BIU fordert Alterskennzeichnungen für Internetspiele - Update: Erste Details zum neuen Staatsvertrag
Pennergame.de: In naher Zukunft mit USK-Siegel?
Update vom 29. Januar 2010
Am vergangenen Mittwoch berieten Bund und Länder, Eltern- und Medienvertreter sowie Verbraucherschützer und Werbewirtschaft über die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Das Ergebnis der Debatte: In Zukunft soll eine freiwillige Alterskennzeichnung für Internet-Content erfolgen (Flash-Games, Browser-Spiele, Online-Rollenspiele, Youtube und ähnliches). Anbieter seien alsbald gesetzlich dazu angehalten, die Einstufung ihrer Inhalte nach eigenem Ermessen zu vollziehen. Ein fiktives Beispiel: Crytek entwickelt Crysis Online, einen kostenlosen Client-Shooter, der ausschließlich über das Internet zu beziehen ist. Weil Crytek ehrlich ist, pappt das Unternehmen einen roten Warnhinweis vor den Download-Link: „Achtung, nur für Erwachsene geeignet.“ Pflicht erfüllt, Crytek – freiwillig, wohlgemerkt.
Sie haben Recht, das klingt paradox. Ein Gesetz, dass Anbietern vorschreibt, was sie freiwillig zu tätigen haben? Die genauen Beschlüsse liegen noch im Dunkeln, auch die Rolle der USK bleibt ungewiss. Bereits im Vorfeld äußerte die USK den Wunsch, die „Kennzeichnung nur auf freiwilliger Basis“ einzuführen. „Die Anbieter könnten dann selbst entscheiden, ob Sie die Sachkunde der USK nutzen wollen oder nicht“, sagte USK-Geschäftsführer Felix Falk gegenüber dem Internet-Blog Stigma-Videospiele. Demnach soll die Kennzeichnung zur Pflicht werden, nicht aber die Durchführung durch die USK. Momentan fehlt ihr dazu noch die gesetzliche Ermächtigung.
Zum jetzigen Zeitpunkt scheint die Novellierung mit Verschärfungen zu geizen. Bereits in der aktuellen Version des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages sind Anbieter von Internetinhalten in Deutschland dazu verpflichtet, „entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“ für Kindern und Jugendlichen unzugänglich zu machen.
Update vom 15.12.2009
Wie wir soeben vom BIU erfahren haben, seien "in der Tat alle Computer- und Videospiele gemeint, die ausschließlich digital vertrieben werden", also Client-Spiele, Browser-Spiele, Flash-Spiele, iPhone-Applikationen und Xbox Live Arcade beziehungsweise Independent-Spiele. Der Knackpunkt: Dabei handelt es sich um trägerlose Medien, die nicht dem Jugendschutzgesetz unterliegen, sondern um Telemedien im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Es magelt also an der Rechtsgrundlage für die Alterseinstufung entsprechender Medien. Ein Beispiel: Grand Theft Auto 4 erhielt als klassisches Trägermedium die Alterseinstufung "Ab 18 Jahren", das inhaltsähnliche Download-Add-on The Lost and Damned bis dato keine Kennzeichnung (erst jetzt, nach Veröffentlichung der Retail-Version in Episodes from Liberty City).
Original-Meldung
Der BIU (Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware) fordert eine Ausweitung der Alterskennzeichnungen für Internetspiele. Zuständig dafür sollten sein: Die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) und die Obersten Landesjugendbehörden. Erstrebenswert sei eine entsprechende Regelung im Staatsvertrag für Jugendmedienschutz, der sich mit dem Rundfunk, Telemedien und dem Internet beschäftigt. Die Gelegenheit für eine Neu-Regelung ist günstig: Momentan diskutieren Bund und Länder ohnehin über baldige Änderungen im Staatsvertrag. Laut BIU solle die getroffene Regelung die Kennzeichnung von "ausschließlich im Internet dargebotenen Computer- und Videospielen" ermöglichen - welche das genau sind, bleibt unklar. Eine Nachfrage an den Verband, ob damit sämtliche Spiele von Client- über Browser- bis hin zu Flash-Games gemeint sind, haben wir bereits gestellt. Sobald wir eine Antwort erhalten, erfahren Sie es an dieser Stelle (siehe Update).


vor den Download-Link: „Achtung, nur für Erwachsene geeignet.“ Pflicht
erfüllt, Crytek – freiwillig, wohlgemerkt.
FALSCH - laut dem, was in dem jugendmedienschutz-staatsvertrag drinnesteht, will die…