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Megaupload, kinox.to und Co. - GVU fordert Überprüfung der Stream- und File-Hoster

30.01.2012 11:31 Uhr
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Die GVU nimmt File- und Stream-Hoster ins Visier, nachdem Megaupload mittlerweile dicht ist und kinox.to weiter unter Beobachtung steht. Der GVU-Geschäftsführer fordert eine Überprüfung des Haftungsprivilegs für Host-Provider.

Der Dienst Megaupload ist bereits offline genommen worden. Dort ist lediglich dieser Hinweis zu finden. Der Dienst Megaupload ist bereits offline genommen worden. Dort ist lediglich dieser Hinweis zu finden. Nachdem Megaupload-Gründer Kim Schmitz in Australien festgesetzt wurde, reagieren zahlreiche andere One-Click-Hoster wie Filesonic auf diesen Umstand. Wie die GVU berichtet, hätten 13 weitere File- und Streamhoster die Belohnungsprogramme für das Hochladen besonders begehrter Dateien eingestellt. Interne Analysen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) deuten auf einen signifikanten Nutzerrückgang bei diesen Internetdiensten hin. Dagegen wachsen insbesondere solche File- und Streamhoster rapide, die derartige Vergütungen nach wie vor anbieten. Deutlich geringere Zuwächse verzeichnen etablierte Filehoster ohne Upload-Belohnung.

Portale wie kinox.to würden laut GVU derzeit ihr Angebot reorganisieren. Demnach würden Filehoster ohne Upload-Provision aus dem Programm geschmissen. Die Bezahlung der Upload ist für derlei Websites essentiell, da nur so die Motivation hochgehalten wird, aktuelle Raubkopien zu liefern. Vor diesem Hintergrund fordert GVU-Geschäftsführer eine Überprüfung des Haftungsprivilegs für Host-Provider. Danach sind die Dienstanbieter zunächst nicht verantwortlich für die Inhalte, wenn diese von Dritten, den Nutzern, hochgeladen werden. Erst wenn der Filehoster auf rechtswidrige Inhalte hingewiesen wird, muss er reagieren und den illegalen Inhalt entfernen.

Leonardy fordert hier eine Umkehrung des Regel-/Ausnahmeverhältnisses bei der Beweislast für solche File- und Streamhoster, die das Hochladen von viel nachgefragten Dateien finanziell belohnen, denn: "Es mag sein, dass es unter den von Internetnutzern massenhaft gestreamten bzw. downgeloadeten Inhalten auch autorisierte Inhalte gibt." Das sei aber die Ausnahme, ist der GVU-Geschäftsführer überzeugt und ergänzt: "Die Regel ist, dass es sich bei den für die Massen attraktiven Inhalten um Kinofilme, TV-Serien und Games handelt. Onkel Günters Sauerlandurlaubs-Videos ziehen jedenfalls nicht die Nutzerscharen an, die das Video für die Werbevermarktung wertvoll machen und für die deshalb ein Host-Betreiber Geld hinlegt." Daher müsse sich ein Filehost-Betreiber darüber im Klaren sein, dass er durch Provisionszahlungen das Hochladen von Raubkopien fördert. "Prima facie kann davon ausgegangen werden, dass ein Filehoster auf das Hochladen von Raubkopien spekuliert, wenn er Uploader bezahlt. Dass er eine Ausnahme bildet, sollte er ggf. selbst darlegen müssen", so Leonardy.

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30.01.2012 11:31 Uhr
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