Empörung über Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Blogger befürchten Abmahnwelle
Empörung über Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Blogger befürchten Abmahnwelle. Das richtige Kennzeichnen von Inhalten gestaltet sich in der Praxis äußerst schwierig.
Seit 2003 gilt der Staatsvertrag, der Jugendliche im Internet vor ungeeigneten Inhalten schützen soll. Ab dem 1. Januar 2011 soll die überarbeitete Fassung des Jugendmedienschutzes in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt gelten verbindliche Regeln für Verantwortliche von in Deutschland betriebenen Websites. So sollen Internet-Inhalte künftig einen besseren Jugendschutz gewährleisten, der unter anderem durch eine Alterskennzeichnung der Inhalte realisiert wird. Somit lassen sich Filterprogramme einsetzen, die den Internet-Aufenthalt von Jugendlichen überwachen und kontrollieren könnten.
Dieser Vorstoß sorgt aktuell für Empörung. "Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag könnte sich als juristisches Minenfeld für das deutsche Internet entpuppen - und Abmahnanwälte reich machen", heißt es bei heute.de. Auslöser war ein Tweet der NRW-Grünen, die folgendes schrieben: "Wir sind weiterhin gegen den #JMStV, die Fraktion hat sich aufgrund parlamentarischer Zwänge anders entschlossen." Bereits seit Juni sorgte das Thema für hitzige Diskussionen. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag im Wortlaut:
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Der Staatsvertrag legt Medien die Pflicht auf, Kinder und Jugendliche von entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten fernzuhalten oder ihre Angebote zu kennzeichnen. Betroffen sind alle Medien, also TV, Radio, Kino, Spiele und Internetdienste. Das rechtlich verbindliche Gesetz gibt es seit 2003. Die Neufassung soll nach ihrer Verabschiedung ab dem 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Laut heute.de ließe sich dieser Staatsvertrag juristisch weiter ausformulieren, womit nahezu alle Webseiten und auch Blogs betroffen wären. Die Möglichkeiten für Betreiber neben der Alterskennzeichnung aller Inhalte: Volljährigkeitsnachweis beispielsweise per PostIdent-Verfahren oder das Einführen von "Sendezeiten", bei dem bedenkliche Inhalte erst zu später Stunde zugänglich sind. Zudem wird die Angabe eines Jugendschutz-Beauftragten im Impressum verbindlich. Der neue Staatsvertrag öffnet zudem Abmahnanwälten die Türen. Sollten sich Webseitenbetreiber nicht an die neuen Vorgaben halten, könnten Bußgelder bis zu 500.000 Euro drohen. Blogger ärgern sich, denn es sei schwierig alle Inhalte passend zu kennzeichnen. Wer falsch liegt, läuft Gefahr einen Abmahnbescheid zu erhalten.
- Schlagwörter:
- , jugendschutz


civilized.de/ auf der Seite sind gerade einige Links zu dem Thema weil der Betreiber übers aufhören nachdenkt, darunter auch zwei FAQ die sehr interessant sind.
Die meisten rechtlichen…