Indizierung und Beschlagnahmung: Schutz oder Bevormundung für Spieler?
Die USK sowie die BPjM stehen in Deutschland bei Spielern immer wieder in der Kritik. Von Bevormundung ist die Rede, ja sogar von Zensur. Doch was ist eigentlich erlaubt und was nicht? Was passiert, wenn ein Spiel keine Freigabe von der USK erhält? Sind dem Publisher dann die Hände gebunden? Gewiss nicht, denn ein Spiel darf auch ohne USK-Kennzeichnung in den Handel für Erwachsene gelangen. Auch ein indiziertes Spiel ist noch lange nicht verboten. Erst wenn es zur Beschlagnahme kommt und ein Spiel Straftatbestände erfüllt, dann ist es in Deutschland verboten. Doch welche Kriterien muss ein Spiel erfüllen, um beschlagnahmt zu werden? Im Bericht Schutz oder Bevormundung? Spiele(r) im Kreuzfeuer beleuchtet die Website Gameradar.de die Fakten zu USK und BPjM und präsentiert Interviews mit Elke Monssen-Engberding von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sowie mit Christine Schulz von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle.
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