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BIU fordert Alterskennzeichnungen für Internetspiele - Update: Erste Details zum neuen Staatsvertrag

29.01.2010 13:15 Uhr
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Freiwillige Selbstkontrolle auch für das Internet. So lautet eine aktuelle Forderung des BIU. Gemeint ist: Auch Internetspiele sollen bald eine Alterskennzeichnung erhalten. Update: Eine Debatte am Mittwoch gibt erste Hinweise über die Neuerungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags.

Pennergame.de: In naher Zukunft mit USK-Siegel? Pennergame.de: In naher Zukunft mit USK-Siegel? Update vom 29. Januar 2010
Am vergangenen Mittwoch berieten Bund und Länder, Eltern- und Medienvertreter sowie Verbraucherschützer und Werbewirtschaft über die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Das Ergebnis der Debatte: In Zukunft soll eine freiwillige Alterskennzeichnung für Internet-Content erfolgen (Flash-Games, Browser-Spiele, Online-Rollenspiele, Youtube und ähnliches). Anbieter seien alsbald gesetzlich dazu angehalten, die Einstufung ihrer Inhalte nach eigenem Ermessen zu vollziehen. Ein fiktives Beispiel: Crytek entwickelt Crysis Online, einen kostenlosen Client-Shooter, der ausschließlich über das Internet zu beziehen ist. Weil Crytek ehrlich ist, pappt das Unternehmen einen roten Warnhinweis vor den Download-Link: „Achtung, nur für Erwachsene geeignet.“ Pflicht erfüllt, Crytek – freiwillig, wohlgemerkt.

Sie haben Recht, das klingt paradox. Ein Gesetz, dass Anbietern vorschreibt, was sie freiwillig zu tätigen haben? Die genauen Beschlüsse liegen noch im Dunkeln, auch die Rolle der USK bleibt ungewiss. Bereits im Vorfeld äußerte die USK den Wunsch, die „Kennzeichnung nur auf freiwilliger Basis“ einzuführen. „Die Anbieter könnten dann selbst entscheiden, ob Sie die Sachkunde der USK nutzen wollen oder nicht“, sagte USK-Geschäftsführer Felix Falk gegenüber dem Internet-Blog Stigma-Videospiele. Demnach soll die Kennzeichnung zur Pflicht werden, nicht aber die Durchführung durch die USK. Momentan fehlt ihr dazu noch die gesetzliche Ermächtigung.

Zum jetzigen Zeitpunkt scheint die Novellierung mit Verschärfungen zu geizen. Bereits in der aktuellen Version des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages sind Anbieter von Internetinhalten in Deutschland dazu verpflichtet, „entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“ für Kindern und Jugendlichen unzugänglich zu machen.

Update vom 15.12.2009
Wie wir soeben vom BIU erfahren haben, seien "in der Tat alle Computer- und Videospiele gemeint, die ausschließlich digital vertrieben werden", also Client-Spiele, Browser-Spiele, Flash-Spiele, iPhone-Applikationen und Xbox Live Arcade beziehungsweise Independent-Spiele. Der Knackpunkt: Dabei handelt es sich um trägerlose Medien, die nicht dem Jugendschutzgesetz unterliegen, sondern um Telemedien im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Es magelt also an der Rechtsgrundlage für die Alterseinstufung entsprechender Medien. Ein Beispiel: Grand Theft Auto 4 erhielt als klassisches Trägermedium die Alterseinstufung "Ab 18 Jahren", das inhaltsähnliche Download-Add-on The Lost and Damned bis dato keine Kennzeichnung (erst jetzt, nach Veröffentlichung der Retail-Version in Episodes from Liberty City).

Original-Meldung
Der BIU (Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware) fordert eine Ausweitung der Alterskennzeichnungen für Internetspiele. Zuständig dafür sollten sein: Die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) und die Obersten Landesjugendbehörden. Erstrebenswert sei eine entsprechende Regelung im Staatsvertrag für Jugendmedienschutz, der sich mit dem Rundfunk, Telemedien und dem Internet beschäftigt. Die Gelegenheit für eine Neu-Regelung ist günstig: Momentan diskutieren Bund und Länder ohnehin über baldige Änderungen im Staatsvertrag. Laut BIU solle die getroffene Regelung die Kennzeichnung von "ausschließlich im Internet dargebotenen Computer- und Videospielen" ermöglichen - welche das genau sind, bleibt unklar. Eine Nachfrage an den Verband, ob damit sämtliche Spiele von Client- über Browser- bis hin zu Flash-Games gemeint sind, haben wir bereits gestellt. Sobald wir eine Antwort erhalten, erfahren Sie es an dieser Stelle (siehe Update).

Moderation
29.01.2010 13:15 Uhr
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Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
29.01.2010 17:30 Uhr
Weil Crytek ehrlich ist, pappt das Unternehmen einen roten Warnhinweis
vor den Download-Link: „Achtung, nur für Erwachsene geeignet.“ Pflicht
erfüllt, Crytek – freiwillig, wohlgemerkt.



FALSCH - laut dem, was in dem jugendmedienschutz-staatsvertrag drinnesteht, will die Bundesregierung die Seite für alle, die sich nicht als 18 oder älter ausweisen können, dann reell sperren, genauso wie sie alle Seiten sperren wollen, die keine solche Altersbegrenzung angeben (wollen). 99,9% des Internets (Ausland!) wird NICHT für den deutschen Jugendschutz jeden Kommentar und jeden Newseintrag auf Jugendgefährdung kontrollieren (wollen / können / einfach nicht machen) (Beispiele: twitter, vz-netze, facebook, pcgames.de, wikipedia, etc), doch genau das wollen die Politiker.......

Das, was ihr da geschrieben habt, wird doch heutzutage schon oft gemacht (siehe beispielsweise battlefield-bad company 2 - onlinepräsenz oder dieses Online-FEAR) und da kann jeder nen geburtsdatum von 1920 angeben.....-.-

für Leute unter 18 wird Informationsfindung und Willensbildung dann absolut unmöglich, und wenn dann aus Versehen mal eine Regierungskritische Seite gesperrt wird, is das ja auch nich schlimm........China wir kommen! Im Namen des Jugendschutzes!  
nsq
Erfahrener Benutzer
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29.01.2010 16:23 Uhr
Was am Internet ist eigentlich "Rundfunk"?
Benutzer
Bewertung: 0
29.01.2010 16:17 Uhr
Die Idee ist ja nicht ganz so verkehrt, aber sie ist eigentlich fast unlösbar. Es gibt viel zu viele. So wie Pennergame das macht ist schon nicht ganz verkehrt, aber natürlich auch nicht die Lösung aller Probleme.
Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
29.01.2010 16:02 Uhr
Zitat: (Original von Vohaul42;8483592)
Zitat: (Original von LWHAbaddon;8400117)
Was ein Schmarn - sollen die Eltern halt ein bisschen auf das achten, was ihre Kinder machen! Es kann (und darf) ja nicht alles vom Staat kontrolliert werden.
Ja, aber genau DAS tun sie meistens nicht. Und
wenn Herr und Frau XY in Ihrem Plattenbau sitzen und sich einen Dreck
darum kümmern, was Mandy und Kevin auf Ihrem Rechner haben, sollte es
zumindest auf der Contentseite ein wenig gefiltert werden...
Und wie soll diese Filterung laufen muss man dem nächst bei jedem Flashspielchen das ein wenig Gewalt enthält seine Perso-Nr eintragen? Wenn da nur dran steht ab 18 und man selbst eben schnell ein Datum auswählen muss oder nur "ich bin 18" anklicken muss hält das Kinder auch nicht davon ab. Mal ganz abgesehen davon das für ausländische Anbieter die deutschen Gesetzte nicht gelten sollen die ausländischen Seiten nun alle indiziert weden oder ein Stoppschild drauf?
Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
29.01.2010 14:37 Uhr
Zitat: (Original von LWHAbaddon;8400117)
Was ein Schmarn - sollen die Eltern halt ein bisschen auf das achten, was ihre Kinder machen! Es kann (und darf) ja nicht alles vom Staat kontrolliert werden.
Ja, aber genau DAS tun sie meistens nicht. Und
wenn Herr und Frau XY in Ihrem Plattenbau sitzen und sich einen Dreck
darum kümmern, was Mandy und Kevin auf Ihrem Rechner haben, sollte es
zumindest auf der Contentseite ein wenig gefiltert werden...

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