Mehr Indizierungen, größere USK-Logos - Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen!
Mit dem Gesetzentwurf werden zur Verbesserung des effektiven Jugendmedienschutzes in der Praxis folgende Maßnahmen ergriffen:
1. der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind, wird im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Dies betrifft Trägermedien, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen".
2. die im Gesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen werden erweitert und präzisiert: es wird durch den Gesetzgeber klargestellt, dass "Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird" jugendgefährdend sind und von der Bundesprüfstelle in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden sollen.
3. die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) werden gesetzlich festgeschrieben: "Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen."


Dabei ist der Nutzen bei beidem (Plakette und USK Kennzeichnung) mehr als fraglich!
FSK und USK machen Sinn, denn die Darstellung von Pornographie…
1200 Quadratmillimeter - das sind dann laut Adam Ries (entgegen der allgemeingültigen Meinung hies der nämlich nicht Riese) ca. 3,5cm mal 3,5cm.
Ist ja wunderbar und erinnert mich irgendwie an die Feinstaubplakette die in meiner Frontscheibe klebt..…