerspiele oder splatterfilme.
mann überlege sich mal wieviele priester es weltweit gibt, und wie oft mann von kindesmisshandlung im zudammenhang mit ihnen hört. und man halte sich vor augen, dass das nur eine dunkelziffer ist, da sich die opfer oftzmals so sehr schämen, dass sie nie darüber reden. trotzdem hört mann recht oft davon. und von welcher gattung gibts wohl mehrß zocker oder priester.
also ich persönlich find meine these gar nicht so weit hergeholt...
Ich wüsste nicht das sich die RAF gegen die "Zensur" von Kulturgütern stark gemacht hätte.
Wenn es sie noch gäbe, hätte sie in Anbetracht der zunehmenden Armut, in immer größer werdenden Teilen der arbeitenden Bevölkerung, in der heutigen Zeit sicher besseres zu tun wie z.B. Wirtschaftsbonzen und Manager terrorisieren anstatt möchtegern Jugendschützer zurechtzubomben
Royal Airforce oder Rote Armee Fraktion?