pcgames.de - Wissen, was gespielt wird!

Jugendschutz

Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

16.04.2010 10:02 Uhr
|
Neu
|
Bei der Frage nach dem brutalsten Computerspiel überhaupt, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit irgendwann auch Rockstars Manhunt genannt. Sicher nicht zu Unrecht, wurde der Titel doch als einer von nur sehr Wenigen in Deutschland beschlagnahmt. Dieses "Schicksal" ereilte nun auch den Nachfolger.

Manhunt 2 Manhunt 2 Eigentlich schien es so, dass das Kapitel Manhunt 2 und die damit verbundene unvermeidliche Gewalt-Diskussion längst beendet wäre. Doch weit gefehlt, denn plötzlich steht das Thema wieder ganz oben auf der Agenda: Nach der bereits vor knapp 1,5 Jahren ergangenen Indizierung hat das Amtsgericht München nun nämlich die bundesweite Beschlagnahmung des Titels angeordnet.

Das berichtet unter anderem die Seite Schnittberichte.com und zitiert dabei aus dem Beschluss zur Beschlagnahme: "Es liegen Gründe für die Annahme vor, dass das vorbezeichnete Computerspiel eingezogen wird, da es einen solchen Inhalt hat, dass jede vorsätzliche Verbreitung in Kenntnis seines Inhaltes den Tatbestand der Gewaltdarstellung verwirklichen würde. (...) Das Spiel enthält eine Vielzahl von Tötungsszenen, die Gewalttätigkeiten gegen Menschen darstellen. (...) Die Gewalttätigkeiten (...) werden unmittelbar optisch und/oder akustisch wiedergegeben. Daran ändert auch der im Gegensatz zum Vorgänger "Manhunt" eingebaute Filter nichts, da die Szenen trotz des Filters deutlich zu erkennen sind. Zudem lässt sich dieser Filter relativ einfach technisch umgehen, womit diese Szenen ungefiltert zu erkennen sind."

Die Beschlagnahmung nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) ist die schärfste Waffe des Staates gegen missliebige, in Ungnade gefallene Medien. Folge ist unter anderem ein vollständiges Vertriebsverbot innerhalb des Bundesgebietes. Nicht verboten ist aber nach wie vor der schlichte Besitz.

Erfahrener Benutzer
Moderation
16.04.2010 10:02 Uhr
Jetzt ist eure Meinung gefragt: Hier könnt ihr euren Kommentar zum Artikel veröffentlichen und mit anderen Lesern darüber diskutieren.
Dein Kommentar
Erfahrener Benutzer
Bewertung: 1
17.04.2010 20:57 Uhr
So habs nun durch muss sagen es war recht kurzweilig, nach grade mal 8 Stunden flimmerte der Abspann über den Schirm. Die Handlung war deutlich besser als im ersten Teil, das Ganze ging so in richtung düsterer Psycho-Thriller mit extremer Gewalt. Die eine oder andere Überraschung in der Story waren gar…
Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
17.04.2010 18:10 Uhr
Zitat: (Original von Schalkmund;8640655)
............ denn wenn es mit "VERBOTEN" und "BESCHLAGNAHMT" im Thread dazu umworben wird kann es ja nur cool sein und ist ein Musthave.
Tja, das war eigentlich eine Information an den Handel (Großhandel an Einzelhändler) vom 14.04.. Warum irgendwelche "Insider" die Info…
Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
17.04.2010 17:24 Uhr
Das halte ich auch für einen sehr wichtigen Punkt!