Kein Herstellungs- und Verbreitungsverbot gewalthaltiger Spiele geplant
Heute stellte ein Bürger im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages seine Argumente gegen ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von gewalthaltigen Computerspielen vor. Insgesamt 73.302 Unterschriften hatte er im vergangenen Jahr für seine öffentliche Petition gewonnen – und damit die Voraussetzung für die Anhörung im Petitionsausschuss geschaffen. In seinem Plädoyer forderte er den Deutschen Bundestag auf, von dem Verbot Abstand zu nehmen und stattdessen den Vollzug bestehender Gesetze sowie die Vermittlung von Medienkompetenz zu verbessern. Dr. Hermann Kues, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sagte dazu, dass die Regierung momentan keine Änderung des Paragraphen 131 des Strafgesetzbuches plane. Eben diesen Paragraphen hatte die Innenministerkonferenz am 5. Juni 2009 im Visier: Der hier definierte Kriterienkatalog, der für Verbote maßgeblich ist, hätte so erweitert werden sollen, dass künftig deutlich mehr Spiele davon betroffen gewesen wären.
Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. begrüßt das Signal der Bundesregierung. „Emotionen, Vorurteile und mangelndes Wissen prägen leider noch immer viel zu oft den öffentlichen Diskurs zu Computerspielen. Umso wichtiger sind inhaltlich fundierte Initiativen wie die Petition gegen das geforderte Verbot von Action-Computerspielen, indem sie zu einer Versachlichung der Debatten um Computerspiele insgesamt beitragen", so Olaf Wolters, Geschäftsführer des BIU in einer Pressemitteilung.
- Schlagwörter:
- , jugendschutz
- , killerspiele
- , call of duty
- , battlefield bad company 2
Du hast Recht, dass es manche Eltern nicht interessiert und diese Angebote nicht wahrnehmen werden. Aber darf das kein Grund sein es nicht zu tun oder es eine nur "eigentlich" gute Idee zu nennen.
Du darfts es natürlich nennen wie Du… 

