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Kino.to, movie2k.to, neu.to: Hintergründe, was Nutzer wissen müssen - drei.to-Betreiber ist raus

27.06.2011 16:15 Uhr
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Kino.to, movie2k.to, neu.to - hinter den Streaming-Plattformen steckt offenbar derselbe Betreiber, wie am Wochenende bekannt wurde. Der Beschuldigte war offenbar schon vorher vorbestraft. Als Nutzer der Plattformen muss man sich vermutlich aber keine großen Sorgen machen, wie Experten berichten. Der drei.to-Betreiber hat mittlerweile die Fahnen gestrichen.

Movie2k.to: Wirklich auf der sicheren Seite ist nur, wer Originale anfertigt und keine Privatkopien. Movie2k.to: Wirklich auf der sicheren Seite ist nur, wer Originale anfertigt und keine Privatkopien. Update: Zu drei.to gibt es neue Informationen. Das Portal gibt's seit 2004 und war vorher unter dem Namen 3dl.am bekannt. Bereits 2008 gab es Ärger in Form eines Strafantrags gegen das Portal. Allerdings wurde er wieder eingestellt, da kein Verantwortlicher gefunden werden konnte. Ein früherer Betreiber wurde am 19. April 2011 zu 90 Tagessätzen verurteilt. An den jetzigen Betreiber wurde die Seite für 85.000 Franken weiterverkauft. Sämtliche dieser Informationen über drei.to stammen von Onlinekosten.de.

Originalmeldung: Kino.to, moive2k.to und neu.to: Hinter den Streaming-Portalen steckt vermutlich ein und dieselbe Person, wie am Wochenende bekannt wurde. Gegen einen Bodenleger aus Leipzig wird derzeit in diesem Zusammenhang ermittelt. Der Beschuldigte soll aber nicht nur die Streaming-Plattformen selbst betrieben haben, sondern auch einen Filehoster – also einen Server, der das urheberrechtlich geschützte Material ausliefert. Offenbar ist der mutmaßliche Täter kein Unbekannter, sodnern war bereits im Jahr 2004 vorbestraft. Diese Informationen stammen aus der Printausgabe des Magazins Der Spiegel.

Warum gehen die Betreiber von Streaming-Portalen ein so großes Risiko ein? Jedenfalls nicht aus altruistischen Gründen. Durch die Einblendung von Werbung lassen sich Einkünfte in Millionenhöhe erzielen. Dabei macht Kleinvieh viel Mist: So soll sich der mutmaßliche Täter ebenfalls bereits einen einstelligen Millionenbetrag unter den Nagel gerissen haben. Alleine Kino.to hat mehr als eine Million Links zu geschütztem Material angeboten. Das harte Vorgehen der Staatsanwaltschaft jagt offenbar Betreiber von ähnlich gearteten Streaming-Websites Angst ein. So ging drei.to vom Netz. Das gab die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) bekannt. Der Betreiber habe die Seite freiwillig offline genommen. drei.to hatte auch über 50,000 illegale Kopien von Spielen im Angebot.

Was kommt nun auf die Nutzer der Streaming-Webseiten zu? Allzu große Sorgen muss man sich offenbar dann nicht machen, wenn man keine Privatkopie der gestreamten Inhalte auf seinem Rechner hat. Gestreamtes Videomaterial bleibt nämlich nur im so genannten flüchtigen Speicher, eine dauerhafte illegale Privatkopie wird dabei nicht angelegt. Die GVU will deswegen auch nicht gegen Privatnutzer vorgehen, da die bisherige Rechtssprechung in diesem Fall ebenfalls nicht von einer Privatkopie ausgeht. Anders verhält sich die Sache freilich, wenn Spiele oder Filme tatsächlich heruntergeladen wurden, also als physikalische Kopie auf der Festplatte existieren. Dann nämlich liegt eine unerlaubte Verfielfältigung gemäß §106 UrhG vor.

Ganz heikel wird die Geschichte in so genannten Torrent-Netzwerken. Hier lädt man das Material nicht nur herunter, sondern gleichzeitig auch hoch. Während der Schaden, der einem Hersteller bei einer lediglich per Download angefertigten Privatkopie entsteht, sich noch einigermaßen in Grenzen hält, ist man bei Torrents ja auch gleichzeitig der Uploader. Dadurch hilft man aktiv mit, dass weitere Privatkopien entstehen – der theoretische Schaden liegt hier also ungleich höher. Wirklich auf der sicheren Seite ist man allerdings nur, wenn man sich auf Originale beschänkt. Weitere Hintergründe zu kino.to, movie2k.to und neu.to gibt es in diesem Artikel. Zur Pressemitteilung der GVU geht es hier entlang.

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27.06.2011 16:15 Uhr
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