Gameware-Interview: Der österreichische Online-Shop zum Indizierungsantrag
Gestern meldete der österreichische Online-Shop Gameware.at einen Indizierungsantrag der bayerischen Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) für die komplette Webseite Gameware.at. In einem Exklusiv-Interview sprachen wir mit Chris Veber von Gameware.at über die wirtschaftlichen Konsequenzen sowie die möglichen Gegenmaßnahmen.
pcgames.de: Wie reagiert gameware.at auf den Indizierungsantrag?
Chris Veber: Wir haben natürlich unseren Anwalt eingeschaltet und erheben Einspruch. Die Gründe für den Einspruch sind der Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und den Gleichheitsgrundsatz. Es bleiben ja hunderte andere Websites in der EU und tausende weltweit, die nicht indiziert werden. Hinzu kommen der Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und falsche Angaben seitens der KjM, denn wir versenden nicht an Minderjährige und haben keine Gewaltvideos auf gamesware.at. Wir verstoßen gegen kein österreichisches Recht.
pcgames.de: Welche wirtschaftlichen Folgen hätte die Indizierung der Website?
Chris Veber: Die wirtschaftlichen Folgen würden im "Totschweigen" von Gameware.at bestehen. Auf Google würde man uns nicht mehr finden, die Werbung würde unterdrückt, in keinem Magazin dürfte unser Name erwähnt werden. Die Wirkung wäre abzuwarten, aber auf Google nicht zu erscheinen, kann ein Problem werden.
pcgames.de: Wie hoch ist der Nachfrage an Ab-18-Spielen generell bei Gameware.at?
Chris Veber: Mit Ab-18-Spielen ist es wie mit Blockbustern im Kino. Den größten Umsatz macht man mit Actiontiteln, gelegentlich Rollenspielen, Strategie-Spielen oder MMORPG.
pcgames.de: Wie groß ist der deutsche Kundenstamm von gameware.at?
Chris Veber: Circa 80 Prozent unserer Kunden sind Deutsche. Es gibt nur 8 Mio. Österreicher.
pcgames.de: - Die Killerspiel-Debatte in Deutschland nimmt vor der Bundestagswahl noch einmal Fahrt auf. Wie sieht es in Österreich in Sachen Ab-18-Spielen aus? Gibt es politische Vorschläge Erwachsenenspiele zu verbieten?
Chris Veber: In Österreich gab es die letzte Wortmeldung zu diesem Thema seitens der FPÖ. Deren Partei-Chef Heinz-Christian Strache sprach sich für ein Killerspielverbot und witzigerweise gleichzeitig für das Recht jedes Österreichers auf eine Waffe aus (Das war kein Scherz und auch nicht ironisch gemeint).
pcgames.de: Vielen Dank für das Interview!


Der Vorteil bei okaysoft ist, dass der Alternsnachweis funktioniert und man sich per Personalausweis registrieren muss um auf die 18er Sektion zu komme. somit können keine Minderjährige bestellen, bzw. okaysoft ist aus dem Schneider. Leider kostet das 2,50 Extra.
bei amazon.uk kommt aber noch Toll drauf, und dann ist es teurer als bei gameware.
Das Argument mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz halte ich für extrem wackelig.
Ich auch. Langfristig sollen die zuständigen Politiker/Institutionen mal zusehen, daß sie eine europaweit gültige Regelung betreffend den Jugendschutz hinkriegen. Dann gäbe es solche Probleme nicht mehr. Kurzfristig wäre das im Interesse derer, die möglichst geringe Restriktionen wünschen, weil man sich ja erstmal auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen müßte. Langfristig würde damit die Zensur vereinheitlicht und dadurch eventuell stärker (=schwerer zu umgehen).
Wie ist das eigentlich - als ich mir damals "The Witcher" zuschicken ließ (keine Ahnung mehr, welcher Versender das war), mußte ich dem Postboten bei Empfang der Sendung meinen Personalausweis zeigen. Ist das bei Sendungen von gamesware.at nicht der Fall? Falls dem so sein sollte - könnten die da nicht einfach den Kompromiß eingehen, daß Empfänger ihrer Lieferungen eben den Perso vorzeigen müssen?
Gleichheitsgrundsatz und das Wettbewerbsrecht
hab ich dabei noch gar nicht gedacht
Das Argument mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz halte ich für extrem wackelig.
Genauso könnte nämlich jeder deutsche Softwareversand argumentieren, dass sich alle ausländischen Versender ja nicht an den deutschen Jugendschutz halten müssten und man das als inländisches Unternehmen demzufolge wegen Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz und Wettbewerbsrecht auch nicht bräuchte.
Folge: Keine Beschränkungen für alle! Ziemlich sinnlos.
Gleichheitsgrundsatz und das Wettbewerbsrecht
hab ich dabei noch gar nicht gedacht