Exklusiv-Report: Gameware.at-Anwälte verfassen Anschreiben an die KJM
Die Internet-Präsenz von gameware.at.
Vor rund einer Woche beantragte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Indizierung der Internet-Seite www.gameware.at. Sie warf dem Videospiel-Versandhandel aus Österreich, genauer gesagt dem Chefredakteur und Herausgeber Mark Rehm, vor, in Deutschland indizierte Spiele feilzubieten und zu bewerben, in Form von Schrift, Bild und Bewegt-Bild. Innerhalb von zwei Wochen, so das damalige Anschreiben der KJM, könne gameware.at seine Einwendungen kundtun. Die Anwälte von gameware.at haben fristgemäß geantwortet, das entsprechende Anschreiben liegt pcgames.de deutschlandweit exklusiv vor. Darin heißt es: "Die KJM-Stabstelle bezeichnet meinen Mandanten, Herrn Ing. (FH) Mark Rehm, als Anbieter. Diesem Anschreiben (dem der KJM, Anm. d. Red.) liegt ein Ausdruck des Impressums der gegenständlichen Internetseite bei, aus der eindeutig hervorgeht, dass [...] jedoch Inhaber der Internetseite offenkundig die Firma Gamesware KG [...] ist. [...] Mit anderen Worten: Der Antrag richtig sich gegen die falsche Person und allein deshalb wegen ist das Verfahren gegen meinen Mandanten einzustellen", so der zuständige Anwalt.
Darüber hinaus schreiben die Anwälte: "Die aufgefundenen Spiele, die in Deutschland indiziert sind, sind als solche auch gekennzeichnet. Die Anbieterin [...] kommt damit ohne gesetzliche Notwendigkeit einer Pflicht nach deutschem Recht nach. [...] Allein die Kennzeichnung zeigt, dass es der Anbieterin nicht daran liegt, Kinder oder Jugendliche zu gefährden." Auch dem Vorwurf, gameware.at werbe mit Trailern für die angebotenen Produkte, wiesen die Anwälte vehement zurück: "Dies ist nicht der Fall, wie bei der Durchsicht des Internetangebots leicht feststellbar ist. Damit ist Kindern und Jugendlichen ein solcher Inhalt nicht zugänglich gemacht worden."
Zu guter Letzt wirft die Anwaltskanzlei der KJM "mittelalterliche und eines demokratischen Staates unwürdige" Herangehensweisen vor. "Ein Handelsunternehmen wird mit Indizierung und ihm damit allenfalls die Existenzgrundlage geraubt. Anstatt [...] ein Gespräch mit dem Anbieter zu suchen, wird zu gravierenden Rechtsmitteln und zu entscheidenden Rechtsmaßnahmen gegriffen." Abschließend stellt das Dokument heraus: "Da keine Grundlage für den Antrag der KJM-Stabstelle vorliegt, ist auf ein vereinfachtes Verfahren erst gar nicht einzugehen, sondern ist das Verfahren einzustellen, was hiermit auch ausdrücklich beantragt wird."
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games sind allerdings nicht teurer als in deutschland.
Die CH-Shops sind dann wahrscheinlich die nächsten die von deutschen Kommissionen beglückt werden ^_^
wog.ch z.B. hat schon mal vorsorglich freiwillig aufgerüstet...
von wegen ausweiskontrolle? die haben sie schon lange vor der diskussion um die indizierung von shops eingebaut.
games sind allerdings nicht teurer als in deutschland.
Die CH-Shops sind dann wahrscheinlich die nächsten die von deutschen Kommissionen beglückt werden ^_^
wog.ch z.B. hat schon mal vorsorglich freiwillig aufgerüstet...
der Vatikan ist ja nur der reichste statt der Welt, soll die ihre Kirchen zahlen
Ich werde kaufe keine Beschnittene filmen, und…