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Verschärfung des Jugendschutzes: Bundesrat billigt Erweiterung von Indizierungskriterien

13.06.2008 11:36 Uhr
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Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hatte ursprünglich auch den Einsatz jugendlicher Testkäufer geplant. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hatte ursprünglich auch den Einsatz jugendlicher Testkäufer geplant. Der Bundesrat hat in seiner 845. Sitzung heute das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes besschlossen. Ziel der Gesetzesänderung ist eine Verschärfung des Jugendschutzes, um Jugendlichen den Zugang zu nach Auffassung des Gesetzgebers gewaltverherrlichenden Filmen und Computerspielen zu erschweren.

Nach dem tragischen Vorfall an einem Erfurter Gymnasium im Jahre 2002 wurde das Jugendschutzgesetz am 1. April 2003 umfassend geändert, nun werden diese Reglungen in vielen Punkten erneut erweitert.

Konkret bedeutet dies:

Künftig 1200 Quadratmillimeter groß: Die Alterskennzeichnung auf den Verpackungen von Datenträgern. Künftig 1200 Quadratmillimeter groß: Die Alterskennzeichnung auf den Verpackungen von Datenträgern. Die Alterskennzeichnung auf Datenträgern (CDs und DVDs) wird deutlicher - das größere FSK- bzw. USK-Logo prangt in einer Fläche von 1200 Qudratmillimeter auf den entsprechenden Medien. Davon betroffen sind auch Trägermedien - PC Games etwa hat schon mit der letzten Ausgabe die größere Kennzeichnung umgesetzt. Auf den Datenträgern selbst ist eine Mindestfläche von 250 Quadratmillimetern vorgesehen. Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware hatte diese Änderung und das Vorgehen kritisert.

Die Kriterien für eine Indizierung wurden erweitert. Waren bisher lediglich solche Spiele automatisch indiziert, die Gewalt oder Krieg verherrlichen, sind nun auch jene Spiele "betroffen, die "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen".

Das heute von der Ländervertretung beschlossene Gesetz finden Sie auch als PDF-Dokument unter dieser Meldung.

Anmerkung der Redaktion: Ursprünglich war in diesem Artikel eine Gleichsetzung von Indizierung und Verbot enthalten. Diesen Fehler bitten wir zu entschuldigen. Eine Indizierung bedeutet nicht, dass ein Spiel verboten ist - lediglich Werbung und Auslage in für Minderjährigen zugänglichen Bereichen sind nicht gestattet.

Moderation
13.06.2008 11:36 Uhr
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15.06.2008 21:48 Uhr
Zitat: (Original von CyclopGraz am 13.06.2008 14:32)

PS: @ Redaktion und Sternis: Findet ihr nicht, dass eure Reaktion auf auf alles was auch nur ansatzweise mit Urheberrechtsverletzung zu tun hat ein ganz klein wenig überzogen ist???

Er hat ja eigentlich nur darauf hingewiesen, dass eine verschärfung des Jugendschutzes mit sicherheit dazu führen wird, dass sich mehr Menschen das Theater das notwendig ist um ein Indiziertes Spiel legal zu beschaffen nicht mehr antun werden und sich folgedessen auf andere Arten der Beschaffung verlegen werden.

Der Hinweis das er dann entweder im Ausland bestellen oder eben in die Illegalität gehen würde ist ja kein Verbrechen! Die Spiele im Ausland zu bestellen erst recht nicht.


ich stimme dem 100%ig zu
seeeeeehr komische überreaktionen hier. wird in zukunft nunmal nicht anders gehen, kann man selbst ja nix dafür, wenn man zu solchen mitteln gezwungen wird.... 
Neuer Benutzer
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14.06.2008 11:18 Uhr
ich sehe die verantwortung auch bei den erziehungsberechtigten, nich in der spieleindustrie.

ihr werdet vielleicht lachen, aber meiner meinung nach ist das zöllibat der katholischen kirche eine weitaus größere gefahr als computerspiele oder splatterfilme.

mann überlege sich mal wieviele priester es weltweit gibt, und wie oft mann von kindesmisshandlung im zudammenhang mit ihnen hört. und man halte sich vor augen, dass das nur eine dunkelziffer ist, da sich die opfer oftzmals so sehr schämen, dass sie nie darüber reden. trotzdem hört mann recht oft davon. und von welcher gattung gibts wohl mehrß zocker oder priester.

also ich persönlich find meine these gar nicht so weit hergeholt...
Erfahrener Benutzer
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14.06.2008 10:27 Uhr
Komplett Verboten werden die Spiele ja sowieso nicht und ob da jetzt noch mehr geschnitten wird als es sowieso schon der Fall ist ist doch auch wurst. Natürlich lässt sich darüber streiten ob bei einem USK 18 Titel Kürzungen gerechtfertigt sind oder nicht, aber mich betrifft das jetzt auch nicht so extrem bei den 1-2 Spielen die ich im Jahr kaufe. Mir persönlich ist eine deutsche Übersetzung wichtiger als Blut in einem Game. Ich gehör bestimmt nicht zu den Leuten die nicht ohne Blut in Shootern leben können. Wenn ganze Spielelemente rausgekürzt werden ist das schon scheisse, aber ich bin sowieso mehr der Zocker der keinen Wert auf Story und sowas legt 
Erfahrener Benutzer
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14.06.2008 02:42 Uhr
Zitat: (Original von TCPip2k am 14.06.2008 02:20)
Wo ist die RAF wenn man sie braucht?

Ich wüsste nicht das sich die RAF gegen die "Zensur" von Kulturgütern stark gemacht hätte.
Wenn es sie noch gäbe, hätte sie in Anbetracht der zunehmenden Armut, in immer größer werdenden Teilen der arbeitenden Bevölkerung, in der heutigen Zeit sicher besseres zu tun wie z.B. Wirtschaftsbonzen und Manager terrorisieren anstatt möchtegern Jugendschützer zurechtzubomben  
Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
14.06.2008 02:23 Uhr
Zitat: (Original von TCPip2k am 14.06.2008 02:20)
Wo ist die RAF wenn man sie braucht?


Royal Airforce oder Rote Armee Fraktion?

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