Online-Petition: Stoppen Sie das geplante Verbot von Action-Computerspielen!
Das sind die neuen und vor allem größeren Logos der USK.
Peter Schleußer ist Privatmann und entschied sich dazu eine e-Petition auf der Website bundestag.de zu starten. Ziel des Ganzen: Der Deutsche Bundestag möge sich gegen den Beschluss der Innenministerkonferenz vom 5. Juni 2009 entscheiden, der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht. Der Text ist identisch mit der PC-Games-Aktion "Ich wähle keine Spielekiller", die wir pünktlich zum Beschluss der Innenministerkonferenz auf den neuesten Stand brachten. Bisher haben sich rund 55.000 Spieler dazu entschieden, die Petition zu unterschreiben. Machen auch Sie mit und helfen Sie, unser Hobby zu erhalten!
Update am 15. Juli 2009:
DIe Petition hat jetzt bereits mehr als 55.000 Mitzueichner. Außerdem muss sich laut heise.de nun ein Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit der Petition auseinandersetzen.
Dieser Beschluss vom 5. Juni ist eine Reaktion auf den entsetzlichen Amoklauf eines 17-jährigen Jugendlichen im baden-württembergischen Winnenden, der die Diskussion um die Wirkung von Computer- und Videospielen neu entfacht hat. (Vor-)schnelle Verbotsforderungen werden den vielschichtigen Aspekten solcher Ereignisse nicht gerecht, wirken im Gegenteil eher verharmlosend und verhindern so eine gründliche Aufarbeitung. Die politische Debatte ist von Unkenntnis, Polemik, Unsachlichkeit und Vorurteilen geprägt. "Gewaltverherrlichende" Medien hingegen sind aus gutem Grund verboten.
Doch ein prinzipielles Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene steht im Widerspruch zu Artikel 5 unseres Grundgesetzes ("Eine Zensur findet nicht statt"). Vielmehr gilt es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die nicht für ihr jeweiliges Alter freigegeben sind. In Deutschland gelten schon jetzt die europaweit strengsten Gesetze; Mitte 2008 wurde das Jugendschutzgesetz auf Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen noch einmal erweitert. Seit 1. April 2003 versieht die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) Computer- und Videospiele - analog zu Spielfilmen - mit eindeutigen, auffälligen Alterskennzeichnungen; fünf Prozent der im Jahre 2008 geprüften Spiele sind auf ein erwachsenes Publikum zugeschnitten und werden daher mit "Keine Jugendfreigabe" eingestuft. Diese Kennzeichnung ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt durch die Obersten Landesjugendbehörden. Produkte, die den strengen Kriterien nicht genügen, werden nicht gekennzeichnet und können demnach von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden.
Fordern Sie zusammen mit PC Games und Partnern nachdrücklich,...
• den irreführenden und diskriminierenden Begriff "Killerspiele" aus der politischen Diskussion
zu nehmen.
• das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bestehenden staatlichen Jugendschutzmechanismen
zu stärken.
• den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern und zu gewährleisten, dass Kindern und
Jugendlichen nur Computer- und Videospiele entsprechend der USK-Jugendfreigabe zugänglich gemacht werden.
• Eltern, Pädagogen sowie erzieherisch verantwortliche Personen bei der Förderung der
Medienkompetenz zu unterstützen.
• die Computer- und Videospiele-Branche in Deutschland und insbesondere die Ausbildung in
diesen zukunftsträchtigen Berufen zu fördern.
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Vielleicht solltest mal den ersten Satz lesen...
Wenn manche Leute eben kein Haar in der Suppe finden können, sitzen sie solange drüber und schütteln den Kopf, bis eins hineinfällt...
Ein Grund ist für mich z.B.:
In der Überschrift steht etwas von "Gegen ein Verbot..."
In den…