"Expertenkreis Amok" fordert: Killerspiele und Paintball verbieten, das Internet überwachen
"Expertenkreis Amok" will weniger "Killerspiele".
Daraus geht unter anderem eine Verbotsforderung der "Killerspiele" hervor. Bei allen Amokläufern sei "eine intensive Beschäftigung mit Videofilmen und Computerspielen mit gewaltrelevanten Inhalten auffällig", so der Bericht. Ferner geht der Expertenkreis davon aus, dass "die Täter [...] zum Teil über eine enorme Treffsicherheit durch Einübung mit scharfen Schusswaffen oder bestimmten Computerspielen" verfügten. Gemäß § 131 StGB können "gewaltverherrlichende" oder "-verharmlosende" Spiele beschlagnahmt oder eingezogen werden. Der Expertenkreis spricht hier eine Empfehlung: "Aufgrund der unbestimmten Rechtsbegriffe und der damit verbundenen mangelnden Praktikabilität wird § 131 StGB bei Computerspielen nur selten angewandt. Es wird empfohlen, den Bund aufzufordern, das Verbot von gewaltverherrlichenden Darstellungen, v. a. bei Computerspielen (off- und online), durch Änderung des Strafgesetzbuches im Rahmen der verfassungsrechtlichen Schranken auszudehnen."
Außerdem rücken erneut Sportarten wie Paintball ins Visier des "Exerptenkreises". So wird empfohlen, "Realistische, tötungsähnliche Spiele" zu verbieten. Repressivere Vorgaben für Computerspiele erscheinen nur dann sinnvoll, wenn auch vergleichbare Situationen mit echten Waffen bzw. realen Paintballspielen sanktioniert werden. Es wäre paradox, das virtuelle Schießen auf Menschen in Computerspielen zu verbieten, während das reale Schießen mit Farbkugeln auf Menschen bzw. mit scharfen Waffen in wirklichkeitsnahen Situationen weiter zulässig bleibt."
Doch damit nicht genug. Es wird außerdem gefordert, das Internet strenger zu behandeln. Schließlich können "Kinder- und Jugendliche [...] sich nicht nur absolut unzulässige oder indizierte Filme, Spiele oder sog. Blood-Patches [...] aus dem Netz besorgen, sie können solche Inhalte auch online spielen und konsumieren." Dazu müssten unzulässige Angebote gesperrt und Provider in die Pflicht genommen werden. "Die bestehenden Regelungen wie Sperrverfügungen gegen Zugangsprovider sollen bei absolut unzulässigen Inhalten (z. B. Exekutionsvideos) angewandt werden. Es wäre zu prüfen, ob Provider verpflichtet werden, sämtliche absolut unzulässigen ausländischen Angebote zu sperren, die durch ein rechtsstaatliches Verfahren von staatlichen Stellen auf einer entsprechenden Liste sind und gegen die direkte Maßnahmen im Ausland ohne Erfolg blieben."
An dieser Stelle könnten wir ewig weitermachen. Denn auch das Fernsehen und die berichterstattenden Medien bekommen ihr Fett weg. So wird eine rechtliche Überprüfung der Grenzen für Sendezeiten angeregt. Dabei soll vor allem die Festlegung fester Zeiten in Betracht gezogen werden, die für Kinder ungeeignet sind. Mehr dazu erfahren Sie im 85 Seiten umfassenden Bericht des "Expertenkreises".


jeder der einen oder mehrere Egoshooter auf seinem Rechner hat ist nach einschätzung der EXPERTENGRUPPE ein Krimineller.
richtig ist sicherlich das ein spiel keinen killer
formt das tut die geselschaft tatsache ist:
niemand kann zweifelsfrei behaupten
das diese spiele und medien einen tatendscheiden einfluss hatten
bis dahin gilt die unschuldsvermutung
aber ist es nicht der weg des geringsten wiederstandes ein schneller…