Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an
Manhunt 2
Eigentlich schien es so, dass das Kapitel Manhunt 2 und die damit verbundene unvermeidliche Gewalt-Diskussion längst beendet wäre. Doch weit gefehlt, denn plötzlich steht das Thema wieder ganz oben auf der Agenda: Nach der bereits vor knapp 1,5 Jahren ergangenen Indizierung hat das Amtsgericht München nun nämlich die bundesweite Beschlagnahmung des Titels angeordnet.
Das berichtet unter anderem die Seite Schnittberichte.com und zitiert dabei aus dem Beschluss zur Beschlagnahme: "Es liegen Gründe für die Annahme vor, dass das vorbezeichnete Computerspiel eingezogen wird, da es einen solchen Inhalt hat, dass jede vorsätzliche Verbreitung in Kenntnis seines Inhaltes den Tatbestand der Gewaltdarstellung verwirklichen würde. (...) Das Spiel enthält eine Vielzahl von Tötungsszenen, die Gewalttätigkeiten gegen Menschen darstellen. (...) Die Gewalttätigkeiten (...) werden unmittelbar optisch und/oder akustisch wiedergegeben. Daran ändert auch der im Gegensatz zum Vorgänger "Manhunt" eingebaute Filter nichts, da die Szenen trotz des Filters deutlich zu erkennen sind. Zudem lässt sich dieser Filter relativ einfach technisch umgehen, womit diese Szenen ungefiltert zu erkennen sind."
Die Beschlagnahmung nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) ist die schärfste Waffe des Staates gegen missliebige, in Ungnade gefallene Medien. Folge ist unter anderem ein vollständiges Vertriebsverbot innerhalb des Bundesgebietes. Nicht verboten ist aber nach wie vor der schlichte Besitz.
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