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Vorratsdatenspeicherung schützt nicht vor Terrorismus, ergibt neue Studie

27.01.2012 10:01 Uhr
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Ist die Vorratsdatenspeicherung sinnvoll? Eine neue Studie bezweifelt, dass die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich eine große Wichtigkeit bei der Verhinderung von Terroranschlägen hat. Am heutigen Freitag soll sie dem Rechtsausschuss des Bundestags vorgestellt werden.

Umstritten unter Politikern: die Vorratsdatenspeicherung. Umstritten unter Politikern: die Vorratsdatenspeicherung. Die Vorratsdatenspeicherung ist umstritten. Jetzt soll eine neue Studie zeigen, dass ihr Nutzen nicht so groß ist, wie es manche Politiker behauptet. Im März 2010 wurde für rechtswidrig erklärt, sechs Monate lang die Verbindungsdaten für Telefon und Internet zu speichern. Das Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht hat die Thematik untersucht und die entsprechende Studie angefertigt, ob der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung die Aufklärung von Strafdaten erschwert hat.

Laut der Studie gibt es keine Belege dafür, dass der Wegfall eine Auswirkung auf die Quote der aufgeklärten oder verhinderten Strafdaten gehabt hätte. Viele der Warnungen wären allein politische Rhetorik. In den vergangen Jahren hätte keiner auf Vorrat gespeicherter Datensatz einen islamistischen Terroranschlag verhindert. Allerdings zeigt die Studie auch, dass manche Ansätze zur Ermittlung von Strafdaten weggebrochen seien.

So würden manche Ermittler unter großem Frust leiden. Man könnte die Verbindungsdaten als eine Art Autokennzeichen begreifen. Würden jene im Straßenverkehr wegfallen, wäre es ebenfalls deutlich schwieriger, entsprechend verdächtige Personen ausfindig zu machen, etwa bei Computerbetrug. Die Opfer würden den Betrug meist erst später bemerken, dann wären die Daten von den Providern aber meist schon gelöscht. In der Regel werden sie sieben Tage lang gespeichert, in Einzelfällen länger.

Die Provider würden sich unter Verweis auf die Rechtslage weigern, entsprechende Daten herauszugeben. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg beklagt für 2010 einen Anstieg von nicht aufgeklärten Fällen von rund 70 Prozent. Anders verhält es sich aber mit den "typischen" Argumenten für die Datenspeicherung. "Im Jahr 2007, als Vorratsdaten noch nicht zur Verfügung standen, wird die bislang höchste Aufklärungsquote dokumentiert", lautet ein Zitat aus der Studie. Mehr zur Sinnhaftigkeit über Vorratsdatenspeicherung gibt es in einem Bericht der Süddeutschen Zeitung.

Simon Fistrich
Leitender Online-Redakteur
27.01.2012 10:01 Uhr

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