Megaupload - Löschung der User-Files offenbar aufgeschoben
Megaupload: Das FBI hat Serverbetreibern die Freigabe erteilt, das gewaltige Datenarchiv ab dem 2. Februar 2012 zu löschen. Laut Megaupload-Anwalt soll dies aber noch zwei Wochen verschoben werden.
Update 31.1.2012: Wie es heute aussieht, sollen die Daten der Megaupload-User doch nicht ab 2. Februar gelöscht werden. Ira Rothken, der Anwalt von Megaupload, per Twitter bekannt, dass die Daten der User noch zwei Wochen unangetastet bleiben sollen. Die beiden Megaupload-Hoster Carpathia und Cogent hätten zugestimmt, so lange zu warten. Ira Rothken will in den beiden Wochen versuchen, eine Einigung mit den US-amerikanischen Behörden zu erzielen.
Originalmeldung: Nach der Megaupload-Razzia und der Inhaftierung von Megaupload-Chef Kim Dotcom fragen sich viele Nutzer, was mit den riesigen Datenmengen auf den Megaupload-Servern geschieht. Zwar gehen viele Experten davon aus, dass der größte Teil aus illegalem Material bestehen dürfte. Allerdings konnte man auch legale Daten auf der virtuellen Festplatte ablegen. Nun wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft den Serverbetreibern die Freigabe gegeben hat, die entsprechenden Daten ab Donnerstag, dem 2. Februar von den Festplatten zu löschen.
Der Brief ging den beiden Serverbetreibern Carpathia Hosting und Cogent Communications am Freitag zu. Wer seine persönlichen Daten retten will, muss wohl bei den Betreibern selbst eine Anfrage stellen. Wann oder ob sie die Daten löschen werden, ist derzeit nicht bekannt. Megaupload ist laut den US-Ermittlern ein riesiger Umschlagsplatz für Raubkopien gewesen – Chef Kim Dotcom und Kollegen sollen durch Werbeeinnahmen und Premium-Accounts mehr als 175 Millionen US-Dollar verdient haben, den Rechteinhabern soll dagegen ein Schaden von mehreren hundert Millionen US-Dollar entstanden sein.
Die US-Ermittler hätten wichtige Daten zum Zwecke der Beweisführung kopiert, an den Servern selber haben sie jedoch kein Interesse mehr. Rechtsexperten für Internetrecht wie der Anwalt Udo Vetter schätzen die Gefahr einer Strafverfolgung für Nutzer als gering ein. Im Gegensatz zu P2P-Tauschbörsen könne entsprechende Security-Software die IP-Adressen nicht nachverfolgen, zudem sind sie vermutlich nicht auf den Megaupload-Servern gespeichert. Auch wer einen Premium-Account besitzt, sollte um eine Strafverfolgung herumkommen.
Udo Vetter ist der Ansicht, dass sich aus einem Megaupload-Premiumaccount kein Anfangsverdacht herleiten lassen kann. Filehosting-Unternehmen seien vom Prinzip her nichts Illegales – ein Premiumkunde hätte auch persönliches oder eigenkreiertes Material hochladen können und müsse nicht unbedingt ein Raubkopierer sein. Kim Dotcom hingegen wird unter anderem vorgeworfen, Raubkopierer dafür bezahlt zu haben, geschützte Inhalte illegal hochgeladen zu haben. Die USA haben seine Auslieferung von Neuseeland beantragt. Bei einer Verurteilung in den USA drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft. Mehr zur Löschung der Megaupload-Daten gibt es in der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung, zum Blog von Udo Vetter über die Rechtslage bei Megaupload-Download geht es über den zweiten Link.
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